Besteht die Möglichkeit das die Bw im Aufwuchs wieder neue Kasernen errichtet oder ist das unwahrscheinlich, weil ja seit gut 40 Jahren keine mehr "gebaut" wurden?
Das wird vermutlich über kurz oder lang passieren, da die BImA das Tafelsiber gemäß Auftrag längst verscheuert hat und da wo vermietet wird so intelligente Verträge geschlossen hat, dass der Bund keine Chance hat gegen den Willen des Mieters - wie üblich - selbst zu kündigen.
Das Problem ist allerdings, dass der Bau diverser streitkräftespezifischen Anlagen heutzutage so kaum möglich ist, wie es sie in Bestandskasernen/-Liegenschaften gab.
Die Masse unserer aktiven Liegenschaften sind zum Beispiel 1933 - 1945 entstanden oder angepasst worden ohne dass hierbei Rücksicht auf irgendeine Form von Baurecht genommen wurde oder aber sie wurden nach 1945 durch die Besatzungstruppen - ebenfalls ohne Rücksicht auf Baurecht - aufgebaut. Die Bundeswehr nutzt seit bestehen der Bundesrepublik viele dieser Bestandsbauten mit Bestandsschutz ohne (!) dass diese dem Bau- und Umweltrecht angepasst werden müssten.
Ab dem Moment der Abgabe/des Verkaufs/der Nichtnutzung durch die Bundeswehr verfällt dieser Bestandsschutz. Es gab da beispielsweise einen Fall in der Nähe von Bremen, wo die Bundeswehr vor circa 10 Jahren ein Betriebsstoffdepot, dass in den 30ern gebaut wurde abgegeben hat, welches dann durch die BImA verkauft wurde. Der Käufer wollte das Depot weiternutzen und musste leider feststellen, dass es für diesen "Schwarzbau" gar keine Baugenehmigung, geschweige denn auch nur im Ansatz umwelt- und baurechtliche Abnahmen gab, so dass er den Betrieb nicht aufnehmen durfte. Ich weise darauf hin: Die Bundeswehr durfte hier ganz legal nutzen.
Insgesamt sind alle streitkräftegemeinsamen Eigenheiten für den Bau von Anlagen im Bereich von Betriebsstoff, Munition, Flugverkehr und Übungs-/Ausbildungsbetrieb kaum mit dem deutschen Baurecht der 16 Bundesländer vereinbar. Die General-Oberst-Beck-Kaserne ist übrigens nicht als repräsentatives Beispiel geeignet, da hier Denkmalschutz, Bestandsschutz und das Bundesland Bayern als einziges Bundesland, dass rechtlich (stark verkürzt) den Umgang mit entsprechenden Ausbildungsstoffen für die ABC-Abwehrschule ermöglicht eine riesige Rolle spielen.
Weiterhin haben Projekte, wie das "Bombodrom" gezeigt, dass bereits minimaler Widerstand in der Bevölkerung Maßnahmen auf Jahrzehnte verzögern oder ganz verhindern kann.
Zu guter Letzt "vergessen" die militärischen Bedarfsträger, die verantwortlichen für die Infrastruktur und auch nicht zuletzt die für die Umsetzung zuständigen Bauämter der Länder seit Jahren die notwendige taktische Dislozierung und Entzerrung von Gebäuden in militärischen Liegenschaften aus Kostengründen.
Den Marinestützpunkt in Kiel kann man vermutlich nach der notwendig gewordenen infrastrukturellen Verdichtung (man hat ja erst die Hälfte des Stützpunktes verkauft und sich dann innerhalb der kleineren Fläche zum Aufwuchs entschieden) mit zwei taktischen Bomben vollständig zerlegen.
Letztlich muss man sich im Zuge von Aufwuchsüberlegungen zwingend mit einem zu schaffenden eigenen Bundesbaurecht auseinandersetzen und effektive grundgesetzliche Mittel gegen den Widerstand betroffener Bevölkerungsteile schaffen.
Ansonsten braucht man mit Planungen gar nicht anfangen.
Da man das im BMVg weiß wird beispielsweise der Fliegerhorst Penzing auch nicht aus der Nutzung genommen, sondern weiterhin - ohne Geschwader - betrieben.
Gruß Andi