Autor: LwPersFw
« am: 13. März 2024, 19:26:19 »Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG)
§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__9.html
§ 9 Versorgung der Soldatinnen und Soldaten und ihrer Hinterbliebenen
https://www.gesetze-im-internet.de/einsatzwvg/__9.html