Autor: F_K
« am: 10. April 2024, 17:32:54 »Jungs, entschieden wird ja der Antrag von C, insoweit darf und MUSS der Vorgesetzte B ja die Sichweise seiner Dienststelle darlegen - und die kann vom "Wunsch" von A halt abweichen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen