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Inkasso und Bundeswehr

Begonnen von Besa, 30. Juni 2008, 18:27:11

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wolverine

Zitat von: erdpichel am 01. Juli 2008, 17:49:16
wenn er doch schon aus der schule raus war, und keiner sich gemeldet hat, dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass er diese 12 jahre dann schon rum hatte!?

Wenn ich weiss, dass heute nicht kontrolliert wird, darf ich dann schneller fahren als erlaubt? Oder darf die Berhörde trotzdem bestrafen, wenn sie es später merkt? ;)
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erdpichel

ne, so war das nicht gemeint!
ich meinte, dass wenn er sagt, dass sich nach seinem ersten schulzeitende keiner mehr gemeldet hat, dass ich dann davon ausgegangen bin, dass seine 12 jahre auch schon rum sind...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

BulleMölders

Kann es vielleicht auch daran liegen, das er nirgendwo gemeldet war und man sich deshalb nicht bei ihm melden konnte?

schlammtreiber

Zitat von: Andi am 01. Juli 2008, 16:41:07
Zitat von: schlammtreiber am 01. Juli 2008, 08:01:31
In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat.

Nein, Jugendarrest, weil er der Schulpflicht nicht nachgekommen ist!

Schon klar, genau das habe ich ja auch gesagt - nur anders verpackt.

Ehrlich, ich vermag einfach nicht das nötige öffentliche Interesse an einer restlosen "Ableistung" der Schulpflicht zu erkennen, das einen derart schwerwiegenden staatlichen Éingriff rechtfertigen würde. Es geht hier nicht um ein DuDudasmachtmanabernicht oder ein Bußgeld, es geht um die Inhaftierung eines Bürgers der keinem Menschen etwas getan hat. Um einen hinkenden Vergleich anzuführen: wenn ich mit 30 Sachen zuviel über die Strasse bretter komm ich auch mit einem Bußgeld davon, obwohl ich zumindest Menschen gefährdet habe.

Freiheitsentzug ist eben kein Pappenstiel, sondern stellt das obere Ende im Instrumentarium der Justiz dar und kommt mir hier keinesfalls verhältnismäßig vor...
Semper Communis
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StOPfr

Zitat von: schlammtreiber am 02. Juli 2008, 08:13:51
Freiheitsentzug ist eben kein Pappenstiel, sondern stellt das obere Ende im Instrumentarium der Justiz dar und kommt mir hier keinesfalls verhältnismäßig vor...

Verhältnismäßigkeit ist genau der Punkt:
Wenn nicht mehr war als wir hier wissen, dann sollte man über Sanktionen bzw. Erziehungsmaßnahmen wie Sozialdienst reden aber nicht über Knast...
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wolverine

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist "Arrest" ultima ratio. Und die Strafjustiz hat - insbesondere im Jugendstrafrecht - auch noch einiges unterhalb der Strafhaft. Nur ob es denn Arrest werden wird, kann ich nicht beurteilen und der Fragesteller hat ihn in´s Spiel gebracht.
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