Autor: Andi
« am: 14. März 2018, 16:36:36 »
Also um das noch mal kurz genauer zu erläutern: Du hast wie jeder andere auch Anspruch auf Umzugskostenvergütung innerhalb der UKV (Umzugskostenverordnung) für deinen Umzug innerhalb Deutschlands an deinen zukünftigen Dienstort.
Wenn du also an deinen zukünftigen Dienstort ziehst werden dir dafür die innerhalb Deutschlands für den Umzug entstandenen Kosten bezahlt, wenn dir zum Dienstantritt die Umzugskostenvergütung zugesagt wurde
Ziehst du irgendwo anders nach Deutschland hast du keinen Anspruch darauf, dass dir diese Kosten bezahlt werden. Dann kannst du aber - sofern der Hausstand "irgendwo in Deutschland" vor Dienstantritt besteht - die Anerkennung dieses hausstandes beantragen und damit die Nichtzusage der UKV womit du dann Trennungsgeldempfänger wärst.
Gruß Andi
PS: Du ziehst nicht "für die Bundeswehr" nach Deutschland. Du ziehst für dich ganz persönlich nach Deutschland, weil du dich für eine berufliche Zukunft bei der Bundeswehr entschieden hast.