Autor: OFwNick
« am: 23. Oktober 2019, 15:16:44 »Ist so im Kalender notiert.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Der Punkt ist da es keinen dienstlichen Bezug hat und ich in meiner Verwendung keinen Kraftfahrer B benötige stellt sich die Frage ob eine Entlassung zwingend notwendig ist.Mir kommt es so vor, als wäre diese Frage (schon mehrfach?) fachlich fundiert beantwortet worden. Von "zwingend" war bisher keine Rede, meine ich.
Nur zum Verständnis: Die Vertrauensperson ist in Disziplinarsachen nicht sowas wie der "Anwalt" des Soldaten! Sie vertritt ihre Wählergruppe gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten. Es kann also durchaus sein, dass sie, wenn sie zur Person und zur Sache des Beschuldigten gehört wird, auch Dinge vorbringt, die dazu innerhalb der Wählergruppe negativ aufgefallen sind und sie kann dem DV auch eine höhere Disziplinarmaßnahme vorschlagen, als dieser zu verhängen beabsichtigt!