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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2020, 07:21:26 »

Wenn kein Lehrgang, dann ist es Bewährung auf Dienstposten (i.d.R. bei aktivem Personal mind. 6 Monate).
Autor: Holgi33
« am: 23. Februar 2020, 07:03:32 »

Für einen S3 Offz gibt es wohl keinen Lehrgang, den ein Fw mit dem StDstBearb SK gemacht hat. Wäre hier eine Beorderung als S3 Offz möglich?

Wichtig wären die Soll-ATN bezüglich Beförderung.
Autor: DeltaEcho
« am: 23. Februar 2020, 00:01:48 »

Mehr Beispiele als der ZgFhr Lehrgang würden mir jetzt aber nicht unbedingt einfallen, von  der JFS Ausbildung mal abgesehen.
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2020, 20:29:42 »

In engen Grenzen gibts da schon welche, die nach Wahrnehmung des Dienstpostens "überschrieben" werden können. So ist der Lehrgang FwLwSichTr ZgFhr identisch mit dem der Offz. Ein Zeichen dafür ist, wenn Offz und Fw auf dem selben Lg sind.
Autor: DeltaEcho
« am: 22. Februar 2020, 19:37:21 »

Was sollen das denn für ATN/ATB sein die auf der Offz Ebene eine Revanz haben?
Autor: Ralf
« am: 22. Februar 2020, 19:08:38 »

Als was denn beordert? Was sind die Voraussetzungen für die ATN-Stufe 2?
"Automatisch" wird da nichts überschrieben.
Autor: Holgi33
« am: 22. Februar 2020, 17:40:06 »

Gibt es Informationen oder Erfahrungen, wenn man als PZGrenFw, StDstBearb  SK bzw. OrgFw einen Laufbahnwechsel zum Offz im Truppendienst absolviert hat, was mit einer möglichen Umschreibung der alten ATN/ATB möglich ist?
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