Autor: BulleMölders
« am: 01. Mai 2018, 07:22:52 »Bis jetzt habe ich nichts überwiesen bekommen
Stellt sich die Frage: Sind Sie bereits entlassen? Und wenn ja, wann haben Sie die Entlassungsverfügung unterschrieben?
Denn die Zahlung kann ja erst nach der Entlassung angewiesen werden.