Autor: alpha_de
« am: 04. April 2024, 07:15:27 »Ich kann dazu auch nur auf die FAQ im Intranet zum Bahnfahren in Uniform verweisen.
Es wird weder die Pendlerpauschale gekürzt noch besteht eine Verpflichtung, diese Tickets für Familienheimfahrten zu nutzen.
Zudem wird ausgeführt, dass mit Bahnfahren in Uniform es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt, da der Dienstherr die Versteuerung des geldwerten Vorteils dieser Tickets mit Pauschalversteuerung nach Paragr. 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des EStG übernimmt.
Es erfolgt damit keine Mitteilung im Rahmen der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
Steuerlich gesehen hat man die Fahrten aus versteuertem Arbeitslohn bestritten und kann damit die Pauschalen in Anspruch nehmen, hebt man natürlich auf die entstandenen Kosten ab, dann sieht das anders aus, denn tatsächliche Kosten entstehen einem nicht.
Es wird weder die Pendlerpauschale gekürzt noch besteht eine Verpflichtung, diese Tickets für Familienheimfahrten zu nutzen.
Zudem wird ausgeführt, dass mit Bahnfahren in Uniform es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt, da der Dienstherr die Versteuerung des geldwerten Vorteils dieser Tickets mit Pauschalversteuerung nach Paragr. 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des EStG übernimmt.
Es erfolgt damit keine Mitteilung im Rahmen der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.
Steuerlich gesehen hat man die Fahrten aus versteuertem Arbeitslohn bestritten und kann damit die Pauschalen in Anspruch nehmen, hebt man natürlich auf die entstandenen Kosten ab, dann sieht das anders aus, denn tatsächliche Kosten entstehen einem nicht.