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Zitat von: Homie am 28. März 2008, 14:35:40Ob es die Nachzahlung als Einmalzahlung oder in Raten gibt würde mich auch interessieren. Die Frage taucht hier häufiger mal auf.
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht die volle Differenz gibt, sondern eine Pauschalzahlung von xx €/Tag.
Zitat von: StOPfr am 27. März 2008, 10:55:21
Ergänzend bzgl. SaZ mit Widerrufsrecht der Hinweis, dass Du zunächst nur die rund 285 € GWDL-Sold bekommst (der Betrag nach der vom Kabinett beschlossenen Erhöhung) plus Bahnberechtigungsausweis, und dass nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgezahlt wird.
Zitat von: Maddin85 am 27. März 2008, 09:34:35Richtig ist, was Fiestaman und BulleMölders über die SaZ ohne Widerrufsrecht geschrieben hat. Dort werden ab 1. Tag die Besoldungsbezüge von rund 1300 € gezahlt mit der Einschränkung, wie von BulleMölders beschrieben (Abschlagszahlungen) und ohne Bahnberechtigungsausweis.
12. Als Sazler ohne Wiederrufsrecht was bekommt man da an "Gehalt" von dem ersten Tag an die man bei der Bundeswehr ist? Gleich die ca. 1300€ Brutto oder normale Besoldung wie andere in dem GWD?
Jetzt wurde mir auch gesagt das man als Sazler mit Wiederrufsrecht die ersten 6 Monate nur die normale Besoldung bekommt d.h. diese knapp 250€ oder was das waren, ist das auch richtig?