Autor: Fallm
« am: 16. November 2016, 19:21:58 »Ich war ein paar Tage unterwegs,erst mal vielen Dank für die Auskünfte. In vielen Dingen habt Ihr recht aber es gibt gravierende Unterschiede in der Bearbeitung von WDB und Dienstunfall. Geregelt wird alles bei Soldaten vom Soldatengesetz, _Einsatzweiterverwendungsgesetz-Soldatenversorgungsgesetz...Bei Beamten, die ihre Einsätze als Reservist durchgeführt haben greift zuerst der Wirmer Erlass, danach das Beamtenversorgungsgesetz die Einsatzunfallverordnung usw. usf.. St. Augustin ist ausdrücklich nur für Soldaten zuständig, ruft Herrn H. an. Alles andere läuft über PersBW in den Bereichen. Es ist ein riesen Tohuwabohu um ein und die selbe Sache. Hier im Forum wäre es für mich zu aufwendig die zutreffenden Artikel herauszukopieren. Mir ging es nur um einen Ansprechpartner, um die Möglichkeiten auszuloten wie es weitergehen kann. Papierberg hat darauf meines Ermessens die richtige Antwort- deckt sich mit meiner Recherche.
Ich will nichts abwürgen, der Umfang an Bestimmungen, die hier greifen ist aber sehr umfangreich und bedarf einiger Zeit zum studieren.
Wenn jemand konkret Informationen braucht dann schickt mir eine Nachricht per PN. Ich schicke dann die Dokumente als PDF unbd Word(2010 oder angeben). Da es nicht so viele Fälle gibt möchte ich nicht weiter ins Detail gehen. Probleme sind dazu da sie zu lösen, und was alles nicht geht weiß jeder selbst. Gefragt ist das, was geht.
Danke noch mal für Eure Antworten und Kommentare.
Ich will nichts abwürgen, der Umfang an Bestimmungen, die hier greifen ist aber sehr umfangreich und bedarf einiger Zeit zum studieren.
Wenn jemand konkret Informationen braucht dann schickt mir eine Nachricht per PN. Ich schicke dann die Dokumente als PDF unbd Word(2010 oder angeben). Da es nicht so viele Fälle gibt möchte ich nicht weiter ins Detail gehen. Probleme sind dazu da sie zu lösen, und was alles nicht geht weiß jeder selbst. Gefragt ist das, was geht.
Danke noch mal für Eure Antworten und Kommentare.