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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 22. September 2018, 09:57:02 »

Wenn der Versetzungsantrag schon geschrieben ist, erübrigt sich das Praktikum. Das würde ja der Orientierung dienen, wenn man den Antrag scon geschrieben hat, dann hat man sich ja schon entschieden.

An sich ist auch egal, was der Chef in den Versetzungantrag schreibt bzw. was er ankreuzt. Wichtig ist die Begründung für den Antrag und der Bedarf.
Autor: F_K
« am: 20. September 2018, 16:03:00 »

@ OMLT:

Schlecht geschlafen? Leseprobleme?

Der TE hat hier konkret für den Einzelfall berichtet, dass der zuständige DV den Antrag auf ein Praktikum mehrfach abgelehnt hat - und auch eine Versetzung nicht befürwortet.

Ausser den habe ich doch ganz allgemein geschrieben, dass ein Praktikum möglich ist, wenn der DV dies so sieht.
Autor: OMLT
« am: 20. September 2018, 15:58:20 »

Nochmal deutlich:
Wenn, und nur wenn, der entsendende DV und der aufnehmende DV einen dienstlichen Zweck haben / sehen, ist vieles möglich und machbar.

Erkennt der DV keinen Zweck (und das ist hier der Fall), so ist diese Entscheidung nicht angreifbar.

Diese (Ihre) Pauschalaussagen kotzen mich immer so dermaßen an.
Kennen Sie den entsprechenden DV? Sind Sie gar der entsprechende DV?

Ich habe einige, wie von Krypton geschilderte, Situationen erlebt, in welchen Soldaten ermöglicht wurde ein Truppenpraktikum VOR der  Versetzung durchzuführen. Es ist niemandem geholfen wenn der Soldat in der neuen Dienststelle wieder nur Anträge stellt.

Grundsätzlich teile ich aber Andis Meinung:

Antrag stellen und darauf einstellen, dass du auf deinem jetzigen Dienstposten noch drei Jahre treu zu dienen hast, weil du dich dafür entrschieden hast.

Gruß Andi

MkG

Autor: F_K
« am: 20. September 2018, 15:26:42 »

Nochmal deutlich:
Wenn, und nur wenn, der entsendende DV und der aufnehmende DV einen dienstlichen Zweck haben / sehen, ist vieles möglich und machbar.

Erkennt der DV keinen Zweck (und das ist hier der Fall), so ist diese Entscheidung nicht angreifbar.
Autor: Rollo83
« am: 20. September 2018, 15:15:17 »

Es ist sicherlich möglich im Zuge einer Versetzung sich seinen neuen Truppenteil anzuschauen und sich vorzustellen.
Autor: Krypton1984
« am: 20. September 2018, 14:57:42 »

Hallo in die Runde,

ich war in meiner vorhergehenden Dienstzeit auch mal in einer ähnlichen Situation.
Ich habe damals einen Antrag auf Versetzung gestellt (Begründung mit heimatnaher Verwendung). Der Spieß ermöglichte mir, vor einer eventuellen Versetzung ein "Praktikum" in einer heimatnahen Einheit in Form einer Kommandierung. Leider wurde ich kurz zuvor ernsthaft akut krank (Morbus Pfeiffer), so das es leider nichts wurde mit der Kommandierung und der anschließenden Versetzung.

Das ganze war damals mit viel Wohlwollen der Vorgesetzten durchaus möglich. In wie weit dies heute noch gilt, kann ich dir leider nicht sagen.

MkG
Krypton1984
Autor: Andi
« am: 20. September 2018, 11:05:26 »

Das ist das einzige was in Frage kommt und führt dir deine selbst gewählte Situation noch mal vor Augen.
Es mag sein, dass es nicht das ist, was du hören willst, aber etwas anderes ist dazu nicht zu sagen.

Gruß Andi

PS: Dabei habe ich noch nicht mal gesagt, dass ich dich von deinem hier bisher gezeigten Auftreten in meiner Feldjägerkompanie wohl nicht hätte gebrauchen können.
Autor: Kunduz3.373
« am: 20. September 2018, 11:02:52 »

Antrag stellen und darauf einstellen, dass du auf deinem jetzigen Dienstposten noch drei Jahre treu zu dienen hast, weil du dich dafür entrschieden hast.

Gruß Andi

Das ist natürlich eine große Hilfe Andi. Danke für den tollen Kommentar.
Autor: Andi
« am: 20. September 2018, 10:59:43 »

Antrag stellen und darauf einstellen, dass du auf deinem jetzigen Dienstposten noch drei Jahre treu zu dienen hast, weil du dich dafür entrschieden hast.

Gruß Andi
Autor: Kunduz3.373
« am: 20. September 2018, 10:54:35 »

Wie gesagt laufbahnwechsel strebe ich nicht an. Meine Dienstzeit beträgt noch 3 Jahre. Mein Ziel ist es nach dem Praktikum mich zu versetzen. Versetzungsantrag wurde bereits gestellt. Jedoch hat der Chef natürlich eine negative stellungsnahme geschrieben. Hat jemand noch Tipps wie ich da eventuell fortgehen kann?
Autor: KlausP
« am: 20. September 2018, 09:32:53 »

Zitat
Ich weiß noch, dass ich im Grundwehrdienst eine Woche für ein Probearbeiten bekommen habe um darauffolgend eine Zivile Ausbildung beginnen zu können.

Dafur gab (und gibt es wahrscheinlich noch) ja diese Möglichkeit, Sonderurlaub zur Bewerbungen/Vorstellungsgespräche zu gewähren. Für den TE trifft das aber definitiv nicht zu.
Autor: Somethingwrong
« am: 20. September 2018, 09:26:21 »

was du probieren kannst, ist in deinem Urlaub ein Praktikum bei der Polizei zu machen, wenn dich die Richtung interessiert. Da hatten wir schon mal welche da.

... was aber dem "Erholungsgedanken" des Urlaubs widerspricht und damit ein Dienstvergehen sein kann.

Gibt's für solche Anliegen nicht die Möglichkeit Sonderurlaub zu beantragen ?
Ich weiß noch, dass ich im Grundwehrdienst eine Woche für ein Probearbeiten bekommen habe um darauffolgend eine Zivile Ausbildung beginnen zu können.

Meine damalige Situation unterscheidet sich jedoch sehr von der, des Beitragersteller. Sonderurlaub wird sicher nicht bewilligt aber man könnte es Probieren oder ?
Autor: KlausP
« am: 20. September 2018, 08:53:53 »

was du probieren kannst, ist in deinem Urlaub ein Praktikum bei der Polizei zu machen, wenn dich die Richtung interessiert. Da hatten wir schon mal welche da.

... was aber dem "Erholungsgedanken" des Urlaubs widerspricht und damit ein Dienstvergehen sein kann.
Autor: Jens79
« am: 20. September 2018, 08:42:56 »

"Ausprobieren" gehõRT aber nicht zum Dienst.

Mannschaften gibt es kaum bei den Feldjägern - wie ist denn Laufbahn / Dienstverhältnis und Restdienstzeit?

Gerade in Berlin gibts schon ein paar mehr davon, im speziellen bei der 2./FJgRgt 1.

Die richtige Frage wurde bereits gestellt: Laufbahn / Dienstverhältnis und Restdienstzeit
Allerdings sollte sich der TE keine großen Hoffnungen machen, es mangelt nicht an Nachwuchs bei der FJgTr, im Bereich der Mannschaften erst Recht nicht.
Autor: aIrBoRnE
« am: 20. September 2018, 08:08:13 »

was du probieren kannst, ist in deinem Urlaub ein Praktikum bei der Polizei zu machen, wenn dich die Richtung interessiert. Da hatten wir schon mal welche da.
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