Autor: Rebell
« am: 04. November 2008, 19:16:25 »@panzer0007
Also den normalen Wehrsold bekommst Du PRO TAG! Also wenn Du z.B. vom 01.12. bis 15.12. eine Wehrübung machst, dann bekommst Du 15mal Deine 13,50€! Auch für die Samstage und Sonntage wo Du evtl. gar keinen Dienst hast!
Eine Ausnahme gibt es beim "Leistungszuschlag"! Der wird nur pro wirklich gedientem Tag gezahlt! Also keine Wochenenden, Feiertage oder Urlaubstage!! Es sei denn Du schiebst an einem dieser Tage Dienst! Dann bekommt man natürlich auch für diesen Tag den Zuschlag!
Also den normalen Wehrsold bekommst Du PRO TAG! Also wenn Du z.B. vom 01.12. bis 15.12. eine Wehrübung machst, dann bekommst Du 15mal Deine 13,50€! Auch für die Samstage und Sonntage wo Du evtl. gar keinen Dienst hast!
Eine Ausnahme gibt es beim "Leistungszuschlag"! Der wird nur pro wirklich gedientem Tag gezahlt! Also keine Wochenenden, Feiertage oder Urlaubstage!! Es sei denn Du schiebst an einem dieser Tage Dienst! Dann bekommt man natürlich auch für diesen Tag den Zuschlag!