Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2018, 09:51:40 »Sobald du also eine offizielle Mitteilung über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hast, musst du das dem KarrC Bw zukommen lassen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen