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Zusammenfassung

Autor: Rebell
« am: 04. November 2008, 19:16:25 »

@panzer0007
Also den normalen Wehrsold bekommst Du PRO TAG! Also wenn Du z.B. vom 01.12. bis 15.12. eine Wehrübung machst, dann bekommst Du 15mal Deine 13,50€! Auch für die Samstage und Sonntage wo Du evtl. gar keinen Dienst hast!
Eine Ausnahme gibt es beim "Leistungszuschlag"! Der wird nur pro wirklich gedientem Tag gezahlt! Also keine Wochenenden, Feiertage oder Urlaubstage!! Es sei denn Du schiebst an einem dieser Tage Dienst! Dann bekommt man natürlich auch für diesen Tag den Zuschlag!
Autor: panzer0007
« am: 04. November 2008, 18:27:33 »

Hi

wie wir bezahlt??

Zb.



Dez hat 31 Tage......krieg ich da die Arbeitstage???also 21 oder 31 bezahlt??

BEI MIR WÄREN ES 13,50 am Tag..........mal 21 oder 31?
Autor: Greiner
« am: 31. Oktober 2008, 16:41:27 »

Also,habe heute denn Anruf bekommen,also ich muss jetzt beim Arbeitsamt mir bestätigen lassen das ich 2 Tage arbeitlos bin.Und Arbeitslosengeld beantragen diesen bewilligungsbescheid und die höhe geht dann an die Unterhalts.....behörde .Und die Rechnen neu .Bis dahin bekomme ich Min.Leistung und dann nachzahlung.

Versteht das auch nicht..dachte die richten sich nach... meinen letzten gehalt.

naja mal sehn was ich kriege.
Autor: Rebell
« am: 29. Oktober 2008, 20:21:22 »

Hast Du den Text, den ich oben geschrieben habe gar nicht gelesen??  ???
Für Dich gilt das Gleiche! Also die Behörde bildet einen Mix aus Deinen Einkünften(Bw-Gehalt, ÜGB) der letzten 12 Monate und DAS bekommst Du dann als Unterhaltssicherung während der Wehrübung! PLUS natürlich Deinen Wehrsold, Verpflegungsgeld, Familienheimfahrten am Wochenende, usw direkt von der Bundeswehr!
Das Rechenbeispiel habe ich ja bereits genannt.
Wenn Du SAZ 8 oder länger warst, dann bekommt man ja 21 Monate oder länger ÜGB! Also erübrigt sich ja das Rechnen, weil man dann ja logischerweise 12 Monate lange das Gleiche bekommen hat! Außer man hat was verändert und z.B. ne BFD-Maßnahme abgebrochen und bekommt jetzt nur 75% anstatt 90% des letzten Bw-Gehaltes.
Alles klar soweit? Ansonsten einfach gerne nochmal fragen...
Autor: Kev5422
« am: 28. Oktober 2008, 18:47:16 »

Gude,

hoffe ich bin hier Richtig,also habe wie er ÜGB bis 31.10.08 ,jetzt kriege ich erst nen Job im Jan09

Also bin 1.11.08 Arbeitslos mit Bezügen.....

Jetzt die Frage krieg ich überhaupt was?HABE DA SCHON VIEL GEHÖRT!!!Denn Antrag hab ich heute losgeschickt...

2.

Und wenn ich Wehrübung mache "würde" im DeZ


Lohnt sich das´?

Autor: Rebell
« am: 21. Oktober 2008, 15:23:55 »

Muss mich hier dann doch mal einmischen:
Es gibt definitiv KEINE Mindestleistung!!! Es ist ist völlig egal, ob du noch aktiver Soldat warst in den letzten 2 Jahren, oder Übergangsgebührnisempfänger! Es wird ganz schlicht und ergreifend der SCHNITT dieser Einkünfte genommen und das is dann die Kohle, die Du von der USB bekommst!
Das weiß ich deshalb so genau, weil ich 2007 60 tage Wehrübung gemacht habe und von 07.2002 bis 06.2006 Zeitsoldat war und eben ab dem 07.2006 die Übergangsgebührnisse bekommen habe! Also hat die Behörde einfach die letzten Gehälter genommen, und daraus die Summe errechnet!
Die nehmen allerdings nich einfach den Durchschnitt, sondern irgend eine seltsame Berechnungsformel, aber das kommt fast aufs Gleiche wie ein Durschnitt!
Um das Ganze mal vereinfacht in Zahlen da zu stellen:
Z.B.:
Bemessungsgrundlage: 6 Monate aktiver Dienst mit einem Nettogehalt von 1500 € und 6 Monate ÜGB in höhe von 1250 €(je nachdem ob du 60, 75 oder 90 % bekommst)
Macht also im Schnitt ungefähr: 1375 €
Autor: wolverine
« am: 21. Oktober 2008, 13:23:09 »

Vielleicht liegt es einfach an ungenauer Terminologie: Was haben Sie im letzten Monat vor WÜ-Beginn erhalten? Die BFD-Leistungen sind eben kein Gehalt sondern Versorgungsbezüge (quasi eine vorgezogene Pension). Also hatten Sie offiziell kein "letztes Gehalt" und erhalten die Mindestleistung. Bei Leistungen nach SGB II oder III wäre es identisch: kein Gehalt, also Mindestleistung. Wenn Sie andere Einkünfte hatten, die ich überlesen habe, sieht die Sache anders aus.
Autor: Greiner
« am: 21. Oktober 2008, 13:04:16 »

 ??? ???

Ja was jetzt


LT sagt min.Leistung!!!!

f-K sag mein letztes Gehalt!!!

wolverine sagt min die Min.Leistung!!


3 Meinungen und was stimmt jetzt???
Autor: wolverine
« am: 20. Oktober 2008, 17:18:03 »

Wenn Sie z. Zt. im BFD sind, bekommen Sie mEn die Mindestleistung.
Autor: Greiner
« am: 20. Oktober 2008, 11:22:52 »

Hallo.

So der die Einberufung ist da....

Naja der Antrag nach USG ist ja nicht so toll für mich,

3.11.08 gehts los

1.Kann ja keinen Verdienstausfall melden da ich ja noch in BFD bin bis 31.10.08
habe ganz frech denn BFD zu meinem Arbeitgeber gemacht.
Arbeitgeberbescheinigung konnte ich daher nicht ausfüllen......
2.Habe ich meine SaZ Zeit + meine BFD Zeit bis jetzt angeben + meinen Lohnzettel vom October 2008.
Und einen Brief beschriebn und ihnen die Lage beschrieben das,SaZ wat und jetzt Schule gemacht habe(BFD) mit gehalt usw....

Hoffe das klappt und ich kriege nicht nur eine Mindesleistung....


Oder???
Autor: wolverine
« am: 17. Oktober 2008, 21:21:47 »

Der wird mit dem Einberufungsbescheid mitversandt.
Autor: Greiner
« am: 17. Oktober 2008, 18:45:20 »

@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

 ??? ??? ??? ??? ???

wo kriege ich denn Antrag her???
Autor: der Lt
« am: 17. Oktober 2008, 05:00:57 »

@F_K

Oeffentlicher Dienst  ;)
Autor: F_K
« am: 16. Oktober 2008, 20:23:00 »

@ Greiner:

Ja, Leistungen nach USG werden nur auf ANTRAG gewährt, da sind einige "Zettel" auszufüllen.

@ der Lt:

Na, aber mit dem § 13 USG doch dann hoffentlich irgentwann, oder willst Du selbstständig werden?

(Ansonsten: Gesetzestext ist ja genannt.)
Autor: der Lt
« am: 16. Oktober 2008, 17:29:06 »

@F_K

Danke für den Rat... damit muss ich mich zum Glück nicht befassen  ;)
Wenn das so der Fall ist, dann ist das für diese Arbeitslosen in der Tat sehr lukrativ.
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