"Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?"
Das ist das Blatt vom Soldaten unterschrieben mit den Kreuzen vorne ( Ja/nein) was es im Zuge der Verpflichtung mit gezeichnet wird.
Bringe ich morgen mit habe ich daheim in meinen Unterlagen.
Kein Schwurbel sondern Tatsache.
- 06. Mai 2024, 09:17:49
- Willkommen Gast
Neuigkeiten:
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
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am: Heute um 08:52:40
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa | ||
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am: Heute um 08:24:52
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Dieses Grundsätzliche unterschreibt jeder Bewerber SaZ + Ergänzungen: "Verpflichtungserklärung bei der Berufung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit Ich (Vorname, Name) Personenkennziffer oder Geburtsdatum bin damit einverstanden, dass ich* in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit berufen werde. Ich verpflichte mich, XX Jahre Wehrdienst zu leisten." "Mir ist bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zur Soldatin auf Zeit bzw. zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung nicht mehr widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde (§ 55 Abs. 3 des Soldatengesetzes). Im Übrigen ist mir bekannt, dass die Dienstzeit einer Soldatin auf Zeit bzw. eines Soldaten auf Zeit auf Antrag nur verkürzt werden kann, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt (§ 40 Abs. 7 des Soldatengesetzes)." Wo lesen Sie dort etwas von Beschränkungen bzgl. einer Verwendung im Ausland, egal in welcher Form ?
Dazu habe ich die entsprechende Vorschrift zitiert + die Vorgaben des BVerwG |
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Fragen und Antworten / Finanzen / Antw:Wechsel zwischen übernachtung am Dienstort und zu Hause möglich?
am: Heute um 08:13:46
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Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
Und beachten Sie den Hinweis von @200/3 bzgl. des Verbleibs am Standort - wenn Sie TG 6 - Empfänger sind. Wenn Sie nicht pünktlich zum Dienst erscheinen ist dies zuerst einmal nur IHR Problem - wie im Zivilen auch. Nicht das des Disziplinarvorgesetzten. Beachten Sie dies. Und wie genannt ... selbst wenn eine Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung stehen sollte... muss man Sie Ihnen nicht zur Verfügung stellen und selbst wenn, müssen Sie dafür bezahlen. |
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am: Heute um 08:05:02
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa | ||
"Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt."
Ralf das ist kein "Schwurbeln" Das ist der Inhalt der gezeichneten Verpflichtungserklärung eines SAZ. Es geht auch nicht um eine Kommandierung oder einen Einsatz. Es geht um Versetzung Bundesweit / Weltweit |
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am: Heute um 08:02:49
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw | ||
"Reicht dieses Potenzial nicht aus, wird geeignetes Personal „proaktiv“ durch BAPersBw identifiziert und angesprochen. Das sehen Sie falsch... Eine Klage würde abgewiesen ... weil ... "Soldatinnen und Soldaten sind grundsätzlich verpflichtet, auch im Ausland Dienst zu leisten. Wo immer möglich, sollen Auslandsverwendungen aber nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen. Die Dienstpflicht beschränkt sich dabei nicht nur auf die Territorien der NATO-Mitgliedsstaaten." U.a. A-1340/9 "Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf eine Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen über die Verwendung eines Soldaten." stRspr BVerwG |
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Fragen und Antworten / Reserve / Antw:Verlängerung Reservistendienst von zehn auf 12 Monate auf dem Prüfstand
am: Heute um 08:02:44
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Begonnen von Sachbearbeite® - Letzter Beitrag von Unproomn | ||
und andersherum Wenn der Hauptzweck dann aber ist, eine Art geruhsame Auszeit kurz vor der Verrentung zu haben, kann man das wirklich kaum mit der "Steigerung der Wehrhaftigkeit der Bevölkerung" begründen. Obwohl ich glaube, dass Du damit tlw. ziemlich ins Schwarze triffst Natürlich kann ich mir spezielle Fälle vorstellen, wo eine 10- oder sogar 12-monatige RDL Sinn ergibt: Bei Experten ihres Fachs, welche die BW bspw. für Auslandseinsätze benötigt. Beispielsweise ein ganz besonderer Facharzt, den die BW intern nicht bereitstellen kann. Aber doch nicht für den Stabsdienst in irgendeinem Territorialkommando. Zitat Aber wo es geht ist es ja gut für diejenigen. Man sollte lieber das Thema angehen das man keine Zustimmung vom AG mehr benötigt, das wäre wichtiger als die Verlängerung auf 12 Monate, für einen Personenkreis, der ohnehin keine Probleme hat RDL Zu leisten.. Wenn Du das machst, werden sehr viele AN, die auch im Zivilleben Verantwortung haben und gebraucht werden, entweder ihre Beorderung zurückziehen oder es wird ihnen vom Chef relativ deutlich nahegelegt werden. Das ist dann nämlich schlicht und einfach ein handfester beruflicher Nachteil in einer Umgebung, wo man je nach Branche und Alterskohorte im eigenen Unternehmen lange suchen kann, bevor man noch einen Resi findet. Der Chef wirds eher nicht sein. |
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am: Heute um 07:55:42
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Ralf | ||
Zitat Der Vertrag mit der Bundeswehr der vom SAZ gezeichnet ist "Versetzung innerhalb der Bundesrepublik" , "Auslandseinsätze".Wir ergehen uns doch hier nicht in irgendwelche Schwurbeldiskussionen: eine Versetzung oder Kommandierung ist nicht aufs Inland beschränkt. |
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am: Heute um 07:50:56
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von SUBasa | ||
"Dass Soldaten kein vertragliches Arbeitsverhältnis eingehen, wissen Sie aber schon?"
Ja verpflichtet sich und unterschreibt eine Erklärung mit einen Inhalt. Und einige Soldaten können auch lesen und den Sinn der Worte deuten. |
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am: Heute um 07:46:04
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Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von F_K | ||
@ wolverine / Hinweis:
Das war eine rhetorische Frage (von wolverine), die bekannte Antwort ist nein. |
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am: Heute um 07:42:35
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Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima | ||
An welchen sonderbaren Übungen nimmt dieser Soldat laufen teil? -> https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,74536.0.html
Bisher wurde immer drauf geachtet, dass die MKF, auch wenn sie während der Übung selbst nur wenig Ruhezeit hatten, vor der Rückverlegung an den Standort die gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten einhalten. Zusätzlich ist es auch Aufgabe des Beifahrers, den MKF bei seinen Lenktätigkeiten auf körperliche Ausfälle hin zu überwachen. Bei unseren Kfz-Märschen wurde daher die Kolonne immer wieder von der Marschüberwachung abgefahren und z.B. auch schlafenden Beifahrer hin kontrolliert, die dann bei der nächsten Gelegenheit (technischer Halt/Rast) eine Zurechtweisung bekamen. |