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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 22:38:33 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
Es gibt ja Privatkliniken, wo Belegärzte (Chirurgen) ambulant operieren und dies dann als "Kassenarzt" abrechnen.

 2 
 am: Heute um 22:33:20 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von 200/3 ohne LoginDaten
Wie gesagt, saisonaler Wechsel (Sommer/Winter) ist u.U. durchaus drin. Ob es aber vor Ort möblierte Zimmer/Monteurszimmer/Ferienwohnunen o.ä. zum anmieten für mehrere Monate gibt oder vielleicht doch eine Stube in der Kaserne zur Verfügung gestellt werden kann wird hier niemand wissen der nicht gerade genau an dem Standort dient. Mit Glück steht in der sogenannten Heimschläferstube ein Bett für den Notfall, meist aber nur ein Spind für die Ausrüstung. Aber auch das sieht man erst vor Ort.
Täglicher Wechsel TG3/TG6 je nach Wetterlage und Laune ist nicht drin, weder gibt es dafür genug Stuben (im Fall der Fälle ja dann für jeden einzelnen Pendler) noch wird die Bw permanente Kontingentreservierungen in umliegenden Hotels/Pensionen/etc. vorhalten.

Bei 115km muss man aber auch nicht mit TG6 täglich pendeln (ist bei der Strecke sogar eher die Ausnahme wenn’s nicht grad komplett Autobahn ist). Kenne viele mit ähnlicher Distanz die sich per TG3/Trennungsübernachtungsgeld eine Wohnung am Dienstort genommen haben, Montag früh anreisen und dann z.B. mittwochs auf eigene Kosten zwischendurch heimfahren. Die sind unterm Strich dann eigentlich nur 2x/Woche einen kompletten Tag weg von zuhause(Dienstag, Donnerstag). Bei der Strecke hat man eh nicht viel von der Familie wenn man mit Puffer täglich um 5 Uhr losrumpelt, 18 Uhr wieder zuhause ist und 21 Uhr ins Bett fällt.


Und nochmal: Arbeitsweg ist Arbeitnehmersache, im Zivilen wie bei der Bundeswehr. Wenn einige wenige Arbeitgeber da kulanter als andere sind kann man das noch lange nicht als allgemeingültig voraussetzen. Den Weg hat man sich freiwillig ausgesucht, niemand wird gezwungen so weit zu fahren. Man kann umziehen, sich eine andere Stelle suchen, den angebotenen Dienstposten ablehnen usw…

 3 
 am: Heute um 20:31:58 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von Ralf
Bei mir gibt es da einen Unterschied zwischen einer Überweisung "Kassenarzt" und einem "0xxx"er Schein für eine privatärztliche Kostenübernahmeerklärung. Es ist also ein ganz anderes Formular.
Ggf. wird man dir dann auch sagen, dir eine kassenärztliche Stelle zu suchen.

 4 
 am: Heute um 20:00:16 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von LwPersFw
"§ 10 BwHFV  Krankenhausbehandlung

(4) Eine Einweisung in eine Privatklinik kann nur erfolgen, wenn medizinische Gründe die Überweisung dorthin erfordern."

Also dies mit der Heilfürsorge/dem TrArzt abklären.


 5 
 am: Heute um 19:20:03 
Begonnen von ChrisL156 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Vielen Dank für die Antwort. Hast du eine entsprechende Vorschrift / Gesetz / Regelung aus der das auch hervor geht?

Viele Grüße
Nein, und offensichtlich entspricht das auch nicht den Regelungen sowie der Rechtsprechung (siehe unten).

Ich berief mich auf eine eigene Erfahrung. Um 2008 haben wir ähnliches praktiziert, mit dem Unterschied, dass die Wohnung bereits im Eigentum meiner Frau stand.

Ob ein Finanzirrtum zu meinen Gunsten vorlag oder sich die Regelungslag änderte kann ich nicht bewerten. Ich hatte zuvor einen Grundantrag auf TG gestellt, der positiv beschieden wurde. Dabei habe ich stets richtige Angaben gemacht.

 6 
 am: Heute um 19:15:08 
Begonnen von Kollimatorspiegel - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Guten Tag zusammen,
ich muss relativ zeitnah Aufgrund einer Knieverletzung unters Messer. Auf Nachfrage durch den behandelnden Orthopäden bei den BWK´s, ist keine "spontane" OP aktuell möglich, somit auch die freie "Arztwahl" im zivilen.

Meine Frage lautet nun, ob ich muss der Überweisung, die mir durch die Heilfürsorge erstellt wird, auch bei einer Privat-Praxis vorstellig, bzw. auch operiert werden kann.
Die Mitarbeiterinnen der Praxis konnte mir dazu leider keine genauen Informationen nennen und die Heilfürsorge ist derzeit nicht erreichbar.

MkG
Sofern keine Kassenzulassung vorliegt, Bedarf es meines Wissens nach einer Genehmigung. Eine Ausnahme stellen hier Psychotherapeuten dar, bei denen es zumindest bei den probatorischen Sitzungen (ich glaube sogar erst ab der Langzeittherapie) einer Genehmigung bedarf.

Dazu würde ich aber den Truppenarzt bzw. die Heilfürsorge nochmal gezielt befragen.

Für am wichtigsten halte ich es, dass ein auf dem Gebiet erfahrener Chirurg den Eingriff durchgeführt.

 7 
 am: Heute um 17:32:44 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von KlausP
Zitat
… zumal mir nur SAZ2 Angeboten wurde …

Na ja … Das Thema und die Begründung dazu gibt es ja im Forum auch schon mehrfach.

SaZ in der Mannschaftslaufbahn können sich derzeit nur für zwei Jahre verpflichten. Erst, wenn ihre Dienstpostenausbildung VOLLSTÄNDIG abgeschlossen ist (und das können mehrere Ausbildungen/Lehrgänge sein, als nicht gleich nach der GA) können sie sich länger verpflichten.

Gründe sind (damit Sie nicht lange suchen müssen) :

- es gibt in der Mannschaftslaufbahn keine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit wie in den höheren Laufbahnen
- der Dienstherr will damit möglichst verhindern, dass er einen SaZ für 8 oder 12 Jahre „an der Backe“ hat, der nach der GA keine weitere Dienstpostenausbildung absolviert hat (plötzlich und für alle unerwartet „Dienstplankrank“ wenn „Ausbildung  nass und kalt“ ansteht, nicht lehrgangstauglich weil bei Anreise krank … kann fortgesetzt werden).

 8 
 am: Heute um 17:19:53 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von thelastofus
Vermutlich schwieriger, wegen der BHO und dem "Alter" von Bazi.. Und ggf. weiterher Hürden. Die Bw will von einem SaZ auch was haben.

Zudem ist es als Reservist leichter eine Stelle zu finden auf der man wirken kann. Weiterhin kann man die RDL auch einfach beenden, wenn Gebrechen kommen.

Wie gesagt, er es machen kann für den ist es ja gut. Wobei es von den ganzen Reservisten sicher auch kein allzu großer Teil ist der von etwaigen 12 Monaten Dauer profitieren würd.e

 9 
 am: Heute um 16:39:12 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von tdn
Aber warum nicht Saz?

 10 
 am: Heute um 16:35:48 
Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von bayern bazi

 Obwohl ich glaube, dass Du damit tlw. ziemlich ins Schwarze triffst ;)


bin jetzt selber in dem Alter das ich überleg die letzten Jahre nochmal als Dauerresi reinzugehen - glaub auch, das ich mit meiner Erfahrung das ein oder Andere bewirken und damit die aktive Truppe unterstützen  kann

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