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Autor: Pommern
« am: 31. Mai 2018, 15:05:29 »

Vielen Dank!
Autor: TheScientist
« am: 30. Mai 2018, 07:29:11 »

ohne DVag (weil zu kurzfristig),

Eine DVag anzusteuern kann eine Angelegenheit von 5 Minuten werden, wenn a) Sie beordert sind und Ihr MobTrT diese ansteuert oder b) wenn Sie Ihrem zuständigen FwRes bekannt sind durch vorangegangene DVag Teilnahmen und er einen dienstlichen Grund für diese Teilnahme sieht (gilt auch für a).

Diese beiden zweckmäßigen Wege sind grundsätzlich möglich aber halt kein Muss mit Anspruch auf Umsetzung.

Ihre beiden ersten Ansprechpartner sind immer FwRes oder MobS1Fw.
Autor: Pommern
« am: 30. Mai 2018, 02:35:48 »

Liebe Kameraden, hier eine Sonderfrage Bereich Marine:

Ist der Bord- und Gefechtsanzug der Marine (BGA) dem allgemeinen Kampfanzug innerhalb militärischer Liegenschaften gleichgestellt?

a) Ausgangslage:

1. Ich besitze eine UTE (bin Reserve Marine)
2. Ausschließlich innerhalb einer militärischen Liegenschaft will ich BGA ( nicht Ausgehuniform, nicht Kampfanzug) tragen.
3. Anlaß ist meine offizielle Teilnahme an einer Veranstaltung der Deutschen Marine auf der Kieler Woche.

b) Fragen:

4. Muß ich den BGA mit dem "R" für Marine auf den Schulterstücken kenntlich machen - oder verwende ich die schwarz-rot-goldene Reservistenkordel?
5. Benötige ich eine besondere Erlaubnis für BGA?
6. Wenn ja, wo beantrage ich das?

Wohlgemerkt: alles ohne DVag (weil zu kurzfristig), aber Marinrereservist mit offizieller Veranstaltungseinladung!
Würde mich über Info äußerst freuen!

Mit kameradschaftlichen Gruß!
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