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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 12. Dezember 2018, 14:15:50 »

Gibt es das Formular zum Downloaden?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Arbeit-Beruf/Bezuege/Besoldung/antragVorschuss.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Achtung ... das u.a. Link zu findende Formular ist kein Formular der Bundeswehr ! Es fehlt z.B. die Personengruppe der Soldaten.

Deshalb ist darin nicht der "Laufweg" über den zuständigen mil. Vorgesetzten abgebildet !


Das in der Bw zu nutzende Formular findet man z.B.

+ im IntranetBw
> auf der Homepage des BAPersBw
>> unter "Beruf und Familie"
>>> unter "Vereinbarkeitsthemen"
>>>> dort "Vorschuss in besonderen Fällen"
>>>>> dort rechts unter "Weitere Informationen" > "Download" > Antragsformular


ACHTUNG :

Dort steht auf der letzten Seite des Formulars unter "AN"  > "BAPersBw I 2.3"
Dies gilt nur für die Angehörigen des BAPersBw !

Alle anderen entfernen diesen Eintrag ... und ersetzen es durch den jeweils eigenen zuständigen Vorgesetzten (siehe A-2642/9 Nr 212)!

z.B. BtlKdr




Autor: KlausP
« am: 11. Dezember 2018, 20:36:13 »

Vermutlich im IntraNet ...
Autor: Masii12345
« am: 11. Dezember 2018, 20:35:07 »

Gibt es das Formular zum Downloaden?
Autor: Masii12345
« am: 07. Dezember 2018, 06:34:50 »

Achso okay. Zu aller erst dachte ich das allgemeine Eheschließung auch der Grund ist. Deswegen meine vielen Fragen
Autor: LwPersFw
« am: 07. Dezember 2018, 06:24:59 »

Lesen Sie die ZDv A-2642/9 und die darin enthaltenen Anlagen ( PDF-Dokument / links über das Klammersymbol )

Und ja, die Verwaltung kann stichprobenartig die Vorlage von z.B. Kaufbelegen verlangen.


Zum Hausrat zählen beispielsweise folgende Sachen und Gegenstände ... eben alles was man so in einem Haushalt braucht...:
+ Möbel
+ Einrichtungsgegenstände
+ Elektrogeräte ( Kühlschrank, Waschmaschine, etc. )
+ Geschirr

Da ist der Vorschuss eh schnell aufgebraucht...  ;)

Im Zweifel ... vor dem Kauf die auszahlende Stelle fragen !



Autor: Masii12345
« am: 06. Dezember 2018, 19:47:21 »

Hallo, ich habe eine Frage.
Da ich nächstes Jahr heirate möchte ich einen Gehaltsvorschuss beantragen. Nun muss aber die Begründung stimmen. Was genau ist gemeint mit hausratbeschaffung bei Eheschließung? Fordert die Bundeswehr im Nachhinein auch die Rechnungen der Beschaffung ein als Beweis? Kann mir jemand im allgemeinen was zu diesem Antrag berichten und sagen? Und ja die Gesetzesauszüge und Vorschriften kenne ich schon. Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Ich hoffe auf eure Hilfe.

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