Autor: Verteidiger
« am: 24. September 2018, 09:10:12 »Die pragmatische Lösung wäre, sich vor dem Ausscheiden eine Kopie des Schießbuches anzufertigen, was ja wohl möglich und erlaubt sein wird(!?) und die Kopie entsprechend von einem Berechtigten beglaubigen zu lassen.
Das wäre vermutlich die Klügste Lösung und sollte in den Einheiten genutzt werden