"Die Behauptung, jede Vorschrift sei ein Befehl ist jedenfalls hanebüchener Unsinn." So etwas habe ich doch niemals behauptet
Trotzdem ist doch der Untergebene immer erstmal auf die Entscheidung seines Vorgesetzten angewiesen - und diese ist für ihn sehr wohl verbindlich. Dass er danach angreifen kann, steht auf einem anderen Blatt; entsprechend empfahl ich ja auch, dass man beantragen und ggf sich beschweren soll.
Ich weiß auch nicht, was du meinst, mir da Neues zu erzählen. Alles, was du sagst - dies und jenes sei formelles bzw rein materielles Gesetz und habe Außenwirkung bzw keine Außenwirkung - schrieb ich doch selbst. Am Ende des Tages führt das dazu, dass grundsätzlich alle, die es angeht, an die Vorschrift gebunden sind, oder sind Soldaten inzwischen keine "hier die Soldaten .. der Bundeswehr" mehr?
Darüber hinaus liegt wohl nichts näher, als Rechtsverordnung und Dienstvorschrift (oder eben Erlass), die von derselben Stelle erlassen wird, welche auch für die entsprechende Rechtsverordnung zuständig war und ist, zumindest daraufhin zu prüfen, ob sie so ausgelegt werden können, dass sie sich
gerade nicht widersprechen.
Bist du so pampig, weil du mit deinem ganz besonderen Wissen, dass eine Verordnung "über" einer Vorschrift steht, angeben willst? Das stand hier nie außer Frage. Stattdessen geht es um
weiterführende Überlegungen.