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Autor wolverine
 - 02. Juli 2008, 15:52:02
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist "Arrest" ultima ratio. Und die Strafjustiz hat - insbesondere im Jugendstrafrecht - auch noch einiges unterhalb der Strafhaft. Nur ob es denn Arrest werden wird, kann ich nicht beurteilen und der Fragesteller hat ihn in´s Spiel gebracht.
Autor StOPfr
 - 02. Juli 2008, 09:05:54
Zitat von: schlammtreiber am 02. Juli 2008, 08:13:51
Freiheitsentzug ist eben kein Pappenstiel, sondern stellt das obere Ende im Instrumentarium der Justiz dar und kommt mir hier keinesfalls verhältnismäßig vor...

Verhältnismäßigkeit ist genau der Punkt:
Wenn nicht mehr war als wir hier wissen, dann sollte man über Sanktionen bzw. Erziehungsmaßnahmen wie Sozialdienst reden aber nicht über Knast...
Autor schlammtreiber
 - 02. Juli 2008, 08:13:51
Zitat von: Andi am 01. Juli 2008, 16:41:07
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juli 2008, 08:01:31
In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat.

Nein, Jugendarrest, weil er der Schulpflicht nicht nachgekommen ist!

Schon klar, genau das habe ich ja auch gesagt - nur anders verpackt.

Ehrlich, ich vermag einfach nicht das nötige öffentliche Interesse an einer restlosen "Ableistung" der Schulpflicht zu erkennen, das einen derart schwerwiegenden staatlichen Éingriff rechtfertigen würde. Es geht hier nicht um ein DuDudasmachtmanabernicht oder ein Bußgeld, es geht um die Inhaftierung eines Bürgers der keinem Menschen etwas getan hat. Um einen hinkenden Vergleich anzuführen: wenn ich mit 30 Sachen zuviel über die Strasse bretter komm ich auch mit einem Bußgeld davon, obwohl ich zumindest Menschen gefährdet habe.

Freiheitsentzug ist eben kein Pappenstiel, sondern stellt das obere Ende im Instrumentarium der Justiz dar und kommt mir hier keinesfalls verhältnismäßig vor...
Autor BulleMölders
 - 02. Juli 2008, 07:46:40
Kann es vielleicht auch daran liegen, das er nirgendwo gemeldet war und man sich deshalb nicht bei ihm melden konnte?
Autor erdpichel
 - 01. Juli 2008, 18:25:56
ne, so war das nicht gemeint!
ich meinte, dass wenn er sagt, dass sich nach seinem ersten schulzeitende keiner mehr gemeldet hat, dass ich dann davon ausgegangen bin, dass seine 12 jahre auch schon rum sind...
Autor wolverine
 - 01. Juli 2008, 18:09:52
Zitat von: erdpichel am 01. Juli 2008, 17:49:16
wenn er doch schon aus der schule raus war, und keiner sich gemeldet hat, dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass er diese 12 jahre dann schon rum hatte!?

Wenn ich weiss, dass heute nicht kontrolliert wird, darf ich dann schneller fahren als erlaubt? Oder darf die Berhörde trotzdem bestrafen, wenn sie es später merkt? ;)
Autor Andi
 - 01. Juli 2008, 17:58:36
Zitat von: erdpichel am 01. Juli 2008, 17:49:16
wenn es doch eine 12jährige schulpflicht gibt, dann muss diese doch auch irgendwo nachgeprüft sein....

Nein, wer eine weiterführende Schule auf die eine oder die andere Weise (also mit Abschluss oder ohne) verlässt, der fällt mehr oder weniger aus dem System raus. Da fragt erst mal keiner mehr.

Gruß Andi
Autor erdpichel
 - 01. Juli 2008, 17:49:16
wobei sich mir eine sache nicht erschliesst:
wenn es doch eine 12jährige schulpflicht gibt, dann muss diese doch auch irgendwo nachgeprüft sein....
wenn er doch schon aus der schule raus war, und keiner sich gemeldet hat, dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass er diese 12 jahre dann schon rum hatte!?
darf ich mal fragen, wie alt du bist /wann du von der schule jeweils runter , bze drauf bist?
Autor Besa
 - 01. Juli 2008, 17:41:32
Naja... die konsequenzen muss ich ja so oder so tragen  :-X

ich befolge einfach mal all eure ratschläge und halt euch auf dem laufenden =P

Dankeschön.


-Besa
Autor Andi
 - 01. Juli 2008, 17:39:44
Wie gesagt, in Niedersachsen besteht eine 12jährige Vollzeitschulpflicht, völlig unabhängig davon, ob du an einer Schule angemeldet bist oder nicht. Solange du nicht 12 Schuljahre an einer Schule bzw. in einer Ausbildung verbracht hast bist und bleibst du in Niedersachsen schulpflichtig.
Durch die Anmeldung an einer Schule war es aber sicherlich erst möglich festzustellen, dass du deiner Schulpflicht nicht nachgekommen bist.

Gruß Andi
Autor Besa
 - 01. Juli 2008, 17:27:45
@Andi : Das ding ist ich war , bevor ich mich an einer realschule hab einschreiben lassen , schon 2 jahre aus der schule.ich habe mich aus eigenem interesse an dieser realschule beworben.nach ca 2 monaten wurde ich durch soziale umstände dazu gezwungen die schule abzubrechen heißt:die schule zu verlassen.
Mein Fehler war : Keine Abmeldung.
jetzt ca ein 3/4 Jahr später flattert dieser Brief bei mir ins Haus von der StA.
ohne vorwarnung z.b. sozialstunden oder sonstiges.
Vielleicht auch der "erste" Brief der StA , da ich nicht gemeldet war und keiner mich erreichen konnte.


vielen dank für eure hilfreichen tips.endlich wird einem , in einem forum , auch mal geholfen.
Ich habe heute 500 euro zur bank gebracht und kann schonmal ein bisschen bezahlen. (ein anfang allemal)


Autor Andi
 - 01. Juli 2008, 16:41:07
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juli 2008, 08:01:31
In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat.

Nein, Jugendarrest, weil er der Schulpflicht nicht nachgekommen ist! In Niedersachsen besteht für jeden eine 12jährige Vollzeitschulpflicht. Der Schulpflichtige hat nicht die Option die Schule "abzubrechen", er kann höchstens eine andere Schule bzw. eine andere Schulform besuchen oder eine Ausbildung beginnen. Und ja, in gewissen Fällen kommen solche Konsequenzen viel zu spät - und wie man auch in diesem Fall sieht nicht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat bzw. Unterlassung. Und bis Arrest verhängt wird gibt es im Normalfall ein längeres "Vorspiel", das hier wahrscheinlich nicht erwähnt wurde.

Gruß Andi
Autor erdpichel
 - 01. Juli 2008, 12:30:13
mein tipp:
ganz viel mit den leuten reden!
vielleicht, auch wenn es gerade schwierig ist einen zu nehmen, einen anwalt aufsuchen, weil:

eine niedrige strafe hindert deinen wehrdienst nicht, und der wehrdienst führt dazu, dass du zumindest nach 10 monaten mehr geld bekommst und damit deine schulden abbezahlen kannst!
nach deinem wehrdienst wärst du als rehabilitiert... nur diese sache muss eben noch vor dem 01.10 geschehen!
weiss ja nicht, wie das jetzt mit deinen schulden aussieht?
die inkassofirma hat die 800 euro anspruch aus den 2500 heraus, oder sind das zwei paar schuhe!? wenn nicht mit dem, bei dem du die schulden hast reden, deswegen auch am besten der anwalt... der kann dann n förmliches schreiben aufsetzen, dass die das geld entweder in eineinhalb jahren auf einmal bekommen, oder, wenn die das wollen, du denen raten zahlst....
so etwas kommt den gläubigern immer entgegen, weil die dadurch zumindest n bisschen geld bekommen, und sich dadurch ihr forderungsanspruch verlängert, und sie sich damit auf der sicheren seite befinden...

PS: anwälte, wenn man nix hat, kann man manchmal auch über ämter gestellt bekommen meine ich...
Autor schlammtreiber
 - 01. Juli 2008, 08:01:31
In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat. Es gibt Tage, da erschaudere ich in Ehrfurcht vor der Weisheit des deutschen Rechtssystems, das in seiner Erhabenheit dem proletarischen Verstand des gemeinen Untertan so viel zu hoch ist  :D
Autor wolverine
 - 30. Juni 2008, 22:03:42
Der Verstoß gegen das Schulgesetz des Landes Niedersachen wird wohl eine Ordnungswidrigkeit sein. Evtl. einmal bei der StA anrufen (unter dem Az findet man das zuständige Dezernat) und nachfragen. Dabei könnte man die Einberufung zum (F?)WDL erwähnen wg. "positiver Sozialprognose". Macht nichts ungeschehen und es wird gemaßregelt, wenn es was zu maßregeln gibt. Vielleicht kommt einem die StA aber etwas - und sei es im Rahmen der Volstreckung - entgegen.