Autor: Ralf
« am: 09. April 2021, 09:25:50 »Es gibt ja den FWD Hsch mit seinen 7 Monaten, das wäre ja das, was du dir in etwa vorstellen könntest.
Grds. habe ich meine Zweifel, dass man jemanden aus einem Beamtenverhältnis einen FWD anbietet, allerhöchstens beim FWD Hsch sehe ich hier aufgrund der hohen politischen Visisbilät eine Chance.
Ob das aber letztendlich deinem Verhältnis zu deinem Landes-AG schadet, musst du selbst bewerten, ich würde mir hier als AG schon ein wenig veräppelt vorkommen.
Es ist ja einfach eine Laune, mehr nicht und hat keinen beruflichen Zweck, quasi eine bezhalte Abenteuerfreizeit.
Grds. habe ich meine Zweifel, dass man jemanden aus einem Beamtenverhältnis einen FWD anbietet, allerhöchstens beim FWD Hsch sehe ich hier aufgrund der hohen politischen Visisbilät eine Chance.
Ob das aber letztendlich deinem Verhältnis zu deinem Landes-AG schadet, musst du selbst bewerten, ich würde mir hier als AG schon ein wenig veräppelt vorkommen.
Es ist ja einfach eine Laune, mehr nicht und hat keinen beruflichen Zweck, quasi eine bezhalte Abenteuerfreizeit.