Autor: LwPersFw
« am: 02. Mai 2018, 13:25:20 »Neutrale Beratung gibt es auch hier...
+ Verbraucherzentralen,
+ Bund der Versicherten,
+ behördlich zugelassene Versicherungsberater, die nicht vermitteln dürfen
Das kostet zwar etwas ... ist aber eben neutral...
Und wer es ganz einfach halten will, gibt als Beruf an: "Bundeswehrsoldat/in"
...und achtet darauf, dass keine Verweisung auf einen anderen Beruf, oder eine andere Tätigkeit erfolgen kann.
Dabei gibt es 2 Arten:
+ abstrakte Verweisung ( absolutes "no go" !!! )
+ konkrete Verweisung
( könnte man akzeptieren, man muss aber die "Spielregeln kennen !!! << also ein Muss-Thema in der Beratung !!! )
Zusätzlich müssen natürlich noch andere Parameter, wie die Höhe der monatlichen Rente, ob diese auch lebenslang gezahlt wird, etc., bedacht werden...
Beim Punkt "Verweisung" kommt i.d.R. der Begriff „bisherige Lebensstellung" in den Versicherungsverträgen vor.
Hier hat der BGH Ende 2017 ein versichertenfreundliches Urteil gefällt.
Verweigert eine Versicherung die Berufsunfähigkeits-Rente und verweist den Versicherungsnehmer auf einen neuen Beruf, weil im Vertrag doch eine "Verweisung" vereinbart wurde, muss sie demnach auch die Fähigkeiten und Erfahrungen berücksichtigen, die der zuletzt ausgeführte Beruf des Versicherten mit sich bringt. Demnach muss die Versicherung unter Umständen sogar dann eine BU-Rente zahlen, wenn der Versicherte mit dem Wechsel in einen anderen Beruf ein höheres Einkommen erzielen könnte.
Siehe Anhang
+ Verbraucherzentralen,
+ Bund der Versicherten,
+ behördlich zugelassene Versicherungsberater, die nicht vermitteln dürfen
Das kostet zwar etwas ... ist aber eben neutral...
Und wer es ganz einfach halten will, gibt als Beruf an: "Bundeswehrsoldat/in"
...und achtet darauf, dass keine Verweisung auf einen anderen Beruf, oder eine andere Tätigkeit erfolgen kann.
Dabei gibt es 2 Arten:
+ abstrakte Verweisung ( absolutes "no go" !!! )
+ konkrete Verweisung
( könnte man akzeptieren, man muss aber die "Spielregeln kennen !!! << also ein Muss-Thema in der Beratung !!! )
Zusätzlich müssen natürlich noch andere Parameter, wie die Höhe der monatlichen Rente, ob diese auch lebenslang gezahlt wird, etc., bedacht werden...
Beim Punkt "Verweisung" kommt i.d.R. der Begriff „bisherige Lebensstellung" in den Versicherungsverträgen vor.
Hier hat der BGH Ende 2017 ein versichertenfreundliches Urteil gefällt.
Verweigert eine Versicherung die Berufsunfähigkeits-Rente und verweist den Versicherungsnehmer auf einen neuen Beruf, weil im Vertrag doch eine "Verweisung" vereinbart wurde, muss sie demnach auch die Fähigkeiten und Erfahrungen berücksichtigen, die der zuletzt ausgeführte Beruf des Versicherten mit sich bringt. Demnach muss die Versicherung unter Umständen sogar dann eine BU-Rente zahlen, wenn der Versicherte mit dem Wechsel in einen anderen Beruf ein höheres Einkommen erzielen könnte.
Siehe Anhang