Autor: Kobold
« am: 08. April 2004, 21:24:27 »Hm, klingt von den Grundvoraussetzungen schon mal ungünstig. Von T3 - was zunächst ja nicht ideal ist - auf T5 gestuft, was formal ja AUF DAUER nicht verwendungsfähig in Frieden und Krieg bedeutet.
Bei solchen psychischen Sachen ist man generell vorsichtig, weil sich eine VOLLSTÄNDIGE Genesung z.T. nur bedingt nachweisen lässt.
Wenn er unbedingt zurück will, dann soll er selbst einen Psychiater aufsuchen - das ist schließlich keine Schande - und sein Anliegen vortragen - der kann dann sicherlich ein Attest ausstellen, das man der WBV, dem KWEA, etc. vorlegen kann!
Das wäre sicherlich das einfachste - über die Militärbürokratie wäre es bedeutend komplizierter!
Bei solchen psychischen Sachen ist man generell vorsichtig, weil sich eine VOLLSTÄNDIGE Genesung z.T. nur bedingt nachweisen lässt.
Wenn er unbedingt zurück will, dann soll er selbst einen Psychiater aufsuchen - das ist schließlich keine Schande - und sein Anliegen vortragen - der kann dann sicherlich ein Attest ausstellen, das man der WBV, dem KWEA, etc. vorlegen kann!
Das wäre sicherlich das einfachste - über die Militärbürokratie wäre es bedeutend komplizierter!