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Zitat von: erdpichel am 17. September 2008, 16:33:53
hab sogar schon kompaniegebäude gesehen, in denen es stuben gab, an denen das schild "Verheiratetenstube" prangte.
Zitat von: StOPfr am 17. September 2008, 00:11:23
Falls ich das Thema (um diese Zeit) nicht getroffen sondern nur haarscharf gestreift habe, gibts nachher sicher noch konkrete Auskunft...
Zitat von: schlammtreiber am 17. September 2008, 08:09:42
Eine Pflicht des Vorgesetzten, Soldaten Räume zum Ficken zur Verfügung zu stellen, existiert nicht.
Zitat von: Hans im Glück am 16. September 2008, 23:07:10In dem Zitat war allerdings mehr von "geeigneten Unterkünften" die Rede. Deswegen passte für mich auch B 173...
Mir gings jetzt weniger um den Sex, sondern eher um eine gemeinsame Unterkunft.
Zitat von: Hans im Glück am 16. September 2008, 22:19:51"In diesem Artikel" ist welcher Artikel und auf welchen Sprecher wird sich bezogen?
In diesem Artikel heißt es z.b. :ZitatKünftig sollen die Vorgesetzten zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich nicht mehr einschreiten, wenn es zwischen ihren Untergebenen funkt. Außerdem müssten sie dann dafür sorgen, dass für Paare geeignete Unterkünfte zur Verfügung stehen, sagte der Sprecher.
ZitatKünftig sollen die Vorgesetzten zwischen Dienstschluss und Zapfenstreich nicht mehr einschreiten, wenn es zwischen ihren Untergebenen funkt. Außerdem müssten sie dann dafür sorgen, dass für Paare geeignete Unterkünfte zur Verfügung stehen, sagte der Sprecher.