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Zusammenfassung

Autor: StOPfr
« am: 18. November 2010, 18:45:38 »

Themen heute:

   • Öffentliche Anhörung zum Afghanistan-Einsatz

   • Bundeswehr greift nicht auf Dienste privater Sicherheitsunternehmen in Afghanistan zurück


Öffentliche Anhörung zum Afghanistan-Einsatz
Auswärtiger Ausschuss - 18.11.2010

Berlin: (hib/BOB/MIK) ”Kriterien zur Bewertung des Afghanistan-Einsatzes“ lautet das Thema einer öffentlichen Anhörung des Auswärtigen Ausschusses, die am Dienstag, 23. November, um 7.30 Uhr stattfindet. Als Sachverständige sind eingeladen Babak Khalatbari von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Islamabad (Pakistan); Citha D. Maaß von Stiftung Wissenschaft und Politik aus Berlin; Jan Koehler, Osteuropa-Institut der Freien Universität Berlin; Wadir Safi von der Kabuler Universität in Afghanistan und Winfried Nachtwei, das ehemalige Bundestagsmitglied von Bündnis 90/Die Grünen. Ort der Sitzung ist das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Saal 3.101. Anmeldungen unter auswaertiger-ausschuss@bundestag.de

Quelle


Bundeswehr greift nicht auf Dienste privater Sicherheitsunternehmen in Afghanistan zurück
Auswärtiges/Antwort - 18.11.2010

Berlin: (hib/BOB/MIK) Die Bundeswehr greift im Rahmen ihres Auslandeinsatzes in Afghanistan nicht auf die Dienste privater Sicherheitsunternehmen zurück. Dies ist einer Antwort der Bundesregierung (17/3559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3274) zu entnehmen. Sie könne aber nicht ausschließen, dass andere der über 40 an ISAF (International Security Assistance Force) teilnehmenden Partnernationen auf private Mitarbeiter im Bereich der militärischen Aufklärung zurückgreifen. Der Regierung lägen im Übrigen keine Erkenntnisse vor, dass von Mitgliedstaaten der Nato beauftragte Sicherheitsfirmen in dem Land Verbrechen an Zivilisten begangen hätten. Sie teilt weiter mit, zum Schutz der Liegenschaften der deutschen Botschaft in Kabul seien derzeit private Sicherheitskräfte von ”Saladin Security Afghanistan Ltd.“ einsetzt. Die Kosten hierfür beliefen sich im Jahr 2010 bis September auf mehr als 218.000 Euro. Das Auswärtige Amt könne aus Sicherheitsgründen keine weitergehenden öffentlichen Stellungnahmen zu den Sicherheitsmaßnahmen der deutschen Botschaften abgeben.

Quelle
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