Autor: LwPersFw
« am: 10. Dezember 2019, 13:27:52 »Meine Empfehlung, in solchen speziellen Fragen, sollte man immer die zuständigen Stellen um schriftliche Auskunft bitten.
Und wenn man es ganz perfekt machen will, stellt man an diese benannten Stellen einen schriftlichen Antrag auf Auskunft gem. § 25 VwVfG.
In diesem Antrag schildert man ganz genau, was man vor hat und stellt die Frage, wie in diesem Fall korrekt zu verfahren ist und wie sich die Rechtslage darstellt.
Auf diesen Antrag bekommt man eine schriftlichen Antwort, mit der man rechtlich auch etwas anfangen kann.
Da Sie Beamter werden … ist Ihre Ansprechstelle Ihre zukünftige personalbearbeitende Stelle.
Und wenn man es ganz perfekt machen will, stellt man an diese benannten Stellen einen schriftlichen Antrag auf Auskunft gem. § 25 VwVfG.
In diesem Antrag schildert man ganz genau, was man vor hat und stellt die Frage, wie in diesem Fall korrekt zu verfahren ist und wie sich die Rechtslage darstellt.
Auf diesen Antrag bekommt man eine schriftlichen Antwort, mit der man rechtlich auch etwas anfangen kann.
Da Sie Beamter werden … ist Ihre Ansprechstelle Ihre zukünftige personalbearbeitende Stelle.