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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 22:30:47 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Auch im Zivilen wird kaum eine GKV für solche Leistungen, ohne entsprechende Indikation, aufkommen.

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 am: Heute um 18:51:41 
Begonnen von Wannabet - Letzter Beitrag von StefanD
Das Warten auf eine Benachrichtigung hat bei mir seit heute ein Ende.

Es ist zwar eine Absage, aber zumindest habe ich Klarheit. In meiner Laufbahngruppe scheint es wohl genügend andere für das HSchRgt 2 zu geben. Man werde sich mit mir in Verbindung setzen, sofern sich der Bedarf in der Laufbahngruppe ändern sollte. "Stabsdienstsoldat ist nicht kriegsentscheidend", wie ein OStFw mir von meinem ehemaligen Bataillon neulich mal sagte.

Die Truppe habe ich in der Vergangenheit, auch ohne Beorderung, unterstützt und auch die ein oder andere RDL gehabt. Solange ich noch darf, werde ich weiter unterstützen. Und ich habe da auch schon eine Idee, wo so etwas möglich sein könnte ... Kontakt gab es schon mal und ich sollte mich ggf. noch mal melden. Allerdings dann unbeordert.


 

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 am: Heute um 16:27:59 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
"Erlasse zur Spitzengliederung

Veröffentlichungsdatum 30.04.2024

Nach dem Blankeneser Erlass vom 21. März 1970, dem Berliner Erlass vom 21. Januar 2005 und dem Dresdner Erlass vom 21. März 2012 ist der Osnabrücker Erlass vom 30. April 2024 der vierte Erlass zur Regelung des Verhältnisses zwischen der militärischen und der zivilen Führung der Bundeswehr."

https://www.bmvg.de/de/ministerium/geschichte-des-verteidigungsministeriums/erlasse-zur-spitzengliederung


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 am: Heute um 15:17:16 
Begonnen von 4815162342 - Letzter Beitrag von Nachtmensch
Gegen Ende des Studiums wird mit dem Einplaner geschaut, ob die beiden Wünsche kompatibel sind. Es hängt halt davon ab, welche Dienstposten dringend besetzt werden müssen. Ich würde mal vermuten, dass man grundsätzlich den Ort bekommt, den man gerne hätte, natürlich nur, wenn es der dienstliche Bedarf zulässt.
Letztendlich ist man Bundesbeamter und man kann bundesweit eingesetzt werden. Ohne Zahlen zu kennen, wird es in Berlin mit Sicherheit viele Dienstposten geben, so dass ein Bedarf eigentlich immer vorhanden sein sollte.

Jedoch solltest du dich hinterfragen, ob Bundesbeamter das richtige ist, wenn man örtlich nicht wirklich flexibel ist. Wie gesagt, es kann gut gehen, aber auch nicht.

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 am: Heute um 14:25:39 
Begonnen von 4815162342 - Letzter Beitrag von 4815162342
Hallo!

Hat hier jemand eins der beiden dualen Studiengänge absolviert oder befindet sich gerade dabei?
  • Public Administration (LL. B)
  • Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung (LL. B)

Ich ziehe in Betracht, mich dafür zu bewerben, finde jedoch nicht so viel Informationen zum Standort nach dem Studium auf der BW-Seite.

  • Bewirbt man sich nach dem Studium selbst auf Stellen, ähnlich wie beim Verwaltungsstudium des Bundes, oder
  • Wird man nach dem Studium einer Liegenschaft zugeteilt?

Falls letzteres, Wie wahrscheinlich ist es, dass ich nach dem Studium in Berlin eingesetzt werde (wohne in Berlin)? Für mich kommt aufgrund von privaten Gründen für die Verwendung nach dem Studium nichts als Berlin in Frage.

Ich freue mich auf eure Antworten!

P.S.: Wieso wird man bei dem ersten Studiengang direkt als Beamter (auf Probe) eingestellt und bei dem zweiten nur mit "Chance" auf Verbamtung?[/size][/font][/size]

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 am: Heute um 12:55:50 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von thelastofus
Zitat
el usw. müsste die BW vielleicht auch etwas schneller werden.

Die Bw hat Interesse an geeignten Bewerbern die auch die ganze Dienstzeit bleiben. Das alles kann man kaum zivil vergleichen. Wenn die Hauptintention eine Ausbildung, war ist zivil eh erst mal der bessere Weg.

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 am: Heute um 11:54:48 
Begonnen von S8E - Letzter Beitrag von S8E
Vielen Dank für euere Beiträge

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 am: Heute um 11:22:48 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von F_K
Anmerkung:

"Rechtzeitig" ist auch eine Aufgabe des Bewerbers - kann man auch als Teil des (Test-) Verfahrens sehen.

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 am: Heute um 11:07:46 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
Für interessierte Soldaten/innen - aus allen TSK - hat das BAPersBw in den GAIP eine eigene KennNr zum Bewerbungsverfahren eingerichtet.

GAIP 35-13-00 Personalauswahl und Versetzung auf Dienstposten PzBrig 45 in Litauen (LTU)


Die GAIP kann durch Jeden im IntranetBw eingesehen werden.

In der KennNr werden in den Bezügen und Anlagen Informationen bereitgestellt.

Und es findet sich ein einheitliches Antragsformular.

Inhaltsverzeichnis

1. Allgemeines
2. Zuständigkeiten
3. Verwendungsdauer im Ausland
4. Rückversetzung auf Dienstposten im Inland
4.1. Planung der Anschlussverwendung
4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung
5. Bedarfsdeckung
6. Wiederverwendung
7. Verwendungen bis zum Eintritt der besonderen Altersgrenze
8. Bewerbungen
9. Informationen im Zusammenhang mit einer Auslandsverwendung
9.1. Erste Hinweise
9.2. Umzug/UKV
9.3. Schulwesen
9.4. Sozialdienst
9.5. Besoldung


Einige interessante Punkte:

"Die Verwendungsdauer im Ausland ist grundsätzlich befristet und beträgt in der Regel drei Jahre."

"Die Mindestverwendungsdauer in der PzBrig 45 beträgt zwei Jahre und wird bis zu einer Dauer von sechs Jahren flexibel gehandhabt.
Die Flexibilität kann und muss besonders dort zur Anwendung kommen, wo die durchgehende personelle Einsatzbereitschaft („Kriegstüchtigkeit“)
in den verschiedenen Ebenen (Trupp, Gruppe, Zug, Kompanie, Bataillon) sicherzustellen ist."

"Für die Planung der Anschlussverwendung im Inland (Rückversetzung), die der/dem betroffenen Sdt in einem Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch (PEG)
schriftlich zugesichert wird, ist der jeweils zuständige PersFhr in enger Abstimmung mit der/dem Sdt unter Einbeziehung der jeweiligen truppendienstlichen Vorgesetzten zuständig."
Beachte dazu aber den Punkt "4.2. Rahmenbedingungen und Faktoren zur Anschlussverwendung" !!


Bewerben kann sich Jeder ! ... also nicht nur Soldaten/innen des Heeres. Wobei natürlich Heeressoldaten der Vorrang eingeräumt wird.




Und ... wie ich es ja schon einmal vermutet hatte:

"Die Besetzung der DP bei PzBrig 45 erfolgt durch das BAPersBw Abt III und IV vorrangig gem. dem „Freiwilligkeitsprinzip“.

Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen.
Das „Freiwilligkeitsprinzip“ endet dann, wenn die „Kriegstüchtigkeit“ der PzBrig 45 oder einzelner Organisationselemente gefährdet ist.
"

Auf Deutsch : Finden sich nicht genügend Freiwillige um die Brigade "kriegstüchtig" zeitgerecht aufzustellen - kann es auch Versetzungen gegen den Willen des/der Soldaten/in geben.



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 am: Heute um 08:49:31 
Begonnen von Daniel2007 - Letzter Beitrag von Daniel2007
Vielleicht probiere ich es in drei Jahren nochmal nach meiner Ausbildung. Ja 1 Jahr vorher ist besser. Aber immer hört man das so großer Bedarf an Soldaten ist und mit Zeitenwende, Fachkräftemangel usw. müsste die BW vielleicht auch etwas schneller werden.

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