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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 11:21:47 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von Ralf
Erledigt

 2 
 am: Heute um 11:20:36 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von KlausP
Ich wollte es nicht so direkt ausdrücken  … ::) ;)

 3 
 am: Heute um 10:57:33 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von Al Terego
Wenn das mal nicht wieder in Klugscheißerei abdriftet …

Den TE scheint es ja auch nicht mehr zu interessieren, vermutlich hat er sein Geld eine halbe Stunde nach Threaderöffnung auf dem Konto gehabt.  ::)

... deswegen sollte der Thread am besten auch geschlossen werden.

 4 
 am: Heute um 10:48:29 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von KlausP
Wenn das mal nicht wieder in Klugscheißerei abdriftet …

Den TE scheint es ja auch nicht mehr zu interessieren, vermutlich hat er sein Geld eine halbe Stunde nach Threaderöffnung auf dem Konto gehabt.  ::)

 5 
 am: Heute um 10:38:52 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von F_K
Hinweis:
Das Urteil ist von 2019 - inzwischen haben sich die gesetzlichen Regelungen und die Bankpraxis in der EU geändert.

Eine (elektronische) Überweisung erfolgt am gleichen Tag (innerhalb der EU in EUR) - also verfügt der Begünstigte auch an diesem Tag über den Betrsg - Wertstellung und Buchung sind am gleichen Tag - da ist auch der letzte Banktag des Monats OK.

 6 
 am: Heute um 10:10:53 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Oh wie schlecht recherchiert: "Generalin" und "Juristin"  ::)
Und ich dachte schon, ich wäre der einzige dessen Sehnerv schmerzt.

@LwPersFw: Sehe ich genauso. Und einen solchen gewinnbringend langen Wehrdienst macht der Deutsche nicht mehr mit. These: Selbst eine Mobilmachung würde im Kriegsfall keine 80% (eher 20%) erreichen, dieses Mindset ist einfach verloren gegangen.

 7 
 am: Heute um 10:05:32 
Begonnen von Tom B. - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Solange der beurteilende Vorgesetzte durch Vorbild führt und auch die Zeit zum Trainieren in 41/40h pro Woche einräumt.[emoji6][emoji6][emoji6]
Das ist wohl eher Polemik oder war als Witz gedacht. Zeig mir in der Vorschrift, wo das steht, dass es nur dann zu beurteilen ist. Danach dürfte ja keiner in jedem Einzelmerkmal besser beurteilt sein als der dienstl. Vorgesetzte.
Gewiss! Allerdings ist das Ergebnis des BFT kein Einzelmerkmal, also bedürfte es keiner solchen Vorgabe. Einzig dem Aspekt des Freiraums für Dienstsports muss Genüge getan werden.

 8 
 am: Heute um 09:10:08 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von LwPersFw
Oh wie schlecht recherchiert: "Generalin" und "Juristin"  ::)

Was @Ralf meint...

Dr. Nicole Schilling, Generalstabsarzt

Vita

Dessen ungeachtet stimme ich ihren Ausführungen zu.

Wir müssen nicht um den FWDL bzw. i.d.R. die "grünen" Verwendungen "kämpfen"... sondern die vielen fehlenden Fachleute im Bereich Uffz o.P. bis Offz!

Sicherlich kann ich aus einem höheren Anteil FWDL auch entsprechenden Nachwuchs generieren. Hat ja schon früher funktioniert. Aber es wird nur einen kleinen Teil des Bedarfs decken...

Vor dem anderen Aspekt Wehrgerechtigkeit ist dies - in der Abwägung - also keine Begründung für eine Wehrpflicht.

Eine Wehrpflicht wäre nur begründbar, wenn sie wieder eingeführt wird wie zu Zeiten des Kalten Krieges.
15 bis 18 Monate. In Verbindung mit Zivildienst.
Und dies würde wirklich dem Ansatz "kriegstüchtig" gerecht werden.

Nur DAS will kein Politiker bezahlen...




 9 
 am: Heute um 08:49:39 
Begonnen von Jeffrey113 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Und erneut - die Buchung wäre auch am Montag möglich, mit Wertstellung gemäß Frist (sollte anders sein, wäre aber rechtlich einwandfrei).


Das ist rechtlich falsch.
Wenn die Bank erst am Montag bucht, hat der Beamte auch erst am Montag Verfügungsgewalt über den Geldbetrag.

Der Dienstherr hat aber die gesetzliche Pflicht sicherzustellen, dass der Beamte am letzten Tag des Monats über das Geld verfügen kann. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, am Werktag davor.

Eine Buchung erst am Montag würde dies nicht ermöglichen.

Davon unabhängig ist, dass der Beamte aus einer kurzfristig eintretenden Verzögerung keine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen kann. Ausnahme wäre nur, wenn ein konkret definierbarer Schaden eingetreten ist.

Bsp. Rechtsprechung Landesbeamte... gilt adäquat aber auch für Bundesbeamte.

"Leitsätze

1. Besoldungszahlungen sind so rechtzeitig anzuweisen, dass die Bezüge spätestens am letzten Tag des Vormonats auf dem Konto des Klägers eingehen. (...) (redaktioneller Leitsatz)

2. Einem Rechtsanspruch auf fristgemäße Zahlung steht die Pflicht des Beamten entgegen, eine verspätete Auszahlung grundsätzlich hinzunehmen, soweit er nicht dadurch einen konkreten Schaden erleidet. (Rn. 23) (redaktioneller Leitsatz)"

"Vor diesem Hintergrund ist die Praxis der Beklagten, die Dienstbezüge des Klägers erst am 30. des Vormonats anzuweisen und damit den allgemeinen Banklaufzeiten nach eine Auszahlung an den Kläger erst nach Beginn des Monats, für den die Bezüge bestimmt sind, hinzunehmen, rechtswidrig und dringend zu überdenken"



VG Bayreuth, Urteil v. 10.12.2019 – B 5 K 18.305



 10 
 am: Heute um 06:37:00 
Begonnen von Tom B. - Letzter Beitrag von Ralf
Solange der beurteilende Vorgesetzte durch Vorbild führt und auch die Zeit zum Trainieren in 41/40h pro Woche einräumt.[emoji6][emoji6][emoji6]
Das ist wohl eher Polemik oder war als Witz gedacht. Zeig mir in der Vorschrift, wo das steht, dass es nur dann zu beurteilen ist. Danach dürfte ja keiner in jedem Einzelmerkmal besser beurteilt sein als der dienstl. Vorgesetzte.

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