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Zusammenfassung

Autor: WirdMaHellImHals
« am: 23. Juni 2018, 23:18:13 »

Habe - um sicherzugehen - gerade nochmal meine Beitragshistorie durchgeklickt.
Kann die Frage gestrost mit Ja beantworten. Bitte, gerne.
Autor: dunstig
« am: 23. Juni 2018, 23:10:53 »

Die Frage sollten Sie sich vielleicht auch stellen. ;)
Autor: WirdMaHellImHals
« am: 23. Juni 2018, 22:55:30 »

Wäre der Mann nicht beim Militär, sondern irgendwo zur Anstellung,

...würde man ihm auch dort bereits genehmigten Urlaub nicht einfach und ohne Angabe von zwingenden Gründen streichen.
Haben Sie eigentlich schonmal jemals einen Beitrag abgeliefert, in dem sie geholfen haben und niemanden angepöbelt haben?
Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 21. Juni 2018, 21:13:53 »

Der Urlaub is wirklich bitter nötig.. wir haben zwei kleine Kinder und die Nerven lagen die letzten Monate (gar Jahre) vorallem bei mir blank. Ich wollte garnicht so reagieren... aber da wir die nächsten Jahre wohl nun auch nicht mehr zu einem Urlaub kommen (Hauskauf/Bau geplant ) und die Letzten Jahre aus anderen beruflichen und privaten Gründen kein wirklicher Urlaub mal zustande kam - ist dieser Urlaub im August einfach mal 3 Wochen die wir uns wirklich gemeinsam mit den Kindern nehmen wollten um Kraft zu tanken..

Da kann doch die Bw nichts dafür - klingt hart, aber ist eben so. Wäre der Mann nicht beim Militär, sondern irgendwo zur Anstellung, bekommt man in der Probezeit und bei wichtigen Aktivitäten ebenso wenig Urlaub/Zeitausgleich bewilligt. Ob und warum man vorher keinen Urlaub hatte (Zeit/Geld/Kinder/…) oder in den Folgejahren ebenso nicht, ist dem Dienstherren/Arbeitgeber gleichgültig. Fragt sicht nur, warum jemand Urlaub verfallen läßt, denn wer keinen nimmt, bekommt den ja nicht ausgezahlt, wenn keine der wenigen Ausnahmen vorliegen, die das vorsehen.
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2018, 14:12:04 »

Nur mal als Randbemerkung:

- Der Mann der TE scheint relativ "neu" bei der BW zu sein, die Rückreise aus USA wohl privat vor Dienstantritt zu liegen.
- Ein "Beichten" deutet schon darauf hin, dass hier ein Eigenverschulden des Mannes vorliegen könnte.
- "später kein Urlaub möglich wegen Bau" ist deutlich dem Privatbereich zuzuordnen - und ggf. dienstrechtlich relevant, wenn die notwendige Erholung nicht sichergestellt werden kann.
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 14:05:17 »

Die Frage ist also ... hat er diese Vorgabe beachtet.

Was sicherlich richtig ist. Die nächste Frage muss aber lauten, ob das BAPersBw

a) die Voraussetzungen geschaffen hat, dass sich jeder in der Ausbildung befindliche Soldat für diese Absprachen dialogisch, direkt und formlos an seinen Personalbearbeiter im BAPers wenden kann und

Gruß Andi

Zitat aus den "Begrüßungsschreiben" des BAPersBw :

"...Sie sind für die Verwendung als ...Fw vorgesehen...

...für Ihre weitere Personalführung, Personalbearbeitung und Ausbildungssteuerung das BAPersBw Ref ... zuständig ist...

...Für Fragen ... steht Ihnen, neben Ihren Disziplinarvorgesetzen bzw. Personaloffizier Ihres Verbandes, der im Ref ... für
Sie zuständige
Personalführungsfeldwebel - HptFw Mustermann - den Sie unter der Telefon-Nr. xxxxxxxxxxx während der
Dienstzeit erreichen können, zur Verfügung...

Diese Möglichkeit gilt während der Zeit Ihrer dienstpostengerechten Ausbildung, in der Sie in einem der Anwärterreferate... geführt werden.

...Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse auch zu Abweichungen von der
Ausbildungs- und Verwendungsplanung kommen kann..."


Und dies ist schon seit Jahren so...

Die Frage ist also ... hat er diese Vorgabe beachtet.

Was sicherlich richtig ist. Die nächste Frage muss aber lauten, ob das BAPersBw

b) ob das BAPersBw seinen gesetzlichen Pflichten bei der Umsetzung der gesetzlichen Urlaubsansprüche des Soldaten nachgekommen ist.

Bei letzterem Punkt komme ich im Regelfall zu einem klaren "nein".

Gruß Andi

Welche gesetzlichen Pflichten sollen dies sein ?

Für die Umsetzung der SUV ist zunächst der nächste Disziplinarvorgesetzte verantwortlich.

Sieht dieser Probleme "aufziehen" ... weil auf Grund der Ausbildungsplanung z.B. EU verfallen könnte, ist es dessen Pflicht an das BAPersBw heranzutreten, um Lösungen zu finden.

"Der Urlaub ist rechtzeitig zu planen. Die Wünsche der Soldatinnen und Soldaten sind nach
Abstimmung mit ihrer dienstlichen Vertretung und unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse
zu Beginn eines jeden Urlaubsjahres in einem Urlaubsplan festzuhalten.
Die bzw. der zuständige Disziplinarvorgesetzte prüft, ob der Urlaub voraussichtlich in der geplanten Weise
abgewickelt werden kann und billigt den Urlaubsplan.
Mit den dienstlichen Erfordernissen nicht zu vereinbarende Urlaubswünsche sind bereits zu diesem Zeitpunkt im
Einvernehmen mit den Beteiligten zu ändern. Der Urlaub soll dem Urlaubsplan entsprechend abgewickelt werden."


"Die bzw. der Disziplinarvorgesetzte bewilligt den Urlaub nur, wenn nach sorgfältiger Prüfung
davon ausgegangen werden kann, dass der Urlaubserteilung keine zwingenden dienstlichen Erfordernisse
entgegenstehen (z. B. Übungsvorhaben, Lehrgänge, Personalveränderungen). Nrn. 218 und 219 bleiben unberührt."




Ich will hier auch keine Schuld zuweisen... Wir wissen ja nicht, ob das BAPersBw vor Bewilligung des EU kontaktiert wurde.

Ich möchte nur darauf hinweisen ... das insbesondere die FA eindeutig wissen, was zu beachten ist und wen sie anrufen können...
Autor: Andi
« am: 21. Juni 2018, 12:43:40 »

Die Frage ist also ... hat er diese Vorgabe beachtet.

Was sicherlich richtig ist. Die nächste Frage muss aber lauten, ob das BAPersBw
a) die Voraussetzungen geschaffen hat, dass sich jeder in der Ausbildung befindliche Soldat für diese Absprachen dialogisch, direkt und formlos an seinen Personalbearbeiter im BAPers wenden kann und
b) ob das BAPersBw seinen gesetzlichen Pflichten bei der Umsetzung der gesetzlichen Urlaubsansprüche des Soldaten nachgekommen ist. Bei letzterem Punkt komme ich im Regelfall zu einem klaren "nein".

Gruß Andi
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2018, 10:45:39 »


Was hat er denn schriftlich bekommen?


Er hat z.B. gegen Unterschrift eröffnet bekommen seine "Aus- und Fortbildung zum Feldwebel Allgemeiner Fachdienst".

Darin steht welche Lehrgänge, wann geplant sind.

Und unter der Tabelle steht u.a.:

"Ziel des BAPersBw ist es, Sie verzugslos auszubilden.
Persönliche Planungen (z.B. Urlaub u.s.w.) sind mit BAPersBw IV .... abzustimmen."

Die Frage ist also ... hat er diese Vorgabe beachtet.

Autor: Rollo83
« am: 21. Juni 2018, 07:28:54 »

Vielleicht nicht ganz uninteressant das hier durch verschieben der Lehrgänge zwecks Urlaub natürlich auch Laufbahnnachteile entstehen können.

Autor: Schnolle
« am: 21. Juni 2018, 06:56:10 »

Was hat er denn schriftlich bekommen? Bisher habe ich nur gelesen, dass ihm jemand was gesagt hat.
Kein Soldat sollte sich scheuen Beschwerde einzulegen wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. 
Autor: LwPersFw
« am: 20. Juni 2018, 23:32:49 »

Zitat
Er hat nun den Feldwebel Lehrgang hinter sich und englisch Lehrgänge - aktuell nen technischen englisch  Lehrgang und danach eine Umschulung von nochmal einigen Monaten. 

Das liest sich so... als wenn er mitten in der Laufbahnausbildung steckt...

Wenn ja,

+ kann es dabei immer - auch zu kurzfristigen - Verschiebungen kommen
+ ist das BAPersBw dann der entscheidende "Player"

Es wird sich dann um die Frage drehen, ob das Festhalten an der nunmehr geplanten Lehrgangsdurchführung ein "zwingender dienstlicher" Grund ist, oder ob erneute Verschiebungen akzeptabel sind... für den Dienstherrn...damit der Urlaub doch wie geplant durchgeführt werden kann.
Autor: ulli76
« am: 20. Juni 2018, 21:05:57 »

Dein Mann sollte MORGEN zu seinem aktuellen Disziplinarvorgesetzten gehen (also der der jetzt auf dem Lehrgang für ihn zuständig ist) und mit dem reden.

Welcher Lehrgang warum wie verschoben ist, wie es dir geht, was jetzt mit dem Urlaub ist etc.

Das mit dem Kameraden scheint ja nichts direkt mit deinem Mann zu tun zu haben. Also in dem SInne, dass der für einen wichtigen Dienst (Einsatz oder so) für den einspringen müsste.
Autor: Flamor
« am: 20. Juni 2018, 21:01:40 »

Ich hoffe
Denn mit Köln und gezi (richtig geschrieben) ist es schon fix so und unabwendbar... ich hoffe es aber sehr

Danke
Autor: Al Terego
« am: 20. Juni 2018, 20:50:22 »

Ich tippe mal ganz scharf, dass Dein Mann morgen mit einem einfachen und ehrlichen Gespräch alles zum Guten wenden kann. Morgen werdet ihr vermutlich darüber lachen und euch auf den Urlaub freuen.
Autor: Flamor
« am: 20. Juni 2018, 20:48:34 »

Es war fest genehmigt laut meinem Mann.
Hab gerade mit ihm geredet und er sagte einer der zuständigen heute nicht da war aber morgen da ist und er dann nochmal zu diesem Vorgesetzten geht.

Hoffe das beste
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