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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2018, 09:51:40 »

Sobald du also eine offizielle Mitteilung über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens hast, musst du das dem KarrC Bw zukommen lassen.
Autor: dunstig
« am: 17. Juli 2018, 09:50:50 »

Noch dazu sind Änderungen, die sich auf das Bewerbungsverfahren auswirken können, dem KC unverzüglich mitzuteilen.
Autor: 200/3
« am: 17. Juli 2018, 09:46:31 »

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt und kann sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Ob mitgekriegt oder nicht, erstmal steht der Vorwurf im Raum. Die Konsultation eines Anwaltes für Verkehrsrecht wäre hier anzuraten.
Autor: Troparzum
« am: 17. Juli 2018, 09:32:07 »

Naja die Bewerbung ist ja schon raus. Es sind doch genau 6 Wochen. Also muss ich warten was sich ergibt.
Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2018, 09:11:00 »

Können kann, tun wird man es wohl nicht, wenn du das mit deinem Bewerbungsbogen angibst.
Autor: Troparzum
« am: 17. Juli 2018, 08:36:22 »

Okay danke. Kann ich trotzdem zum Einstellungstest eingeladen werden?
Autor: Ralf
« am: 17. Juli 2018, 04:16:59 »

Wenn ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird, findet währenddessen keine Einstellung statt.
Autor: Troparzum
« am: 16. Juli 2018, 23:46:46 »

Der anhörungsbogen soll demnächst ankommen.
Autor: Troparzum
« am: 16. Juli 2018, 23:44:44 »

Schönen Tag,

Ich habe mich vor ca 4 Wochen bei der Bundeswehr beworben.
Nun rief heute ein Polizist an der meinte das ich am Donnerstag beim herausfahren aus einer Einfahrt einem Motorrad die Vorfahrt genommen habe und dieser gestürtzt sei. Wir fuhren zur fraglichen Zeit zu 3. in dem Auto mit offenen Fenstern und haben weder etwas gesehen noch gehört. Ich denke die ganze Zeit man hätte wenigstens im Rückspiegel jemand liegen sehen müssen.  Hätten wir etwas mitbekommen wäre ich natürlich stehen geblieben. Ich bin sonst nie polizeilich auffällig gewesen.

Nun frage ich mich ob eine Einstellung bei der Bundeswehr noch möglich ist?
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