Autor: Andi
« am: 22. August 2012, 13:41:34 »Vor allem würden - bei aller Unwahrscheinlichkeit dass es klappen könnte - wohl die finanziellen Überbleibsel aus der Auslandswehrübung der Arbeitsagentur gemeldet werden müssen, so dass diese auf zukünftige Leistungen angerechnet werden würden und am Ende wieder nichts übrigbleibt um die Umschulung zu finanzieren.
Gruß Andi
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