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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: OFwNick
« am: 23. Oktober 2019, 15:16:44 »

Ist so im Kalender notiert.
Autor: Andi
« am: 23. Oktober 2019, 13:22:39 »

Frag in zwei Jahren nochmal.
Autor: OFwNick
« am: 22. Oktober 2019, 17:32:32 »

Moin moin,

auch wenn es nun schon etwas her ist, Wie ist denn die Sache ausgegangen?
Autor: alpha_de
« am: 11. April 2019, 18:35:47 »

Vgl. Paragr 63 (2) SBG
Autor: alpha_de
« am: 11. April 2019, 18:28:11 »

Werden in der Dienststelle statt VP Soldaten in den Personalrat gewählt? Dann gelten ggf abweichende Regeln, wer VP ist..
Autor: KlausP
« am: 11. April 2019, 15:27:27 »

Er kann nicht die VP der Mannschaften sein, er kann höchstens der Sprecher der Versammlung der Vertrauenspersonen auf Standortebene sein. Und das macht ihn immer noch nicht zu Ihrer VP.
Autor: StOPfr
« am: 11. April 2019, 15:26:25 »

Der Punkt ist da es keinen dienstlichen Bezug hat und ich in meiner Verwendung keinen Kraftfahrer B benötige stellt sich die Frage ob eine Entlassung zwingend notwendig ist.
Mir kommt es so vor, als wäre diese Frage (schon mehrfach?) fachlich fundiert beantwortet worden. Von "zwingend" war bisher keine Rede, meine ich.
Autor: F_K
« am: 11. April 2019, 15:23:58 »

Oh man, die Frage Entlassung bei dir und dieser Straftat ist schon beantwortet - und auch die Frage nach sonstigen Folgen ...
Autor: Hulktastisch
« am: 11. April 2019, 15:20:03 »

@KlausP Naja tatsächlich ist der Oberstaber derzeit die VP der Mannschaften hier am Standort. Aus irgendwelchen gründen und ich habe angegeben man möge auch die VP mit einbeziehen.

@F_K nein keine Verstädnisprobleme, ich weiß das ich als Soldat oder auch als Zivilist keine Straftaten begehen soll. Ist aber jetzt passiert und ich hab scheiße gebaut. Passendes dazu ist auch in die Wege geleitet. Der Punkt ist da es keinen dienstlichen Bezug hat und ich in meiner Verwendung keinen Kraftfahrer B benötige stellt sich die Frage ob eine Entlassung zwingend notwendig ist.
Autor: KlausP
« am: 11. April 2019, 14:38:35 »

Wie kommt eigentlich der Oberstaber auf das schmale Brett, als Ihre VP fungieren zu wollen? Macht er das von sich aus? Sind Sie auf ihn zu gergangen? Hat Ihr DV ihn einbezogen?

Alles irgendwie ominös ...
Autor: F_K
« am: 11. April 2019, 14:36:02 »

Verständnisprobleme?

Auch Straftaten ohne dienstlichen Bezug ohne Uniform ohne Öffentlich sind für einen Soldaten "schädlich", und der WDA kann dort wegen Pflichtverletzungen ermitteln - weil eben Soldaten keine Straftaten begehen sollen.

Wenn ein FW VP dass nicht erkennt, hat er echt keine Ahnung ...
Autor: Hulktastisch
« am: 11. April 2019, 14:15:49 »

Das Merke ich auch immer mehr mit der Kompetenz, leider. Dann bin ich ja mal gespannt wie das ganze ausgeht.

Das die VP nicht mein Anwalt ist, ist mir bekannt aber er hat sich schon positiv für mich ausgesprochen und sagte auch das er bei so was ( Ziviles Strafrecht ohne großen Bezug zur BW ) sich nicht negativ über mich äußern wird, weil er selbst keinen dienstlichen Zusammenhang erkennt.
Autor: KlausP
« am: 11. April 2019, 13:33:35 »

Eigentlich bezog sich das auf die letzte Aussage des TE.

Wenn ich das hier alles so lese, ist in dieser Einheit die geballte Kompetenz in Sachen Disziplinar- und Personalangelegenheiten versammelt ...  ;)
Autor: RefüPerser d.R.
« am: 11. April 2019, 13:25:50 »

Nur zum Verständnis: Die Vertrauensperson ist in Disziplinarsachen nicht sowas wie der "Anwalt" des Soldaten! Sie vertritt ihre Wählergruppe gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten. Es kann also durchaus sein, dass sie, wenn sie zur Person und zur Sache des Beschuldigten gehört wird, auch Dinge vorbringt, die dazu innerhalb der Wählergruppe negativ aufgefallen sind und sie kann dem DV auch eine höhere Disziplinarmaßnahme vorschlagen, als dieser zu verhängen beabsichtigt!

Mit zerpflückt meinte ich, dass die Stellungnahme nicht angenommen wird (egal welchen Inhalts), da sie ja nicht von der VP der Mannschaften getätigt wird.
Autor: KlausP
« am: 11. April 2019, 12:59:16 »

Nur zum Verständnis: Die Vertrauensperson ist in Disziplinarsachen nicht sowas wie der "Anwalt" des Soldaten! Sie vertritt ihre Wählergruppe gegenüber dem Disziplinarvorgesetzten. Es kann also durchaus sein, dass sie, wenn sie zur Person und zur Sache des Beschuldigten gehört wird, auch Dinge vorbringt, die dazu innerhalb der Wählergruppe negativ aufgefallen sind und sie kann dem DV auch eine höhere Disziplinarmaßnahme vorschlagen, als dieser zu verhängen beabsichtigt!
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