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Zusammenfassung

Autor: TheAdmin
« am: 01. Juli 2003, 19:52:08 »

Den original Artikel zu den neuen Einberufungsrichtlinien kannst du http://www.bundeswehrforum.de/presse/show.php?ID=160 da lesen. Da kommt ziemlich gut raus, wer nun wohl nicht mehr mit seiner Zuziehung zu rechnen hat.
Autor: Fitsch
« am: 01. Juli 2003, 19:43:45 »

jetzt Steffi,

lass deinen Freund doch mal los.

Da ist er noch nicht mal einen Tag weg und Du schiebst schon Panik.

Er wird heute ziemlich viel Spaß haben  ;D ;D, und ob er am Wochenende heim kommt wird er wahrscheinlich auch noch nicht wissen.

Aber als kleiner Tipp von einem der 10 Monate gedient hat, ziemlich oft (vor allem am Wochenende) mit Y-Reisen (BW) unterwegs war, und auch ein paar Truppenübungsplätze der BW kennt:
Setzt ihn (auch nicht unterbewusst) unter Druck, (oh Schatzi, gehts Dir auch gut, bitte pass auf Dich auf, komm auch am WE zu mir heim ...)
Er soll die Zeit dort so rumbringen wie er es für richtig erachtet.
Wahrscheinlich lernt er ein paar Kameraden kennen, mit denen er auch nach seinem GWDL-Dienst noch Kontakt hat, und wird im nachhinein sagen daß es einfach nur eine super Zeit war.
Aber wenn Du ihm immer im Nacken sitzt (bitte nicht falsch verstehen) dann denkt er doch die ganze Zeit nur daran wie beschissen doch der Barras ist, daß er nicht bei seinem Schatzi sein kann ...

Einfach ganz lässig angehen lassen

Horrido

PS: Du willst Doch auch nicht daß er auf der Stube die ganze Zeit verarscht wird ...
Autor: steffi
« am: 01. Juli 2003, 19:01:05 »

 :'(
Für meinen sehr sehr guten freund und ex freund ist heute der 1 tag bei der kaserne in germersheim
wie ist es denn da so
und kann der am wochenende nachhause und auch schon vielleicht am ersten WE
naja mail bitte zurück
gruss steffi aus bonn
Autor: XMan
« am: 01. Juli 2003, 18:45:42 »

ich muss bald auch zur Musterung. Was passiert wenn ich T3 gemustert werde? M. Menges, könntest du die Regelung mal bitte erläutern! Was ändert sich mit dem 1.7.03?
Danke für die Antworten!
Autor: TheAdmin
« am: 01. Juli 2003, 16:52:31 »

Ich kenn die Regelung und weiss wen sie betrifft.

Aber dein Freund ist so ein Grenzfall, der kann oder kann auch nicht gezogen werden, das liegt im Ermessen des KWEA, deshalb da anrufen.
Autor: angie1984
« am: 01. Juli 2003, 16:25:11 »

Hat hier den niemand ahnung wegen der neuen regelung ab heute was mit den T3 gemusterten passiert?
ist denn hier niemand T3 gemustert worden?
Autor: TheAdmin
« am: 01. Juli 2003, 15:50:26 »

Er hat ja sicher noch den Wich, von der Musterung, da steht die drauf.

In den meisten Fällen kennt man aber doch wohl den Ort der Musterung und dann hilft die Auskunft.
Autor: angie1984
« am: 01. Juli 2003, 14:51:30 »

wo kriegt man denn die nr raus?
er kommt aus Hof/saale.
Autor: Vernmeldedienstler
« am: 01. Juli 2003, 14:36:28 »


Wen dein Freund beim KWEA anrufen kann, mach du das doch und frag die was du uns gefragt hast!!

Gruß  :)
Autor: angie1984
« am: 01. Juli 2003, 13:09:32 »

Der würde dort nie anrufen.
es kann ja sein das du jemanden kennst  mit T3 die einen widerruf bekommen haben .
weil das fängt ja ab heute an mit der neuen regelung.
das ist halt bissl schwierig mit dem scheiss.er ist ja ab heute nicht mehr freigestellt jederzeit kann was kommen muss aber nicht.
und das nervt.
weisst jemand wie das isst wenn man zur untersuchung muss aber gerade in urlaub ist?
Autor: TheAdmin
« am: 01. Juli 2003, 12:34:24 »

Ist mal wieder so ein Grenzfall, da sollte er sich am besten direkt an sein KWEA wenden, die wissen das am genauesten.
Autor: angie1984
« am: 01. Juli 2003, 12:23:55 »

Mein freund wurde letztes jahr irgendwann gemustert das weiss ich ned mehr genau.
Dann kam ende 2002 einen brief er soll am 1.1.03 antreten.
Da er aber ängste und  depressionen hat hat er ein attest hingeschickt zu denen wo er dann bis zum 30.6.03 freigestellt worden ist er sollte dann nochmal zur untersuchung.
aber vorher war er eh T3 gemutert.
Deswegen weiss ich nicht ob er überhaupt nochmal zur untersuchung muss oder ob er nur was schrifliches bekommt?und wie lange sowas dauern könnte.
Das macht uns nämlich sehr nervös.
Autor: Vernmeldedienstler
« am: 01. Juli 2003, 09:39:23 »


Das ist alles ziemlich durcheinander!!

Bei welcher gelegenheit wurde dein Freund den gemustert?

Gruß :)
Autor: angie1984
« am: 30. Juni 2003, 16:16:55 »

Hallo!
Mein freund ist T3 gemustert.Er ist wegen seiner krankheit bis heute freigestellt auf T4 halt.
Da aber ab dem 1.7.03 die neue regelung sein soll weiss ich nicht wie das jetzt vor sich geht.
muss man noch mit T3 antreten ab dem 1.7.03?
kriegt man was schirftliches zu geschickt oder muss man anrufen?
hat schon einer sowas bekommen?
wäre nett wenn jemand mir weiterhelfen könnte.

Gruss angie :)
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