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Bahnberechtigungsausweis + Geld bei der Bundeswehr

Begonnen von Maddin85, 27. März 2008, 09:34:35

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Maddin85

Moin zusammen,

Sorry mir ist leider kein bessere Titel eingefallen zu dem Thema  :(

Hab zwei frage und hoffe ihr könnt mir da helfen :

Hab gestern Post bekommen von meiner Kompanie was ich noch alles erledigen soll und was ich noch mitbringen sollte, jetzt stand da auch Geld für die Heimreise am Wochenenden, jetzt dazu meine fragen.

1. Als GWD bekommt man ja einen Bahnberechtigungsausweis das man kostenlos von der Kaserne bis nach Hause fahren kann, jetzt wurde mir aber gesagt als Sazler muss man das von anfang an selber zahlen (wurde mir von einem Stabsgefreitem der 7.Kompanie gesagt) außer man ist Sazler mit Wiederrufsrecht dann bekommt man die Bahnfahrt 6 Monate gestellt, wie ist das den jetzt eigentlich? Bin etwas verwirrt weil mir soviele was anderes gesagt haben  ???


2. Als Sazler ohne Wiederrufsrecht was bekommt man da an "Gehalt" von dem ersten Tag an die man bei der Bundeswehr ist? Gleich die ca. 1300€ Brutto oder normale Besoldung wie andere in dem GWD?
Jetzt wurde mir auch gesagt das man als Sazler mit Wiederrufsrecht die ersten 6 Monate nur die normale Besoldung bekommt d.h. diese knapp 250€ oder was das waren, ist das auch richtig?


Wäre echt cool wenn jemand mir das mal erleutern könnte, weils ja immerhin nächste woche schon für mich los geht  ;D

Danke.

Mfg Maddin
2./ObjSRgtLw Schortens

BulleMölders

SaZ ohne Wiederrufsrecht bekommen in den ersten 2 bis 3 Monaten eine Abschlagszahlung auf das volle Gehalt, erst wen die Bankdaten bei der Verwaltung sind wird das Geld aufs Konto überwiesen.
Diese müssen von Anfang an auch ihre Fahrten selber bezahlen.
Das man Geld mitbringen soll für die Heimfahrt wird daran liegen, dass man nicht sofort in der ersten Woche die Abschlagszahlung vom Refü bekommt.

Zu den SaZ mit Wiederrufsrecht muss sich jemand anders äussern, die gabs zu meiner Zeit noch nicht.

Fiestaman

Als SaZ auf Widerruf hast du die ersten 6 Monate den Status eines Gwdl und bekommst dementsprechend einen Bahnberechtigungsschein.

Als SaZ ohne Widerruf trägst du wie jeder SaZ alle Kosten selbst, bekommst ja dementsprechend auch Gehalt.

StOPfr

Zitat von: Maddin85 am 27. März 2008, 09:34:35
12. Als Sazler ohne Wiederrufsrecht was bekommt man da an "Gehalt" von dem ersten Tag an die man bei der Bundeswehr ist? Gleich die ca. 1300€ Brutto oder normale Besoldung wie andere in dem GWD?
Jetzt wurde mir auch gesagt das man als Sazler mit Wiederrufsrecht die ersten 6 Monate nur die normale Besoldung bekommt d.h. diese knapp 250€ oder was das waren, ist das auch richtig?
Richtig ist, was Fiestaman und BulleMölders über die SaZ ohne Widerrufsrecht geschrieben hat. Dort werden ab 1. Tag die Besoldungsbezüge von rund 1300 € gezahlt mit der Einschränkung, wie von BulleMölders beschrieben (Abschlagszahlungen) und ohne Bahnberechtigungsausweis.

Ergänzend bzgl. SaZ mit Widerrufsrecht der Hinweis, dass Du zunächst nur die rund 285 € GWDL-Sold bekommst (der Betrag nach der vom Kabinett beschlossenen Erhöhung) plus Bahnberechtigungsausweis, und dass nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgezahlt wird.
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Maddin85

Ok, danke für eure Antworten, haben mir sehr geholfen.

hab allerdings noch 2 weitere Fragen aber nur kleine :)

1. Bekomme ich gleich in der ersten Woche diesen Bahnberechtigungsschein? weil in meinen Unterlagen steht die ich heute bekommen habe das ich vorraussichtlich schon das erste Wochenende nach hause kann (glaube ich zwar nicht, aber wäre nett wenn ihr eure erfahrungen mir mal mitteilen könntet :) )

2. Kann ich kurzfristig noch ändern mit dem Widerrufsrecht oder geht das jetzt nicht mehr? weil ich wurde nie gefragt ob ich meinen Vertrag mit Widerrufsrecht haben will oder nicht :( :(

Find ich sehr komisch

Danke

Maddin
2./ObjSRgtLw Schortens

Fiestaman

Zu 1. Ja im Normalfall gibt es den innerhalb der ersten Woche.

Zu 2. Wann hast du Dienstantritt? Und du wurdest mit Sicherheit auf diese Option hingewiesen.

Maddin85

#6
Dienstantritt ist der 1.4.08 also nächsten Dienstag und Ja, ich wurder "anscheind" daraufhingewiesen aber ich wurde nicht gefragt ob ich mit oder ohne widerrufsrecht will und ich wurde nicht drüber informiert nur in meinen Unterlage ist da ein Hacken vor. :(

Aber ich wüsste ja wohl wenn man mir was darüber erzählt hätte, somal ich dann ja auch damals schon gesagt hätte das ich ohne widerrufsrecht will.


Edit :

Habe gerade mal meinen Berater beim ZnWg angerufen und der hat sich erstmal bei mir entschuldigt das er mich nicht drauf hingewiesen hat auf das Widerrufsrecht und mir gesagt das mein Vertrag ohne Widerrufsrecht ist. Gut dann weiß ich jetzt bescheid das ich mir jetzt schon ne bahncard kaufen muss und ordentlich Geld zum Dienstantritt mitnehmen muss das ich auch am WE die 550km nach Hause komme :D

2./ObjSRgtLw Schortens

Maddin85

Zitat von: StOPfr am 27. März 2008, 10:55:21
Ergänzend bzgl. SaZ mit Widerrufsrecht der Hinweis, dass Du zunächst nur die rund 285 € GWDL-Sold bekommst (der Betrag nach der vom Kabinett beschlossenen Erhöhung) plus Bahnberechtigungsausweis, und dass nach Ablauf der Widerrufsfrist nachgezahlt wird.

Was wird nach Ablauf der Widerrufsfirst nachgezahlt? Die ca. 1000€(pro Monat) die man für die 6 Monate weniger bekommen hat bekommt man nach den 6 Monaten nachgezahlt?

oder wie sollte ich das verstehen?  ;)
2./ObjSRgtLw Schortens

BulleMölders

Du bekommst Nachträglich dann das Gehalt eine SaZ, abhängig von deinem Dienstgrad, den Familienverhältnissen und deinem Alter.
Die Differenz zu dem was du in den sechs Monaten schon bekommen hast, wird dann Nachgezahlt.

Maddin85

Ah, Okay dann weiß ich bescheid :)

Brauch mir ja zum Glück darüber keine gedanken mehr machen da ich ja jetzt weiß das ich "Ohne" Widerrufsrecht habe :)
2./ObjSRgtLw Schortens

Homie

BulleMölders,
ich meine dass ich das schonmal hier gelesen habe, weiß nur nicht mehr wo.

Wenn die volle Differenz von GWD-Sold bis SaZ-Sold über die max. 6 Monate ausbezahlt wird, dass wären das auf einen Schlag ja gute 6.000 €.
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht die volle Differenz gibt, sondern eine Pauschalzahlung von  xx €/Tag.

???


StOPfr

Zitat von: Homie am 28. März 2008, 14:35:40
Ich meine gelesen zu haben, dass es nicht die volle Differenz gibt, sondern eine Pauschalzahlung von  xx €/Tag.
Ob es die Nachzahlung als Einmalzahlung oder in Raten gibt würde mich auch interessieren. Die Frage taucht hier häufiger mal auf.
Warum aber nach Abschlagszahlungen wieder nur Raten (also Abschläge) will mir nicht so ganz in den Sinn.
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WayNneee

ehm ich hab da sone frage ^^

ich kenne welche die kennen welche, die sind Saz, die meinten die würden ohne Problem umsonst mit der Bahn fahren, denn sobald man eine Uniform trägt wird man meist nicht nacht der Bahncard gefragt.

Maddin85

Jo auch geil  ;D Aber was machste dann wenn du irgendwann mal gefragt wirst?  :P
Find ich ehrlich gesagt etwas dreist, zumal man,

1.Genug verdient um das zuzahlen
2. Es ja nicht sofort heißt wenn du die Uniform trägst das du dann gleich "was besseres" bist ;)

Aber gut wenn man es mal versucht hat und es hat geklappt dann ist doch schön, eine Fahrt gesparrt ;D
2./ObjSRgtLw Schortens

WayNneee

ne der witz an der sache ist , das wird von vielen gemacht soweit ich das weiß

naja was besseres , darüber lässt sich streiten , aber jemand anderes bist du dann :P

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