Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 10. Mai 2024, 09:52:47
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: justice005
« am: 26. August 2022, 08:59:58 »

Eine Verleumdung zum Nachteil eines Kameraden ist selbstverständlich kameradschaftswidrig und insoweit ggf ein Dienstvergehen. Man könnte also durchaus eine Kameradenbeschwerde einlegen. Dabei sollte man aber auch gleich die Bewrismittel beifügen, aus denen sich ergibt, dass die Kameradin auch wirklich die Täterin ist.

Strafrechtlich besteht natürlich die Möglichkeit einer Strafanzeige und eines Strafantrags (antragsdelikt). Ob man das will, muss man selbst entscheiden.

Meine persönliche Meinung: sollte irgendwer aus meiner Firma aus heiterem Himmel meine Frau kontaktieren und der erzählen, dass ich sie betrügen würde, würde ich definitiv zu juristischen Hochformen auflaufen.
Autor: BulleMölders
« am: 25. August 2022, 08:08:34 »

Ich sehe da auch zumindest die Privatrechtliche Seite, in der ich prüfen lassen würde ob eine Strafrechtliche Verfolgung möglich ist.

Und dann die Dienstliche Seite. Bisher sehe ich da kein Dienstvergehen. Sollte aber "das abschieben auf andere Kameraden" eine Art ungerechtfertigte Anschuldigung sein, dann sieht das natürlich anders aus.

Wobei man die ganze Sache natürlich grundsätzlich Melden kann, frei nach dem Motto, Melden macht frei und belastet den Vorgesetzten. Dieser müsste dann ermitteln, ob eventuell ein Dienstvergehen vorliegt.
Autor: Ralf
« am: 25. August 2022, 05:06:09 »

Ich würde immer privat vom dienstlichen trennen.
Autor: oli.tws
« am: 25. August 2022, 00:12:49 »

Hey Leute,

ich hab da mal so nh Frage. Eine Kameradin hat ohne irgendeinen Grund mich auf Insta gesucht und darüber meiner Freundin geschrieben, dass ich grob gesagt in der Kaserne fremdgehe. Meine Freundin hat mir dann sofort geschrieben ...
Da es ein Fake-Account war musste man erstmal herausfinden wer das überhaupt war aber über die letzten zwei Ziffern der Telefonnummer und ner SMS zum Passwort zurücksetzen war der Fall schnell geklärt. Sie lügt jetzt rum, dass sie es nicht getan hat und schiebt es auf andere Kameraden ab.
Keine Entschuldigung und nix.

Kann man so etwas melden?
Also es verstößt ja jetzt nicht zum Beispiel gegen Einbruch in Kameradenehe glaube ich aber keine Ahnung.

Vielen Dank im Vorraus
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de