Autor: LwPersFw
« am: 15. Februar 2018, 12:02:12 »Deshalb schrieb ich ja "normalerweise"... Alles kann nicht abgedeckt werden...
Dessen ungeachtet gibt es ja noch...
Bereichsdienstvorschrift C-1460/23
"Aufschub oder Unterbrechung der Zahlung der Übergangsgebührnisse"
Bereichsvorschrift C1-1460/23-5000
"Aussetzen der Übergangsgebührnisse"
Lösung wäre dann ... Unterbrechung der ÜG bis das neue Studium beginnt.
Und in der Zeit der Unterbrechung... lebt man z.B. von der Übergangsbeihilfe...
Dessen ungeachtet gibt es ja noch...
Bereichsdienstvorschrift C-1460/23
"Aufschub oder Unterbrechung der Zahlung der Übergangsgebührnisse"
Bereichsvorschrift C1-1460/23-5000
"Aussetzen der Übergangsgebührnisse"
Lösung wäre dann ... Unterbrechung der ÜG bis das neue Studium beginnt.
Und in der Zeit der Unterbrechung... lebt man z.B. von der Übergangsbeihilfe...