Reservisten sind die echten Freiwilligen - die im Zweifel sofort die Entlassung beantragen können.
Nein, das Wehrpflichtgesetz ist da ziemlich eindeutig...
Ich weiß nur, dass ich selbst jederzeit meine Entlassung verlangen kann und dann innerhalb von drei Monaten raus bin - blöderweise falle ich dann automatisch unter die Reservisten...
Diese haben somit eine freie Wahlentscheidung - Auszahlung oder Freizeit.
Der einzige, der hier entscheidet - und zwar im pflichtgemäßen Ermessen - ist der zuständige Disziplinarvorgesetzte!
im Jahresmittel werden die 48 Stunden eingehalten.
Stramme Behauptung. Oder legst du das für den Geschäftsbereich des BMVg jetzt so fest?
Gruß Andi