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Zitat von: wolverine am 18. November 2008, 15:36:49
Ein Ermittlungsverfahren wird von der StA geführt und wenn diese von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung überzeugt ist, beantragt sie vor dem AG/LG ein Strafverfahren zu eröffnen. Wenn das Verfahren bereits vor dem AG ist, gab es wohl mehr als nur Tatverdacht.
Zitat von: Andi am 18. November 2008, 11:20:16Zitat von: roberto24487 am 18. November 2008, 11:10:37
Wer nun die Entscheidung zum "Rücktritt von der Bewerbung" getroffen hat weiß ich nicht genau.
Du und niemand anders.
Gruß Andi
Zitat von: roberto24487 am 18. November 2008, 11:10:37
Wer nun die Entscheidung zum "Rücktritt von der Bewerbung" getroffen hat weiß ich nicht genau.
Zitat von: Andi am 18. November 2008, 02:17:27
Wieso dazu geraten wurde die Bewerbung zurückzuziehen erschließt sich mir nicht. Zumindest erscheint es nicht sinnig das auf Grund des laufenden Verfahrens zu tun. An sich wird das nur gemacht, wenn die Testergebnisse nicht zu einer Einstellung reichen, die Prüfkommission aber davon überzeugt ist, dass der Bewerber grundsätzlich zu besseren Ergebnissen fähig ist.
Gruß Andi
Zitat von: Flo90 am 17. November 2008, 21:55:20
Erklärung zum Rücktritt der Bewerbung?
heißt dann soviel, wie dass nochmal komplett neu bewerben musst.
Also übern WDB gehen. Musst dann deine zurückgezogene Bewerbung angeben in den Berwerbungsunterlagen... Aber das wird dir erklärt.
Grüßle
Zitat von: roberto24487 am 17. November 2008, 15:50:40Es wird so kommen dass ich dieses schreiben bekomme in dem steht dass ich nicht mehr verdächtigt bin, nichts mehr damit zu tun habe. ABER, macht es nicht einen furchtbar schlechten Eindruck bei der Bundeswehr respektive Prüfern, Psychologen usw. wenn ich so eine "Vorgeschichte" habe...die ja eigentlich keine ist!?
ZitatUnd, wieviel kann ich von der Aussage des Psychologen halten "Ihre Tests wahren sehr ordentlich"?(ich weiß, Kristallkugel)