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Zusammenfassung

Autor: miguhamburg1
« am: 28. Mai 2018, 23:42:08 »

Welcher Soldat welche Kopfbedeckung zur Uniform zu tragen hat, bestimmt ausschließlich die Anzugsordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr.

Hiernach gilt für Marineuiformträger Folgendes: Die Angehörigen der SKM und des Seebataillon tragen das marineblaue Barett mit dem zugehörigen Barettabzeichen, Angehörige der 4./WachBtlBMVg das marineblaue Barett mit dem Barettabzeichen Gotisches W im Eichenlaub in Gold zum Feldanzug, tarndruck. Angehörige des orgBer CIT tragen das marineblaue Barett mit dem CIR-Abzeichen zum Dienst- und Feldanzug, tardruck.

Ein Marineuiformträger, der NICHT den zuvor aufgeführten Truppenteilen angehört, würde das Marinebarett unberechtigt/vorschriftswidrig tragen.
Autor: bronco87
« am: 23. Mai 2018, 17:16:03 »

Entschuldigen.

Wenn es so einfach wäre würde ich dies so machen.
Leider ist es das aber nicht.


Es ist zwar bei den Landeinheiten der Marine und SKB  bekannt, aber es kennt keiner einen Ort wo dies schriftlich festgehalten ist.

Ich würde mich über qualifizierte Aussagen dazu freuen.
Vielen Dank
Autor: BulleMölders
« am: 17. Mai 2018, 07:05:20 »

Na ja, derjenige der Ihnen gesagt hat, dass es so eine weisung gibt, kann Ihnen das Schriftstück sicher zukommen lassen oder sagen wo Sie es finden.
Autor: bronco87
« am: 16. Mai 2018, 17:44:21 »

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe folgende Frage:

Darf man als Marineuniformträger an Land, bei der SKB eingesetzt, seit neustem das blaue Barett mit dem Anker und den gekreuzten Karabinern tragen ?

Hintergrund:

Laut Vorschrift mit Stand von April 2017 ist dieses nur dem SeeBtl und KSM gestattet.
Es soll aber ANGEBLICH ein Schriftstück von Oben geben in dem ganz klar geregelt ist, dass dies seit neustem erlaubt ist und in einigen Einheiten auch so praktiziert wird.

Kennt jemand dieses Schriftstück und weiß wo es zu finden ist?
Würde mir sehr weiter helfen.

Vielen Dank schon mal
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