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Zusammenfassung

Autor: CreexX
« am: 15. September 2015, 21:12:35 »

Ok

Das Thema kann somit geschlossen werden!
Autor: Ralf
« am: 15. September 2015, 21:11:44 »

Die Probezeit ist ja dafür da um zu schauen, ob einem der zukünftige Beruf gefällt.
Ist er nun so schlimm, dass man sich Erbrechen muss, frag ich mich, wieso man dann nicht schon längst die Reißleine gezogen hat, anstatt hier noch nachzufragen. Die Leute sind doch alle volljährig und wollen auch so behandelt werden. Dann trifft man für sich die Entscheidung und gut ist.
Wieso willst du da nun einen Truppenarzt konsultieren? Was willst du da noch "rausholen"?
Kündige und beiden Seiten ist geholfen.
Autor: dunstig
« am: 15. September 2015, 21:11:09 »

Wenn du doch unbedingt raus willst, warum möchtest du es dann unbedingt über den Truppenarzt laufen lassen? Mittels Kündigung bist du innerhalb weniger Tage wieder Zivilist und hast mit der Bundeswehr nichts mehr am Hut. Lässt du es über den Truppenarzt laufen, kann sich das Verfahren auch schonmal ein paar Monate hinziehen.
Autor: Flexscan
« am: 15. September 2015, 21:10:42 »

Meine Güte. Wieso zum Truppenarzt.
Kündigen und gut ist. Dafür ist die Probezeit da.
Autor: CreexX
« am: 15. September 2015, 21:09:19 »

Danke für Eure Antworten, ich bin doch unwissender als ich dachte.

Gibt es denn eine Möglichkeit das über den Truppenarzt laufen zu lassen aufgrund von psychischen Problemen?
Autor: Säbelrassler
« am: 15. September 2015, 21:04:12 »

Sollte jedenfalls so sein, dass man schnellstmöglich draussen ist - ich hab mal ("angeblich" wohlgemerkt) von der Entlassungsmodalität gehört, dass einer morgens gesagt hat, er wolle gehen und am gleichen Tag pünktlich zum DS wieder Zivilist war. Meine Vermutung mit dem KzH bezog sich deshalb auch eher darauf, falls die Entlassung doch länger dauern würde.
Wenn man aber eh in der Probezeit gehen will, dann muss man das doch ohnehin nicht über den Truppenarzt laufen lassen.
Autor: wolverine
« am: 15. September 2015, 20:44:21 »

Wenn er während der Probezeit sagt, dass er gehen will, wird er schnellstmöglich entlassen. Da wird gar keine Zeit für KzH sein. ::)
Autor: Säbelrassler
« am: 15. September 2015, 20:37:10 »

Je nach Schwere der (psychischen) Beeinträchtigung und unter Berücksichtigung, dass du innerhalb der Probezeit gehen willst, u.U. sogar KzH bis DZE
Autor: Andi
« am: 15. September 2015, 20:34:30 »

Was passiert jetzt wenn ich zu meinem Arzt gehe und sage, dass die Magenschmerzen und das erbrechen davon kommen, weil ich mich unwohl bei der Bundeswehr fühle?

Dann wirst du behandelt...
Autor: Säbelrassler
« am: 15. September 2015, 20:30:12 »

Also ich bin ehrlich gesagt auch ratlos, was genau du jetzt für ein Problem hast? Du schreibst doch selbst, dass du noch in der Probezeit bist...merkwürdig. ???
Autor: MiraC
« am: 15. September 2015, 20:26:57 »

Ich verstehe die Frage nicht wenn du dich nicht wohl fühlst dann geh. Noch kannst du und nichts ist schlimmer als in einem Betrieb zu arbeiten wo du dich nicht wohl fühlst.

Autor: Ralf
« am: 15. September 2015, 20:24:14 »

Dann nimm den Widerruf in Anspruch, du hast doch 6 Monate Probezeit.
Autor: CreexX
« am: 15. September 2015, 20:19:11 »

Zum Soldat auf Zeit wurde ich auch schon ernannt, bis zum 31.12.2015...
Autor: CreexX
« am: 15. September 2015, 20:16:59 »

Hallo Kameraden,

ich bin jetzt seit dem 1.7.2015 dabei und habe meinen UGL bestanden. Jetzt bin ich in meiner Stammeinheit. Eigentlich bin ich SaZ 13.
Jedoch fühle ich mich bei der Bundeswehr sehr unwohl und bekomme Magenschmerzen und erbrechen. Ich war auch schon beim Arzt und wollte das alles erst gar nicht wahr haben und hab es auf die Grippe geschoben die ich hatte. Ich wurde auch schon ins Krankenhaus verwiesen und die konnten natürlich auch nichts nachweisen.

Was passiert jetzt wenn ich zu meinem Arzt gehe und sage, dass die Magenschmerzen und das erbrechen davon kommen, weil ich mich unwohl bei der Bundeswehr fühle?
Der Arzt hat mich auch schon gefragt, ob es davon kommen könnte, aber ich habe erstmal verneint, weil ich es, wie schon oben erwähnt, nicht wahr haben wollte.

Zur Info: Ich bin noch in der 6 Monatigen Probezeit.

Danke für Eure Hilfe!
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