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Zusammenfassung

Autor: Fassmacher
« am: 30. Dezember 2021, 21:46:20 »

@2Cent

Danke für deinen Hinweis.
Autor: 2Cent
« am: 30. Dezember 2021, 20:45:13 »

...
Soldat in Pension hat auch noch Anspruch auf BwHFV-Leistungen?

Lesen kannst du?
Ja ? Die Antwort findest du in der Verordnung
Autor: Fassmacher
« am: 30. Dezember 2021, 19:12:35 »

@LwPersFw

Besten Dank für den Link und Hinweise.

Werden die Leistungen durch BwHFV mit allgemeinen Versicherungen verrechnet?

Soldat in Pension hat auch noch Anspruch auf BwHFV-Leistungen?
Autor: LwPersFw
« am: 30. Dezember 2021, 12:29:08 »

Was bei Soldaten zum Tragen kommen kann...

Siehe z.B.

§ 19 Häusliche Krankenpflege
§ 19a Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
§ 28 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

der 

Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung - BwHFV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwhfv/BJNR325000017.html

Autor: Andi8111
« am: 30. Dezember 2021, 11:51:09 »

So eine dumme Frage. Warum sollte die Bundeswehr denn dafür aufkommen? Für wen? Einen aktiven Soldaten? Oder meinen Sie die Beihilfe? Oder wie? Oder was?
Ich habe doch schon geschrieben: Behandlungspflege, Grundpflege, sonstige Betreuungskosten etc. Für manches gibt es eigene Leitstungsträger, manches muss selber bestritten werden (denn die Verantwortung für die entstehenden Lebenshaltungskosten hören ja mit Erreichen des Rentenalters nicht auf..).. Und wer kann Antworten darauf geben, ob einem im Ruhestand befindlichen Soldaten Zuschläge zur Pflegeheimunterbringung zustehen? Richtig: Das Soldatenversorgungsgesetz. Lesen Sie doch dort mal, da finden Sie die nötigen Angaben sicher. Aber ich empfehle: Grundsätzliches Studium, nicht nur auf Webseiten von Leistungserbringern, der folgenden Zweige der relevanten Gesetzeslage: SVG, SGB IX, SGB XI, SGB XII. Zudem die Vereinbarung der Vereinigung der gesetzlichen und privaten Pflegekassen und Krankenkassen zu Kostenerstattungen in der Pflege in der aktuellen Form. Uswusf.

Und dann bitte nicht so wirklichkeitsverzerrte, tendenziöse und dadurch sinnentleerte Fragen stellen.
Autor: Fassmacher
« am: 30. Dezember 2021, 11:42:40 »

Kostenübernahme durch Bw, falls Soldat ins Alters-/Pflegeheim muss?

Die Grundkosten sind ja 2.500 €.

Gbts bei Bw etwaige extra Zulagen für Alters-/Pflegeheimplatz?

Die Pflegekosten für alle Mitglieder der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung anteilig von dieser übernommen. Dabei gelten folgende Pauschalsätze:

    125,- €    in Pflegegrad 1
    770,- €    in Pflegegrad 2
    1262,- €  in Pflegegrad 3
    1775,- €  in Pflegegrad 4
    2005,- €  in Pflegegrad 5

Die verbleibenden Kosten müssen von Ihnen als Heimbewohner selbst aufgebracht werden, sofern Ihr Einkommen und Vermögen dazu ausreichen.
Die Pflegekosten ("Pflegesätze") werden nach Tagessätzen berechnet und setzen sich aus folgenden 4 Entgeltbestandteilen zusammen: Pflegekosten + Investitionskosten + Kosten für Unterkunft sowie Kosten für Verpflegung. Im Schnitt liegen die monatlichen Heimkosten, die alle erbrachten Leistungen umfassen, zwischen 2.500 € (ohne Pflegegrad) und 4.500 € (in Pflegegrad 5).

https://www.awo-wuerttemberg.net/im-alter-fuer-sie-da/seniorenzentren/altenpflege/10000070-kosten-und-finanzierung.html
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