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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 31. Januar 2025, 15:49:44 »

Der BT hat heute in 2. und 3. Lesung das

Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr

angenommen.

"Gesetzentwurf 20/13488
(Beschlussempfehlung 20/14787: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen)
angenommen."

Wichtig dabei ... in den Gesetzentwurf (20/13488) fließen dabei noch die entsprechenden Änderungen des Verteidigungsausschuss ein (20/14787)!

Bei den betroffenen Paragraphen gelten also die Ausführungen in 20/14787.

Was wird u.a. damit kommen, sobald im BGBl verkündet:

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/artikelgesetz-zeitenwende-kommt-5883006


Und z.B. weiter... Siehe Drucksache 20/14787

Zum Soldatenversorgungsgesetz (i.d.F.v. 01.01.2025)

"§ 42 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Auf eine Berufssoldatin oder einen Berufssoldaten, die oder der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines als Berufssoldatin oder Berufssoldat oder als Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit erlittenen Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden.“

b) In den Absätzen 2 bis 6 wird jeweils das Wort „Berufssoldatin“ durch das Wort „Soldatin“, das Wort „Berufssoldat“ durch das Wort „Soldat“ und wird das Wort „Berufssoldaten“ durch das Wort „Soldaten“ ersetzt.:

"Zu Nummer 4 (Änderung des § 42)

Durch die Änderung des § 42 des Soldatenversorgungsgesetzes besteht nunmehr auch dann ein Anspruch auf ein Unfallruhegehalt, wenn der Dienstunfall im Status einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit erlitten und die Dienstunfähigkeit erst im Zeitpunkt des Status einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten festgestellt wurde. Die Gesetzesänderung trägt den gestiegenen Anforderungen an den Soldatenberuf im Inland Rechnung. Die durchzuführenden Übungen und Ausbildungsvorhaben bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko. Dieses erhöhte Risiko, welchem die Soldatinnen und Soldaten auch im Inland ausgesetzt sind, spiegelt sich in einer erhöhten Versorgungsleistung wider."


Dies bedeutet z.B. für BS, die zum Zeitpunkt des Einsatzunfalls SaZ waren und dann als BS auf Grund DU entlassen wurden, nunmehr die selbe Versorgung erhalten wie der BS, der zum Zeitpunkt des Einsatzunfalls bereits BS war.

Ehemalige BS, die davon bisher betroffen waren können auf Antrag eine Anwendung dieser neuen Regelung ebenfalls beantragen!

Falls der ehemaligen BS bereits verstorben sein sollte, auch die Hinterbliebenen!

"„§ 135 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr

(1) Für am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] vorhandene Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand, die nicht bereits ein Unfallruhegehalt oder ein erhöhtes Unfallruhegehalt erhalten, gelten die §§ 42 und 88.

Hat die Soldatin im Ruhestand oder der Soldat im Ruhestand eine Ausgleichszahlung nach § 63f des Soldatenversorgungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung oder nach § 90 oder eine Kompensationszahlung nach § 85a erhalten, so wird das erhöhte Unfallruhegehalt monatlich um 250 Euro gekürzt bis der Betrag der gewährten Ausgleichs- oder Kompensationszahlung erreicht ist. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem erhöhten Unfallruhegehalt und dem zuletzt bezogenen Ruhegehalt weniger als 250 Euro im Monat, wird das erhöhte Unfallruhegehalt nur bis zur Höhe des Unterschiedsbetrags gekürzt. Der Betrag der gewährten Ausgleichs- oder Kompensationszahlung ist zuvor um 250 Euro für jeden Monat, der zwischen der Auszahlung der Ausgleichs- oder Kompensationszahlung und dem Beginn der Gewährung des erhöhten Unfallruhegehaltes liegt, zu mindern.

(2) Die Leistungen werden ab dem Ersten des Monats gewährt, in dem ein schriftlicher oder elektronischer Antrag von der Soldatin im Ruhestand oder dem Soldaten im Ruhestand bei der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle gestellt wurde. Eine Nachzahlung für davorliegende Zeiträume erfolgt nicht.

(3) Auf am … [einsetzen: Datum des ersten Tages des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] vorhandene Hinterbliebene, die bisher keine Unfall-Hinterbliebenenversorgung erhalten, ist § 59 anzuwenden, wenn die Berufssoldatin oder der Berufssoldat die Voraussetzungen des § 42 oder § 88 erfüllt hätte. Absatz 2 gilt entsprechend.“


"Zu Nummer 16 (Anfügung § 135)

Mit der Übergangsregelung wird es Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand ermöglicht für die Zukunft Unfallruhegehalt zu beziehen, wenn sie die Voraussetzungen des § 42 bzw. des § 88 des Soldatenversorgungsgesetzes erfüllen. 

Haben die Soldatinnen im Ruhestand und Soldaten im Ruhestand länger die einmalige Ausgleichs- oder Kompensationszahlung erhalten, ist dieser Einmalbetrag auf das erhöhte Unfallruhegehalt nach § 42 in Verbindung mit § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes oder nach § 88 anzurechnen, ansonsten käme es zu einer Doppelversorgung. 

Es werden Leistungen erst ab dem Ersten des Antragsmonats gezahlt. Eine Nachzahlung für davorliegende Zeiträume erfolgt nicht.

In die Übergangsregelung werden auch Hinterbliebene miteinbezogen."







Bis auf wenige Ausnahmen werden die Hinzuverdienstgrenzen für pensionierte Berufssoldaten zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr gestrichen.

Siehe § 68 SVG

"Zu Nummer 6 (Neufassung des § 68)

Durch die Neufassung der Regelung werden die Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug von Erwerbseinkommen von Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand weitgehend aufgehoben. Dabei handelt es sich um einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Soldatenberufs. Zudem werden dadurch finanzielle Hinzuverdienstmöglichkeiten im Ruhestand erweitert und die Maßnahme hilft bei der Abmilderung der Auswirkungen des Fachkräftemangels."



Autor: LwPersFw
« am: 30. Januar 2025, 07:45:40 »

Kabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“

04.09.2024

https://www.bmvg.de/de/presse/kabinett-beschliesst-artikelgesetz-zeitenwende-5833634

https://www.bmvg.de/resource/blob/5833662/6e1a5694e36516495932ce11dd7617e1/dl-entwurf-artikelgesetz-einsatzbereitschaft-data.pdf

Auszug Pressemitteilung:

"Folgende Verbesserung werden insbesondere bewirkt:

Die Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird erhöht.
Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte wird gefördert – etwa indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen
Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.

Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.

Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen tragen unmittelbar zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft bei.

Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen.
Wir sind wegen nationaler und multinationaler Alarmierungsverpflichtungen auf kurze Rückkehrzeiten angewiesen. Wer ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur
Dienststelle zurückzukehren hat, nimmt damit persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung in Kauf. Das soll auch finanziell abgegolten werden.

Wir schaffen zudem drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen HERON TP,
für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.

Wir verbessern die Einsatzversorgung. Es soll unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz,
sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll unsere Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen
Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.

Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und
der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.

Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert."



Link zum DIP Deutscher Bundestag

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiteren-st%C3%A4rkung-der-personellen-einsatzbereitschaft-und/275796


Am 31.01.2025 , Top ZP 26-28 , findet die 2. und 3. Lesung im BT statt.  https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=05&year=2025&conference=210




Autor: LwPersFw
« am: 02. Januar 2025, 20:10:16 »

Kleine Anfrage Fraktion der CDU/CSU

Aktuelle Herausforderungen und Strategien der Bundeswehr im Personalbereich

Drucksache 20/13873 vom 21.11.2024

https://dip.bundestag.de/drucksache/aktuelle-herausforderungen-und-strategien-der-bundeswehr-im-personalbereich/277305


96 (!!) Fragen der Fraktion an die Bundesregierung zum Thema.

Es bleibt auch spannend, welche Antworten die CDU/CSU selbst auf diese Fragen gibt, wenn sie bald in Regierungsverantwortung steht... und den Kanzler stellt...  ;)

https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014270.pdf

Keine der Fragen wird öffentlich beantwortet. Da man wohl auch keine gute Entwicklung und Zukunftsaussichten präsentieren können.

Wurde auch hier thematisiert...

https://augengeradeaus.net/2024/12/personalprobleme-der-bundeswehr-lieber-nicht-drueber-reden/

Autor: F_K
« am: 02. Januar 2025, 10:08:30 »

Anmerkung:

- Die Problematik der nicht besetzten Dienstposten ist ja schon durch die Wehrbeauftragte öffentlich bekannt.
- Die finanziellen Herausforderungen (trotz Zeitenwende) sind ja geblieben, viele Vorhaben sind nicht finanziert.

Insoweit bleibt die weitere Kriegstüchtigkeit eine Herausforderung.
Autor: Ralf
« am: 02. Januar 2025, 08:31:28 »

Nein, da VS-NfD, steht sogar drin  ::)
Und die Beantwortung ist erfolgt, aber eben nur für den befugten Tn-Kreis.
Autor: Timirasu
« am: 02. Januar 2025, 05:43:00 »

Kleine Anfrage Fraktion der CDU/CSU

Aktuelle Herausforderungen und Strategien der Bundeswehr im Personalbereich

Drucksache 20/13873 vom 21.11.2024

https://dip.bundestag.de/drucksache/aktuelle-herausforderungen-und-strategien-der-bundeswehr-im-personalbereich/277305


96 (!!) Fragen der Fraktion an die Bundesregierung zum Thema.

Es bleibt auch spannend, welche Antworten die CDU/CSU selbst auf diese Fragen gibt, wenn sie bald in Regierungsverantwortung steht... und den Kanzler stellt...  ;)

https://dserver.bundestag.de/btd/20/142/2014270.pdf

Keine der Fragen wird öffentlich beantwortet. Da man wohl auch keine gute Entwicklung und Zukunftsaussichten präsentieren können.
Autor: LwPersFw
« am: 19. Dezember 2024, 15:12:44 »

Die am 18.12.2024 vom Haushaltsausschuss des DBT gebilligten 25-Mill-Vorlagen:


"Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute mit der Bewilligung von 38 sogenannten 25-Millionen-Euro-Vorlagen wesentliche Weichen für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr gestellt.

Wie das Verteidigungsministerium in einer Mitteilung schreibt, weisen die Rüstungsvorhaben ein Gesamtvolumen von rund 21 Milliarden Euro auf.

Die Finanzierung erfolge über das Sondervermögen (rund 7 Milliarden Euro), über den Einzelplan 14 sowie bei einer Vorlage über den Einzelplan 60 (Patriot- Wiederbeschaffung):



+ Bestellung von 300 Stück LKW militärischer leichter geländegängiger Lastkraftwagen aus bestehender Rahmenvereinbarung,
   Gegenstand: Nachfolge Lkw WOLF, Führungs- und Feldjägeraufgaben

+ Optionsausübung von 25.000 Sätzen Bildverstärkerbrille – querschnittlich – aus dem Vertrag über die Beschaffung von 16.041 Sätzen Bildverstärkerbrille – querschnittlich – und 8.423 Kopftragesystemen,
   Gegenstand: Abruf vorhandener Industriebestände

+ Bestellung von 65 geschützten Führungs- und Funktionsfahrzeugen der Klasse 3 vom Typ DINGO 2 A4.1

+ Beschaffung von Raketenwerfern PULS einschließlich deren Integration (Anpassentwicklung),
   Gegenstand: Einstieg in das System Indirektes Feuer große Reichweite – gemeinsame niederländisch-deutsche Beschaffung

+ Rahmenvereinbarung mit Festbeauftragung zur Herstellung einer Einsatzbevorratung an Reaktivschutzmodulen für den Schützenpanzer PUMA,
   Gegenstand: Vollausstattung Reaktivschutzmodule und Lagerbehälter

+ Abschluss eines 5. Änderungsvertrags zum Vertrag über die Erbringung von Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen der fiskalischen Bereitstellung von Bekleidung und persönlicher
   Ausrüstung (Folgelösung Bekleidungsmanagement),
   Gegenstand: Modernisierung der Bekleidung, Erhöhung Budget für Ersatzbeschaffungen

+ Obsoleszenzbeseitigung des Trägheitsreferenzsystems der NH90-Hubschrauberflotte

+ Beschaffungsmaßnahme NATO-Hubschrauber 90 – Ersatzteilerstbedarf,
   Gegenstand: Beschaffung von Ersatz- und Austauschteilen

+ Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Wärmebildbeobachtungsgeräten, abgesessen, weite Reichweite mit Zubehör,
   Gegenstand: Handgehaltenes Gerät zum Erkennen von Zielen bis ca. 2.000 Meter

+ Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Wärmebildzielgeräten, abgesessen, weite Reichweite einschließlich aller Komponenten und Zubehör,
   Gegenstand: Vorsatzgerät für Präzisionsgewehr G27/28und Maschinengewehr (MG) 5

+ Rahmenvereinbarung mit Festbeauftragung Handgranate Spreng/Splitter DM 51-Serie mit Handgranatenzünder DM82-Serie,
   Festbeauftragung Handgranate Spreng/Splitter DM 51-Serie mit Handgranatenzünder DM82-Serie

+ Beschaffung und Integration von sechs Directed Infrared Countermeasures (DIRCM)-Systemen in sechs Luftfahrzeuge des Typs C-130J

+ Entwicklungsvorhaben Überführung und Erweiterung des deutsch-spanischen Entwicklungsvertrages zum EUROFIGHTER ESCAN Radar Mk1,
   Gegenstand: Entwicklung eines Radars für EUROFIGHTER (Deutschland/Spanien)

+ Beschaffung von Lenkflugkörpern PATRIOT PAC-3 MSE,
   Gegenstand: Ergänzungsbeschaffung 120 LFK PAC-3

+ Beschaffung von 128 Lenkflugkörpern PATRIOT PAC-3 MSE sowie 16 Umrüstsätze Startgerät PATRIOT PAC-3 MSE

+ Entwicklungsvorhaben Zwingender Fähigkeitserhalt LFK kurzer Reichweite IRIS-T (Block II),
   Gegenstand: Lebensdauerverlängerung LFK IRIS-T

+ Entwicklungsvorhaben Langfristige Entwicklung Technische Reifungsphase des Waffensystems EUROFIGHTER,
   Gegenstand: Aufwuchspotential EUROFIGHTER

+ Obsoleszenzbeseitigung an drei Gefechtsständen Führungssystem Luftstreitkräfte (FüSys LuSK) inkl. vorhandener Referenz- und Testanlagen

+ Abschluss eines Beschaffungsvertrages über die Herstellung und Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines auf den permanenten Betrieb ausgelegten Weltraumüberwachungsradars (WRÜbwR)

+ Beschaffung und Einrüstung des Selbstschutzsystems „Integration Directed Infrared Countermeasures“ (DIRCM) in drei Airbus A350-900 der Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung

+ Rahmenvereinbarung über die zweite Grundüberholung sowie über Maßnahmen zum Fähigkeitserhalt des Waffensystems Modulare Abstandswaffe Target Adaptive Unitary
   and DispensernRobotic Ubiquity System Kinetic Energy Penetrator and Destroyer (MAW TAURUS KEPD 350),
   Gegenstand: Lebensdauerverlängerung und Obsoleszenzbeseitigung TAURUS

+ Beschaffungsmaßnahme von 4 weiteren U-Booten 212 CD

+ Beschaffungsmaßnahme von Dienstleistungen zur Vorbereitung der Umsetzung des Projektes Next Generation Frigate-Air Defence F127, US-Anteile Aegis Combat System,
   Gegenstand: Vorbereitungsmaßnahmen für Projekt Fregatte F127

+ Vertrag über die Entwicklung und Qualifizierung einer Lenkflugkörper-Einheit bestehend aus Lenkflugkörper und Ausstoßgerät zur aktiven Selbstverteidigung von U-Booten gegen Angriffe aus der Luft,
   Gegenstand: Lenkflugkörper für U-Boote gegen Luftziele (IDAS) für die U212A

+ Beschaffungsmaßnahme Lenkflugkörper Evolved Seasparrow Missile Block 2,
   Gegenstand:Flugabwehr-Lenkflugkörper für Fregatten F124 / F126

+ Realisierung des Projektes „Verteilte Trainingsarchitektur der Marine“ (VTAM),
   Gegenstand: Vernetzung verschiedener Ausbildungszentren für gemeinsame simulationsgestützte Übungen

+ Rahmenvereinbarung mit Festbeauftragung über die Regeneration und Stückzahlanpassung Modularer Sanitätseinrichtungen (MSE): Rettungsstationen ballistisch
   geschützt (RSt bg) und ungeschützt (RSt ug),   
   Gegenstand: Containerisierte Behandlungseinrichtungen, ROLE 1 geschützt und ungeschützt

+ Bestellung von 185 ungeschützten militarisierten Transportfahrzeugen Zuladungsklasse 15t sowie 164 ungeschützten militarisierten Transportfahrzeugen Zuladungsklasse 5 t,
   Gegenstand: Beschaffung ungeschützter Transportfahrzeuge für die Brigade Litauen

+ Bestellung von 98 ungeschützten sowie 121 geschützten Lkw ZLK 15 t mit Wechselladeeinrichtung

+ Dritte Bestellung aus der bestehenden Rahmenvereinbarung (6. Änderungsvertrag und Neufassung) zur Beschaffung von streitkräftegemeinsamen Funkgeräteausstattungen (SVFuA)
   und sonstigen Führungsfunkgeräten,
   Gegenstand: 1.147 SVFuA sowie 12.000 weitere Führungsfunkgeräte (Fahrzeugfunkgeräte) für D-LBO

+ Integration von Führungsfunkkomponenten in Plattformen (Fahrzeuge und Funktionsräume/Kabinen der Landstreitkräfte der Bundeswehr (HAI D-LBO) sowie Einwilligung den Cluster 8,
   Gegenstand: Hauptvertrag zur Muster- und Serienintegration

+ Beschaffungsvertrag mit Festbeauftragungsanteilen über die D-LBO IT-Systemintegration,
   Gegenstand: Grundlage für funktionsfähiges IT-System D-LBO

+ Rahmenvertrag mit Festabruf Rüstsatz Netzservicetrupp (RS NServTrp),
   Gegenstand: Beschaffung von Geräteausstattungen für Kabelbautrupps

+ Vertrag über den Erhalt der Einsatzreife IT-Systeme Elektronischer Kampf (EK) Unterstützungssysteme Zentrum Elektronischer Kampf (Zentr EK) Fliegende Waffensysteme (FlgWaSys),
   Gegenstand: Anpassung der IT-Struktur für fliegende Waffensysteme Elektronischer Kampf

+ Abschluss eines Beschaffungsrahmenvertrages mit Festbeauftragung im Rahmen des Projektes Krypto-Modernisierung der Bundeswehr Teilprojekt 2a (KryptoMBw TP2a)
   „Multikrypto- und Mehrbereichsschlüsselgerät“ zur Beschaffung von Schlüsselgeräten der „ED7-Gerätefamilie“,
    Gegenstand: Rahmenvereinbarung für querschnittliche Schlüsselgeräte in verschiedenen Plattformen)

+ Rahmenvertrag VESUV – Herstellung und Lieferung Datentransporteinrichtung Digital III,
   Gegenstand: Herstellung und Lieferung obsoleszenzbeseitigter DTD III sowie Software-Entwicklungsleistungen

+ Beauftragung der BWI GmbH zur Realisierung und des Betriebs des Rechenzentrumsverbunds im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
   Gegenstand: Bereitstellung Rechenzentrumskapazitäten und cloudbasierte Infrastruktur

+ Beschaffung/Entwicklung German Mission Network Block 1, Lösungskomplement 1.2, verlegefähige Rechenzentren Serie (GMN 1 LK1.2 vRz Serie),
   Gegenstand: Beschaffung von 24 verlegefähigen Rechenzentren"



Quelle: https://www.hartpunkt.de/bundestag-billigt-38-ruestungsvorhaben-fuer-rund-21-milliarden-euro/



Autor: LwPersFw
« am: 18. Dezember 2024, 20:31:35 »

Kabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“

04.09.2024

https://www.bmvg.de/de/presse/kabinett-beschliesst-artikelgesetz-zeitenwende-5833634

https://www.bmvg.de/resource/blob/5833662/6e1a5694e36516495932ce11dd7617e1/dl-entwurf-artikelgesetz-einsatzbereitschaft-data.pdf

Auszug Pressemitteilung:

"Folgende Verbesserung werden insbesondere bewirkt:

Die Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird erhöht.
Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte wird gefördert – etwa indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen
Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.

Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.

Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen tragen unmittelbar zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft bei.

Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen.
Wir sind wegen nationaler und multinationaler Alarmierungsverpflichtungen auf kurze Rückkehrzeiten angewiesen. Wer ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur
Dienststelle zurückzukehren hat, nimmt damit persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung in Kauf. Das soll auch finanziell abgegolten werden.

Wir schaffen zudem drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen HERON TP,
für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.

Wir verbessern die Einsatzversorgung. Es soll unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz,
sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll unsere Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen
Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.

Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und
der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.

Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert."



Link zum DIP Deutscher Bundestag

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiteren-st%C3%A4rkung-der-personellen-einsatzbereitschaft-und/275796


Gestern fand eine Anhörung zum o.g. Gesetzentwurf statt.

Die Stellungnahmen, z.B. von GenLt Mais, Insp Heer, siehe im Link


"Zeit: Montag, 16. Dezember 2024, 16 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/13488)
sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Diese Ansicht teilte die überwiegende Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 16. Dezember 2024, geladenen Experten."


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-pa-verteidigung-zeitenwende-1031384

Im Link > rechts > unter "Stellungnahmen" als PDF ...


Die Anhörung auf Youtube...

https://youtu.be/BfE_ZLrml20?feature=shared

Autor: LwPersFw
« am: 17. Dezember 2024, 06:07:40 »

Kabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“

04.09.2024

https://www.bmvg.de/de/presse/kabinett-beschliesst-artikelgesetz-zeitenwende-5833634

https://www.bmvg.de/resource/blob/5833662/6e1a5694e36516495932ce11dd7617e1/dl-entwurf-artikelgesetz-einsatzbereitschaft-data.pdf

Auszug Pressemitteilung:

"Folgende Verbesserung werden insbesondere bewirkt:

Die Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben wird erhöht.
Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte wird gefördert – etwa indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen
Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.

Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.

Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen tragen unmittelbar zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft bei.

Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen.
Wir sind wegen nationaler und multinationaler Alarmierungsverpflichtungen auf kurze Rückkehrzeiten angewiesen. Wer ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur
Dienststelle zurückzukehren hat, nimmt damit persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung in Kauf. Das soll auch finanziell abgegolten werden.

Wir schaffen zudem drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen HERON TP,
für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.

Wir verbessern die Einsatzversorgung. Es soll unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz,
sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll unsere Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen
Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.

Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und
der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.

Ein Inkrafttreten der Gesetzesänderungen ist für das Frühjahr 2025 avisiert."



Link zum DIP Deutscher Bundestag

https://dip.bundestag.de/drucksache/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiteren-st%C3%A4rkung-der-personellen-einsatzbereitschaft-und/275796


Gestern fand eine Anhörung zum o.g. Gesetzentwurf statt.

Die Stellungnahmen, z.B. von GenLt Mais, Insp Heer, siehe im Link


"Zeit: Montag, 16. Dezember 2024, 16 bis 19 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr“ (20/13488)
sollte noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.
Diese Ansicht teilte die überwiegende Mehrheit der zu einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses am Montag, 16. Dezember 2024, geladenen Experten."


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-pa-verteidigung-zeitenwende-1031384

Im Link > rechts > unter "Stellungnahmen" als PDF ...
Autor: FoxtrotUniform
« am: 05. Dezember 2024, 13:01:09 »

Valide Fragen, der Klassiker freitags 12 Uhr im BMVg.
Autor: LwPersFw
« am: 25. November 2024, 20:34:47 »

Kleine Anfrage Fraktion der CDU/CSU

Aktuelle Herausforderungen und Strategien der Bundeswehr im Personalbereich

Drucksache 20/13873 vom 21.11.2024

https://dip.bundestag.de/drucksache/aktuelle-herausforderungen-und-strategien-der-bundeswehr-im-personalbereich/277305


96 (!!) Fragen der Fraktion an die Bundesregierung zum Thema.

Es bleibt auch spannend, welche Antworten die CDU/CSU selbst auf diese Fragen gibt, wenn sie bald in Regierungsverantwortung steht... und den Kanzler stellt...  ;)


Autor: LwPersFw
« am: 12. November 2024, 09:06:52 »


@LwPersFw: So gerne ich dran glauben würde, ...


... Ich habe ja nicht gesagt das ICH daran glaube das sich die B-besoldeten in der Masse dies zu Herzen nehmen... aber hoffen kann man ja mal...  ;D


Autor: dunstig
« am: 11. November 2024, 17:19:31 »

@LwPersFw: So gerne ich dran glauben würde, aber schon zu Beginn meiner Dienstzeit waren die großen Probleme doch genau die selben wie zu meinem Ausscheiden 14 Jahre später. Und schon damals wurde gesagt, dass man das angehen müsse. Träge Beschaffung, schlechte Beschaffung, schlechte Anforderungskataloge bei der Beschaffung, garkeine bzw. zu wenig und zu späte Beschaffung. Immer mehr Häuptlinge, die mit immer mehr Vorschriften und Verwaltung zu kämpfen haben, immer längere Meldeketten, struktureller Personalmangel vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, marode Infrastruktur, Standorte in der Pampa usw. usf.

Ich kann nicht, sagen, dass es hier während meiner Dienstzeit wirklich besser wurde. Vor dem Hintergrund der Ukrainekrise hatte ich doch verhaltene Hoffnungen. Die aber eher enttäuscht wurden. Obwohl die Probleme doch immer wieder angesprochen und allen bekannt zu sein scheinen und vermeintliche Reformen angestoßen wurden, wurde viel mehr das Gegenteil erreicht. Zumindest wenn ich so in "meinem" Bereich auf Arbeitsebene sowie der Beauftragung von Entwicklungen und Beschaffungsvorhaben schaue. Der Wille, das ganze mal wirklich sinnvoll und strukturell anzugehen, scheint also - trotz öffentlicher Absichtsbekundungen - eher zeitlupenmäßig ausgeprägt zu sein. Kommen dann mal wirkliche Ankündigungen, werden diese doch auch eher "unterwältigend" umgesetzt.

Wirkliche Besserung absehbar? Ich glaube nicht dran, freue mich aber, wenn ich eines besseren belehrt werde.
Autor: LwPersFw
« am: 11. November 2024, 17:02:31 »

Vortrag von Prof. Dr. Sönke Neitzel, Professor für Militärgeschichte / Kulturgeschichte der Gewalt an der Universität Potsdam:

 "Die Kriegstüchtigkeit der Bundeswehr"

https://youtu.be/iszpgWb6kUU?feature=shared


Man muss nicht mit allen seinen Äußerungen übereinstimmen...

Aber diesen Vortrag sollten sich definitiv alle Verantwortlichen Politiker im Bundestag und vor allem alle Angehörigen der Bundeswehr anhören -- und hoffentlich die richtigen Schlüsse daraus ziehen - die B-besoldet sind.

Autor: LwPersFw
« am: 22. Oktober 2024, 07:46:08 »

ZDF

"Mehr Geld für Deutschlands Sicherheit ?"

https://youtu.be/c8Mtj7Skgxo?feature=shared

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