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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 17. Oktober 2018, 15:12:03 »

Wenn Du schon einen Beruf mitbringst, wirst Du eher nicht einem Berufseignungstest unterzogen.

Selbst wenn, wird der Test mit hoher Wahrscheinlich, aufgrund des Wissens, eine Eignung bescheinigen.

Autor: dunstig
« am: 17. Oktober 2018, 14:55:00 »

Bei Nichtbestehen einzelner Abschnitte wird man schauen, inwiefern andere Optionen aufgrund der sonstigen Resultate möglich sind und dann Alternativen anbieten.
Autor: tunquska505
« am: 17. Oktober 2018, 14:47:48 »

Bin 26 zur Zeit. Also bedeutet das wenn ich alle Tests bestehen würde , und den fachspezifischen Test aus irgendwelchen Gründen nicht bestehe , beduetet das, dass ich den FW im Fachdienst nicht machen kann aber im Truppendienst ( Voraussetzung dafür auch Feldwebeleignung )
Autor: Ralf
« am: 17. Oktober 2018, 14:17:12 »

Wenn die grundlegende Lfb-Eigung Fw und Verwendungsmöglichkeiten für den TrD bestehen (i.S.v., dass du für diese Verwendungen auch verwendungsfähig bist), dann geht das auch.
Du bist jünger als 30?
Autor: tunquska505
« am: 17. Oktober 2018, 12:32:37 »

Hallo Bundeswehr Community,
meine Bewerbung als Wiedereinsteller ist jetzt raus gegangen. Hab als Verwendungswünsche Feldwebellaufbahn im Truppendienst entschieden als auch für den Fachdienst.
Jetzt zu meiner Frage. Da ich mich ja auch für den Fachdienst beworben hat , hab ich ja auch einen Fachspezifischen Test bei im ZNwG, wird wahrscheinlich Richtung Elektronik gehen da ich Elektroniker
für Betriebstechnik bin. Was geschieht denn nun wenn ich diesen Fachspezifischen Test nicht bestehe ?
Bedeutet das für mich das ich mich komplett neu bewerben muss, das ich überhaupt nicht genommen werde. Oder kann ich dann nur Feldwebellaufbahn im Truppendienst machen da ich ja den fachspezifischen Test nicht bestanden habe ?
Freue mich auf schnelle Antworten !
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