Autor: Ralf
« am: 23. April 2024, 04:11:31 »
Das übliche, wie wenn man befreit ist. Es muss im Datenbestand eingegeben werden (bedarf ggf. eines 90/5).
Ohne die GAIP nun vor Augen zu haben, da man aber das ganze Jahr Zeit hat, gehe ich davon aus, dass die 2023 Leistungen betrachtet werden. Schon mal reingeschaut, ob da was explizit drin steht?
Nachtrag: Steht in der GAIP drin:
3.2. Übernahmevoraussetzungen
In das Dienstverhältnis eines BS kann (bei gesundheitlicher Eignung) nur übernommen werden, wer die folgenden Kriterien vollumfänglich erfüllt (vgl. Bezug 13, Anlage 4.1):
Eignungsaussage „geeignet“ im Teilbereich „Statuswechsel“ in der aktuellen Personalentwicklungsbewertung (PEB),
planmäßige Beurteilung: Gesamturteil wiederholt (in der letzten und vorletzten Beurteilung) überdurchschnittliches Eignungs- und Leistungsbild,
körperliche Leistungsfähigkeit (KLF): Nachweis durch Erfüllen der Anforderungen gemäß Bezug 1 im Jahr 2023 oder 2024,
Mobilität: Bereitschaft zur Mobilität,
Einsatzbewährung: Bewährung oder Bewährungswahrscheinlichkeit in einer besonderen Auslandsverwendung, Mission oder einsatzgleichen Verpflichtung in der Beurteilung.
Weiterhin:
Die werdegangsbestimmende militärfachliche Ausbildung (vgl. Anlagen 11-15) muss abgeschlossen und die dazugehörige Fachtätigkeit, nach Abschluss der Ausbildung über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten ausgeübt worden sein, wobei die Dokumentation zur „Fachlichkeit“ Bestandteil in mindestens einer der letzten beiden planmäßigen Beurteilungen sein muss.