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Zusammenfassung

Autor: alpha_de
« am: 04. April 2024, 07:15:27 »

Ich kann dazu auch nur auf die FAQ im Intranet zum Bahnfahren in Uniform verweisen.

Es wird weder die Pendlerpauschale gekürzt noch besteht eine Verpflichtung, diese Tickets für Familienheimfahrten zu nutzen.

Zudem wird ausgeführt, dass mit Bahnfahren in Uniform es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt, da der Dienstherr die Versteuerung des geldwerten Vorteils dieser Tickets mit Pauschalversteuerung nach Paragr. 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des EStG übernimmt.

Es erfolgt damit keine Mitteilung im Rahmen der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.

Steuerlich gesehen hat man die Fahrten aus versteuertem Arbeitslohn bestritten und kann damit die Pauschalen in Anspruch nehmen, hebt man natürlich auf die entstandenen Kosten ab, dann sieht das anders aus, denn tatsächliche Kosten entstehen einem nicht.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 04. April 2024, 06:54:12 »

https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
Danke, das ist tatsächlich hochinteressant sofern man kostenloses Bahnfahren nutzt (andernfalls ist man natürlich schlechter gestellt).
Autor: Thomi35
« am: 04. April 2024, 05:21:47 »

Der Link funktioniert bei mir zumindest nicht.

Ich habe da einen Link mit Bezugnahme auf ein Urteil: Hier geht es um Familienheimfahrten eines Bahnbediensteten, der ebenfalls kostenlos Bahn fahren darf. Ihm wurde vom Bundesfinanzhof die Entfernungspauschale für Familienheimfahrten auch für Wochenenden mit kostenlosen Bahnfahrten zugesprochen.

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/entfernungspauschale-fuer-familienheimfahrten-aufwandsunabhaengig_166_186464.html
Autor: FoxtrotUniform
« am: 03. April 2024, 20:50:49 »

Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).

Hier kann also die Pauschale angesetzt werden
Hast du für diese Aussage mal eine Quelle? Denn offensichtlich liegt hier eine Auswärtstätigkeit ohne erste Tätigkeitsstätte vor (Lehrgang mit Kommandierung). Folgerichtig findet nicht die Entfernungspauschale Anwendung, sondern die tatsächlich entstandenen Kosten (ggf. Kilometerpauschale), gekürzt um die Erstattungen des Arbeitgebers.
Autor: alpha_de
« am: 02. April 2024, 10:57:26 »

Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.

Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?

In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?

Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.
Ich würde mich zu den ganzen Details bei TG und Familienheimfahrten mal fachkundig beraten lassen. Ich kann nur beschreiben, wie ich es gemacht habe, für eine Beratung braucht es eine dafür qualifizierte Stelle, soweit bspw. die Erklärungen in einschlägiger Software wie bspw. Buhl Steuersparbuch nicht ausreichend sind.
Autor: alpha_de
« am: 02. April 2024, 10:54:37 »

Nur tatsächlich angefallene Kosten sind anrechenbar - Erstattung müssen angegeben werden.
Achja.... und du hast den Thread gelesen?

Auch nochmal für dich zum Mitlesen... Es.gibt die Wahl zwischen den tatsächlichen Kosten oder der Entfernungsppauschale (solange keine kostenlose Beförderungsmöglichkeit bereitgestellt wird, das Bahnfahren in Uniform ist keine solche, da der Bund die Kosten des Tickets pauschal versteuert).

Hier kann also die Pauschale angesetzt werden, die aktiven Soldaten können auch die FAQ dazu nachlesen.
Autor: F_K
« am: 02. April 2024, 09:44:46 »

Nur tatsächlich angefallene Kosten sind anrechenbar - Erstattung müssen angegeben werden.
Autor: Erme-306
« am: 01. April 2024, 23:38:19 »

Da ich in Uniform (auch privat) kostenlos bahnfahre, nutze ich auch ausschließlich diese Möglichkeit und Sitzplätze kann ich zwar fûr 4,50€ reservieren und dann evtl. einen Teil erstattet kriegen, das kann ich mir aber auch sparen.

Also kann ich für jede Familienheimfahrt (nur eine Strecke) Bei Hamburg - Berlin z.B. 280km × 0,38 Ct. + Tagesgeld + Verpflegungspauschale (ich meine 8€) in meiner Steuererklärung erwähnen?

In der Wohnung in Hamburg muss ich nur gemeldet sein und ob ich dafür Miete/Steuern zahle ist dafür nicht von Relevanz?

Ich hoffe, ich verstehe das so richtig.
Autor: funker07
« am: 01. April 2024, 23:35:55 »

Die Reservierung darf bei Familienheimfahrten n.m.K. nicht erstattet werden und wurde mir auch nicht erstattet.
Hast du dazu ne Grundlage?
Hab nach einigen Personalwechseln inzwischen den dritten Bearbeiter, bei dem es keine Probleme mit der Erstattung gab.
Einer davon war sehr genau und hat den Nachweis für die Reservierung gefordert und bei anderen Anträgen sogar die angegebenen Tage Anwesenheit am Dienstort auf Plausiblität geprüft und Rückfragen gestellt.
Autor: alpha_de
« am: 01. April 2024, 13:11:21 »

Die Reservierung darf bei Familienheimfahrten n.m.K. nicht erstattet werden und wurde mir auch nicht erstattet.
Autor: alpha_de
« am: 01. April 2024, 13:10:39 »

Die Fahrkarte in Uniform ist zugebunden, bei Verspätungen gibt es keine Erstattung. Und ich bin bei einigen Fahrten und Uhrzeiten auch nicht traurig, ohne Uniform zu fahren. Die Fahrten in Uniform sind für diese Fahrten und für Dienstreisen nicht vorgesehen. Im Rahmen der Familienheimfahrt wird die Flexpreis Fahrkarte erstattet.
Autor: funker07
« am: 01. April 2024, 12:56:31 »

2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.
Siehst du da außer den Fahrgastrechten und der Uniform Nachteile?
Vorteil ist, dass der Soldat nur für die Reservierung (falls überhaupt gewünscht) in Vorleistung geht und nicht für das ganze Ticket.
Außerdem gibt es nicht alles Geld zurück, falls eine fiktive Bahncard erstattet wurde.
Wenn der Zug ausfällt, entfällt ja auch die Zugbindung.

Fahre in letzter Zeit zwar überwiegend mit dem Auto, aber bin sonst in Uniform gefahren und hab sehr viele Soldaten (von denen wohl auch einige TG-Anspruch hatten) in Uniform gesehen.
Abgerechnet habe ich die je 4,50€ Reservierung für Hin- und Rückreise. Je nach Bearbeiter einfach so oder sogar mit Nachweis der Buchung.
Für das Ticket in Vorleistung zu gehen würde mir nicht wehtun, wenn mir da jemand nen großen Vorteil erklärt.
Autor: BulleMölders
« am: 01. April 2024, 09:59:02 »

Wie das Wort Pauschale schon sagt, wenn man diese in Anspruch nimmt, sind alle Kosten im Zusammenhang mit der Fahrt abgegolten.
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