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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 29. August 2024, 17:26:19 »

Die Rechtslage und die Handlungsoptionen wurden aufgezeigt.

Mehr kann man hier im Forum dazu nicht sagen.

Autor: SolSim
« am: 29. August 2024, 16:21:12 »

Da besteht doch kein Handlungsbedarf.

Ohne Pers ist doch das Schreiben das Papier nicht Wert.
Autor: Nachtmensch
« am: 29. August 2024, 16:03:40 »

Fühlt der Soldat sich ungerecht behandelt, so schreibt er eine Eingabe oder eine Beschwerde. Für die Bearbeitung gibt es viele hochdotierte Personen die sich damit danach auseinandersetzen müssen.
Autor: Uffz Bad F
« am: 29. August 2024, 15:10:23 »

Solange der Befehl nicht vorliegt würde ich ihn mal als "urban legend" einstufen.
Weder die "Formulierung" geschweige denn der "Inhalt" entspricht unserer Führungskultur.

Eine Formulierung wie folgt wäre da eher vorstellbar:
Ziel muss es sein, die Dienstposten vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen und dem Erfordernis einer schnellen Reaktionsfähigkeit grundsätzlich nur mit einsatzfähigen Soldatinnen und Soldaten zu besetzen.

Das da dann mittels Flurfunk was anderes draus wird, das wiederum entspricht leider dem Zeitgeist.




Der Befehl liegt hier Unterschrieben vor mir!
Ich kann ihn lesen und ich kann auch den Sinn der Worte deuten!
Der Befehl ist auch in allen betroffenen Einheiten im Laufwerk  FGG 3 einsehbar.
Ich habe Ihn  auch nicht interpretiert.

Autor: F_K
« am: 29. August 2024, 14:34:46 »

Anmerkung:

Laut dem Uffz gibt es einen Befehl für Brig 37, und als Folge schon Informationsveranstaltungen - der Befehl ist ggf. VS, jedenfalls ein Dienstgeheimnis, und wird daher "hier" wohl nicht veröffentlicht werden.
Autor: Stabshauptmann
« am: 29. August 2024, 13:31:39 »

Solange der Befehl nicht vorliegt würde ich ihn mal als "urban legend" einstufen.
Weder die "Formulierung" geschweige denn der "Inhalt" entspricht unserer Führungskultur.

Eine Formulierung wie folgt wäre da eher vorstellbar:
Ziel muss es sein, die Dienstposten vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen und dem Erfordernis einer schnellen Reaktionsfähigkeit grundsätzlich nur mit einsatzfähigen Soldatinnen und Soldaten zu besetzen.

Das da dann mittels Flurfunk was anderes draus wird, das wiederum entspricht leider dem Zeitgeist.
Autor: LwPersFw
« am: 29. August 2024, 10:58:45 »

Danke für die Info...

Was jeder Betroffene an Möglichkeiten hat ... habe ich beschrieben ...

Das das Ergebnis dadurch auch in jedem Einzelfall anders sein kann ... liegt dann auch in der Natur der Sache.

Was aber definitiv falsch ist, dass jeder Betroffene, egal was an Hinderungsgrund vorliegt, wegversetzt würde.

Das er/sie dann ggf. vom Dienstposten genommen wird und im Überhang verwendet wird (sog. DPäK), wäre eine mögliche Maßnahme... aber er/sie verbleibt dann trotzdem am Standort.

Niemand, der wirklich sachgerechte Gründe hat, die gegen eine Versetzung sprechen, sollte sich hier einschüchtern lassen.

Wir wollen kriegstüchtig werden, ja ... sind aber nicht im Krieg! Und die gesetzlich normierte Pflicht zur Fürsorge wird dadurch erst recht nicht außer Kraft gesetzt!

Autor: Uffz Bad F
« am: 29. August 2024, 10:09:20 »

hier nachweislich mit Befehl ein Btl. in Bad Frankenhausen (möchte ich hier nicht nennen) laut Rücksprache mit Kameraden aber die komplette Brigade 37.
Der Sozialdienst plant wohl schon eine Sammelveranstaltung zur Information hierzu.
Autor: LwPersFw
« am: 29. August 2024, 08:23:15 »

Jeder sachgerechte Grund der gegen eine Versetzung vom Standort spricht kann vorgebracht werden.

z.B. eben auch Betreuungspflichten für Angehörige, alleinerziehend mit Kind, eingeschränkte Verwendungsfähigkeit, etc.

Der Einzelfall ist dann zu prüfen und zu bewerten... bis hin zur gerichtlichen Überprüfbarkeit ...


Und welches Btl ?



Autor: Uffz Bad F
« am: 28. August 2024, 15:11:17 »

So leider ist nun der Bataillonsbefehl (Versorger)da , so wie angekündigt.

"nicht Einsatzfähige Soldaten werden von ihren Dienstposten entfernt"

Egal ob "nicht einsatzfähig durch keine Auslandsverwendung oder schwerer persönlicher Grund usw." Ein jeder der zu 100 Prozent Dienstfähig ist aber keine 100 Prozentige Einsatzfähigkeit bekommt wird aus der Brigade entfernt!

So schriftlich im Befehl.

Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"

Meine Frage, kann ich mich überhaupt gegen eine Versetzung von meinen Dienstposten wehren?



Nach Nachfrage was aus den Soldaten werden soll die bisher nicht VJTF gebunden werden konnten "Nicht einsatzfähig waren",
aus Gründen von  Teilzeit ,darf nur 10 kg heben oder nicht schießen wegen negativer G20 usw hieß es.

"Es werde in den nächsten 12 Monaten Vorschriften geben wie mit diesen Personal umgegangen wird"



Mit dem Personal wird weiterhin so umgegangen wie man mit gesundheitlich eingeschränkten Menschen umzugehen hat - fürsorglich. Denn kein Mensch hat es sich ausgesucht krank zu werden.

Deshalb ... z.B. A-2600/1 z.B. i.V.m. § 10 Abs 3 SG:

"Aus dem Sozialstaatsprinzip und aus dem gegenseitigen Treueverhältnis zwischen dem
Dienstherrn und den Soldatinnen und Soldaten
leiten sich Fürsorge und Betreuung ab.
Diese Begriffe beschreiben die Pflicht des Staates, die dienstlich veranlassten Belastungen für die
Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien und Partnerschaften möglichst auszugleichen.

Die Fürsorge des Dienstherrn umfasst das ständige Bemühen, Soldatinnen und Soldaten
vor Schaden und Nachteilen zu bewahren. Vorgesetzte stellen in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst
der Bundeswehr sicher, dass die Soldatinnen und Soldaten über ihre gesetzlichen Ansprüche
auf soziale Leistungen unterrichtet werden und diese geltend machen können."



Also was auch immer da an neuen Regelungen kommen mag - es wird sich an diesem Sozialstaatsprinzip ausrichten.

Wer das anders sehen sollte -- darf z.B. gern meine lebenslange Behinderung haben...

"Kriegstüchtig" zu werden bedeutet nicht demokratische Prinzipien über Bord zu werfen, bzw. sozialmarktwirtschaftliche Errungenschaften einzuschränken, oder sogar abzuschaffen.

Aber das man z.B. behinderten Berufssoldaten den Wechsel als Beamte in die Wehrverwaltung ermöglicht ... um dort z.B. Lücken zu schließen, wäre doch eine gute Maßnahme...

Und vor allem hatten wir diesen Ansatz ja schon einmal... mit dem SKPersStruktAnpG:

"§ 1 Beurlaubung

(1) Bis zum 31. Dezember 2017 können zur Verringerung der Zahl der Soldatinnen und Soldaten Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
auf Antrag längstens für drei Jahre unter Belassung der Geld- und Sachbezüge beurlaubt werden, um
 
1. eine Erprobungszeit für eine anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst abzuleisten oder
2. sich für eine gleichwertige anderweitige Verwendung im öffentlichen Dienst zu qualifizieren."


Nur ... genau hier würde damals wie heute kräftiger Gegenwind aus den Reihen der Beamten wehen...  ;)



So einfach kann man es sich trotzdem nicht machen:

Zitat
Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"


Jeder Soldat ist hier im Einzelfall zu betrachten und die Gründe, die ggf. zum Verbleib am Standort führen müssen, letztlich durch das BAPersBw zu bewerten.

Ihre Disziplinarvorgesetzten können dies nur beantragen, treffen aber nicht die letzte Entscheidung!

D.h. wer davon betroffen sein wird ... würde ja zuvor zur geplanten Versetzung angehört werden müssen. ( "Ankündigung über die geplante Versetzung (Inland) )

Dies erfolgt i.d.R. durch das Führen eines Personalentwicklungsgespräch (PEG) im Auftrag der PST.

Schon hier muss man dann der Versetzung widersprechen und dies sachgerecht mit den individuell vorliegenden Gründen begründen.

Zusätzlich kann man die Anhörung VP bzw. Personalrat beantragen.


Sollte die Versetzung dann doch verfügt werden, kann man innerhalb 1 Monats nach Eröffnung formale Beschwerde einlegen.

Hier führt man dann nochmals alle individuellen sachgerechten Gründen an, die gegen eine Versetzung sprechen.



Parallel bestünde auch das Recht sich an die Wehrbeauftragte des DBT zu wenden, wenn man persönlich dies für sachgerecht hält.


In welchem Verband dienen Sie denn ? Nur in welchem Btl ... keine genauere Angabe!

10.PzDiv / PzGrenBrig 37

Und ja bei Dienstunfähigkeit  ist mir das völlig klar aber 100 prozentiger Dienstfähigkeit  aber nur Eingeschräkter Auslandsverwendung durch Krankheit/Pflegebedürftige Eltern oder Alleinerziehend usw.
Hier verstehe ich es nicht und der Befehl drückt sich da mehr als eindeutig aus.





EDIT: Zitat von Antwort getrennt
Autor: F_K
« am: 28. August 2024, 14:52:00 »

@ LwPersFw:

Wir haben die gleiche Sichtweise

Grundsätzlich ist der Bedarf der SK maßgeblich - und wer nicht (mehr) geeignet für einen DP ist, kann (weltweit) versetzt werden.

Fürsorge wird danach geprüft, und kann ggf. "übersteuern".

Der "geplante" BtlKdr für ein FschJgBtl wurde nach Sprungunfall dann Kdr des LLVersBtl - wo der Körper DP eben nicht zwingend "springend" ist - Karriereplanung, Bedarf und Fürsorge wurde Rechnung getragen.
Autor: LwPersFw
« am: 28. August 2024, 14:43:20 »


Wie sich dass dann für den einzelnen Soldaten darstellt (Fürsorge, DPäk, whatever), würde man in einem zweiten Schritt sehen.



Deshalb schrieb ich ja :



So einfach kann man es sich trotzdem nicht machen:

Zitat
Begründung auch nachvollziehbar  "Gefährdung der Einsatzbereitschaft"


Jeder Soldat ist hier im Einzelfall zu betrachten und die Gründe, die ggf. zum Verbleib am Standort führen müssen, letztlich durch das BAPersBw zu bewerten.

Ihre Disziplinarvorgesetzten können dies nur beantragen, treffen aber nicht die letzte Entscheidung!

D.h. wer davon betroffen sein wird ... würde ja zuvor zur geplanten Versetzung angehört werden müssen. ( "Ankündigung über die geplante Versetzung (Inland) )

Dies erfolgt i.d.R. durch das Führen eines Personalentwicklungsgespräch (PEG) im Auftrag der PST.

Schon hier muss man dann der Versetzung widersprechen und dies sachgerecht mit den individuell vorliegenden Gründen begründen.

Zusätzlich kann man die Anhörung VP bzw. Personalrat beantragen.


Sollte die Versetzung dann doch verfügt werden, kann man innerhalb 1 Monats nach Eröffnung formale Beschwerde einlegen.

Hier führt man dann nochmals alle individuellen sachgerechten Gründen an, die gegen eine Versetzung sprechen.

Parallel bestünde auch das Recht sich an die Wehrbeauftragte des DBT zu wenden, wenn man persönlich dies für sachgerecht hält.




In welchem Verband dienen Sie denn ? Nur in welchem Btl ... keine genauere Angabe!



Und an diesen Grundsätzen ändert auch kein Befehl etwas ... da diese auf gesetzlicher Basis stehen.

Liegen z.B. schwerwiegende persönliche Gründe vor, bleibt die Person in diesem Btl --- ob es den Vorgesetzten gefällt, oder nicht ...

... da dann die gesetzlich bestimmte Fürsorgepflicht einen höheren Rang hat, als die Einsatzbereitschaft des Verbandes:

Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile
für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihnen
unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich
vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw. den Soldaten dort zu verwenden wo sie
oder er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hinten angestellt werden.

Quelle: stR des BVerwG



Autor: F_K
« am: 28. August 2024, 10:30:29 »

Mal ein Praxisbeispiel:

Die FschJgBtl sind "springende" Verbände - d. H. Ein dort eingeplanter Soldat muss freiwillig seine Bereitschaft zum Sprungdienst erklären und gesundheitlich sprungtauglich sein.

Verletzt sich ein Soldat (z. B. beim Sprungdienst) und wird dadurch sprunguntauglich - erfolgt die Versetzung auf einen DP, der eben kein Springen mehr erfordert. ISSO (auch vor Zeitenwende).

Insoweit Stimme ich Klaus zu - alle Befehle / Dokumente lesen, DANN kann man bewerten.

(Wenn ein Verband nun einsatztauglich werden soll, und alle DP so geschlüsselt sind, dann hätte dies die oben genannten Folgen).

Wie sich dass dann für den einzelnen Soldaten darstellt (Fürsorge, DPäk, whatever), würde man in einem zweiten Schritt sehen.
Autor: KlausP
« am: 28. August 2024, 10:21:00 »

Kommt aber auch darauf an, wie der Befehl formuliert ist, welche Bezugsdokumente von Brig/Div/InspH/BMVg … mit welchem Inhalt angeführt wurden. Dem Schützen Dosenkohl wird doch nur der Bataillonsbefehl bekannt gemacht, die Bezugsokumente nicht.
Autor: justice005
« am: 28. August 2024, 10:14:34 »

Zitat
So leider ist nun der Bataillonsbefehl (Versorger)da , so wie angekündigt.

"nicht Einsatzfähige Soldaten werden von ihren Dienstposten entfernt"

Egal ob "nicht einsatzfähig durch keine Auslandsverwendung oder schwerer persönlicher Grund usw." Ein jeder der zu 100 Prozent Dienstfähig ist aber keine 100 Prozentige Einsatzfähigkeit bekommt wird aus der Brigade entfernt!

So schriftlich im Befehl.

Das ist überhaupt nicht in der Zuständigkeit des Bataillons. Über Versetzungen entscheidet das BAPersBw und es gibt entsprechende Regelung für Versetzungen. Wenn das wirklich ein Befehl eines einsamen Bataillonskommandeurs sein soll, dann sollte man den Befehl ggf. mal zur Division oder einer vergleichbaren Kommandobehörde schicken und fragen, was ein Rechtsberater davon hält.

Klingt für mich nach reinem Käse.
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