Danke für die Antworten, hätte ja bereits Erfahrungswerte geben können. Da ich über IT der Bundeswehr verfüge, kann ich auch ohne Weiteres Token erstellen, nur will ich diese nicht ohne Berechtigung einfach nutzen. Auch im Referentenentwurf wird das Reservewehrdienstverhältnis zusätzlich erwähnt.
https://www.bmvg.de/resource/blob/5217922/03f591d3107b6634e8bd18ca5d1db074/dl-referentenentwurf-soldaten-eisenbahnfreifahrscheinverordnung-data.pdf - B. Besonderer Teil/Zu §1
"Der Anspruch besteht nur für Soldatinnen und Soldaten. Soldatinnen und Soldaten sind Personen, die in einem Wehrdienstverhältnis nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 SG stehen, also Wehrdienst leisten. Dazu gehören auch Soldatinnen und Soldaten in einem Reservewehrdienstverhältnis nach dem Reservistengesetz. Reservistinnen und Reservisten, die keinen Wehrdienst leisten, sind keine Soldatinnen und Soldaten."
Tatsächlich habe ich an das Team Bahn im BMVg geschrieben, man prüft gerade. Die Antwort dazu werde ich Euch mitteilen.