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Erfahrungsbericht, wichtige Frage zu "schwebenden Verfahren"

Begonnen von roberto24487, 17. November 2008, 15:50:40

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roberto24487

Hallo Community.

Ich möchte hier einen Erfahrungsbericht beitragen und diesen mit einer bzw. ein paar Fragen kombinieren.

Gestern um 16.oo Uhr durfte ich beim Zentrum für Nachwuchsgewinnung Hannover Nord meine Eignungsprüfung für die Verwendung als Unteroffizier/Feldwebel absolvieren. Den Ablauf kann ich mir größtenteils sparen da Ihr ihn sicher kennt. Schloss/schlüssel, Laufzettel/Gebäudeplan und anschließend Begrüßung, danach beliebige Gestaltung bis 22.oo Uhr, dann Nachtruhe. Der nächste Tag begann mit Frühstück 6.15 Uhr. Danach ging es gleich zum Labor und zur Ärztlichen Untersuchung. Alles soweit i.o., nichts neues, T2 aufgrund von leichter Sehschwäche und fehlender Körpergöße. Anschließend folgte der Computertest, recht umfangreich aber nicht so schwer. Natürlich je nach dem welchen Posten man anstrebt. Bei mir Personalfeldwebel, Stabsdienst und Nachschub. Daraufhin ging es dann zum Warteraum, darauf warten bis eine Junge Dame die abgleichung der Bewerbungsunterlagen/Auffrischung vornimmt und die am Vortag ausgefüllten Formulare wie z.B. "Erklärung über die Treuepflicht zum Grundgesetz" entgegen nimmt und gegen zeichnet.
Jetzt zur Problematik: Unter anderem war darunter auch ein Formular auf dem eventuelle Vorstrafen, schwebende Verfahren oder Führerscheinenzug angegeben werden mussten.

Da ich mir keiner Schuld bewusst bin, nicht verheimlichen musste oder wollte, vermerkte ich dort den Hinweis auf ein "schwebendes Verfahren".
Ohne zu privat zu werden schildere ich nun kurz und knapp die Umstände:
Lehre/Prüfung in meinem Ausbildungsbetrieb mit "gut" im praktsichen sowie in theoretischen Teil bestanden. Mündliche Zusage zur Übernahme nach Ausbildungsende zum Angestellten. Aus Betriebswirtschaftlichen Gründen, so sagte man mir, sei es nicht möglich eine Festeinstellung in Aussicht zu stellen. Nun gut, da ich nichts schriftliches in der Hand hatte, musste ich mich mehr oder minder damit zufrieden geben. Doch ich hatte schon einen Monat gearbeitet. Diese mir zustehende Vergütung sollte mir jedoch nicht gezahlt werden. Kurz um, nach viel hin und her und rechtlichen Schritten gabe es ein "böses auseinander gehen" zwischen meinem alten Arbeitgeber und mir. Einige Wochen später wurde in meinen ehemaligen Betrieb eingebrochen. Der Kriminalhauptkommissar und mein "Chef" hatten die glorreiche Idee mich in den engeren "Verdächtigenkreis" mit einzubeziehen. Nun gut, es folgten Wohnungsdurchsuchungen, Verhöre..pi pa po.
Um zum Punkt zu kommen, dieser Vorgang ist nun natürlich ein Hinternis zur weiteren Eignungsprüfung willkommen zu sein. Die junge Frau gab dem "Fall"weiter, zum Personalfeldwebel, der dann zum Bundeswehrpsychologen. Er befragte mich zum "schwebenden Verfahren" welches ich ihm genauso wie euch schilderte, jedoch nochmals mit dem eindeutigen Verweis darauf dass ich mit der Sache nichts zu tun habe. Er sagte mir, dass meine Computertests sehr ordentlich waren, auch die Ärztliche Untersuchung einen positiven Eindruck mache und ich nun darauf warten soll wie das Ergebnis der laufenden Ermittlungen ist und hat mich vorerst verabschiedet. Aus gutem Grund, keine Frage, ist nachvollziehbar. Natürlich habe ich gleich heute die zuständige Polizei aufgesucht, welche mir bestätigte das kein weiterer Tatverdacht Ihrerseits vorliege, ich dies aber nochmal vom  Amtsgericht schriftlich absichern lassen sollte. Ich brauche ja sowieso etwas schriftliches für die Eignungsprüfung. Ich habe gleich heute per Einschreiben eine Statusabfrage ans Amtsgericht gesendet.

Meine Konkrete Frage nun ( sry ich weiß ist viel zu lesen, ich danke euch):

Es wird so kommen dass ich dieses schreiben bekomme in dem steht dass ich nicht mehr verdächtigt bin, nichts mehr damit zu tun habe. ABER, macht es nicht einen furchtbar schlechten Eindruck bei der Bundeswehr respektive Prüfern, Psychologen usw. wenn ich so eine "Vorgeschichte" habe...die ja eigentlich keine ist!?

Und, wieviel kann ich von der Aussage des Psychologen halten "Ihre Tests wahren sehr ordentlich"?(ich weiß, Kristallkugel)
AGA 5/13 Gotha
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Timid

Zitat von: roberto24487 am 17. November 2008, 15:50:40Es wird so kommen dass ich dieses schreiben bekomme in dem steht dass ich nicht mehr verdächtigt bin, nichts mehr damit zu tun habe. ABER, macht es nicht einen furchtbar schlechten Eindruck bei der Bundeswehr respektive Prüfern, Psychologen usw. wenn ich so eine "Vorgeschichte" habe...die ja eigentlich keine ist!?

Die Prüfer beim ZNwG sind auch nicht "päpstlicher als der Papst": Wenn du (erwiesenermaßen) unschuldig bist, weshalb sollte dann ein solches Verfahren noch einen "schlechten Eindruck" hinterlassen? Steh dazu, es ist Teil deines Lebens, aber du hast dir nichts zu schulden kommen lassen. Insofern dürftest du auch keine weiteren Nachteile (abgesehen von einem erneuten Test etc.) haben.

ZitatUnd, wieviel kann ich von der Aussage des Psychologen halten "Ihre Tests wahren sehr ordentlich"?(ich weiß, Kristallkugel)

Wenn er sich dazu äußert, wird das schon seine Berechtigung haben ;)  Ob man aus "sehr ordentlich" dann allerdings ein "wir wollen Sie gerne einstellen" ableiten kann, hängt von zu vielen Faktoren ab, wie etwa, ob es noch genug andere Bewerber mit "sehr ordentlichen" oder besseren Ergebnissen gab.
Letztlich besagt diese Aussage also - eigentlich nichts ...

Ich würde mir an deiner Stelle jedenfalls keine zu großen Sorgen mehr machen - die Geschichte ist abgehakt, wenn nochmal Fragen aufkommen sollten (würde ich mich in der Situation nur vorsichtshalber drauf einstellen), kannst du mit dem Brustton der Überzeugung erklären, dass du unschuldig/Opfer einer erwiesenermaßen falschen Verdächtigung bist. Das sollte es dann bei einem möglichen neuen Termin beim ZNwG auch schon gewesen sein zu dem Thema.
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roberto24487

okay vielen vielen dank dass beruhigt mich erstmal.
Der Psychologe sagt, ich könne dann den Test weitermachen...was für mich soviel bedeutet wie- PFT machen und dann zum Gespräch. Gruppensituationsverfahren gibt es dort wohl nicht mehr. Nur könnte ich mir denken, sollte dieser Vorgang nun wieder 2 Monate dauern, dass ich erneut zum Ärztlichen Check muss. Wäre kein Beinbruch...aber innerhalb eines Jahres der Dritte.

Sicher kann ich dass selbstbewusst und sicher sagen, ich hab mich auch sehr beobachtet gefühlt da bei dem kurzen Gespräch mit dem Psychologen auch noch eine weiter Dip. Psychologin im raum stand und nichts sagte, nur beobachtete.

Nur hat mich eben die "Erklärung vom Rücktritt der Bewerbung" etwas abgeschreckt, die ich unterschreiben musste als ich ging. Insofern dass ich jetzt nie wieder kommen brauch, nur mir wurde vorab einfach was beruhigendes erzählt vom Psychologen.

Naja, soboald klarheit in Papierform herrscht, soll ich meinen Wehrdienstberater konsultieren und einen erneuten Termin machen.
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wolverine

#3
Der richtige Adressat ist nicht das Amtsgericht sondern die  zuständige Staatsanwaltschaft: Einstellung des Verfahren gem. § 170 II StPO aus tatsächlichen Gründen und dem Eignungsfeststellungsverfahren sollte nichts im Weg stehen.
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Flo90

Erklärung zum Rücktritt der Bewerbung?

heißt dann soviel, wie dass nochmal komplett neu bewerben musst.

Also übern WDB gehen. Musst dann deine zurückgezogene Bewerbung angeben in den Berwerbungsunterlagen... Aber das wird dir erklärt.


Grüßle
-01.04.09 6./GebSanRgt 42 Kempten/Allgäu
-2./LazRgt 41 Horb am Neckar
-5. Insp. SanAkBw München
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roberto24487

Zitat von: Flo90 am 17. November 2008, 21:55:20
Erklärung zum Rücktritt der Bewerbung?

heißt dann soviel, wie dass nochmal komplett neu bewerben musst.

Also übern WDB gehen. Musst dann deine zurückgezogene Bewerbung angeben in den Berwerbungsunterlagen... Aber das wird dir erklärt.


Grüßle

wenn das wirklich so sein sollte find ich es ziemlich umständlich und sinnentleert....was soll sich denn an den Computertests z.B. innerhalb eines oder zwei Monaten geändert haben? Ja man gab mir auch meine Unterlagen für die Bewerbung zurück, sagt ich solle sie dann wenn die Sache geklärt ist dem Wdb geben und er leitet alles weitere ein. Nur hab ich es eben so verstanden dass nur noch Sporttest und Psychologengespräch geführt wird.

Zu wolverine... Mir wurde gesagt (vom zuständigen Hauptkommissar) ich solle das Schreiben ans Amtsgericht mit dem dazugehörigen Az. schicken. Danach hab ich mich gerichtet, kann aber natürlich zur Sicherheit nichmal eine Ausfertigung an die Staatsanwaltschaft schicken.

Ist alles sehr ärgerlich da ich schon so lange auf diese Gelegenheit und Chance warte...^^ seis drum aber man kann es nicht ändern. Trotzdem Danke
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Flo90

Hi,

ich hab doch nirgends gesagt, dass nochmal alle Tests machen musst?! ;)

Ich hab nur gesagt, dass de dich neu bewerben musst, weil alles seinen geregelten Gang, sprich Bürokratie, gehen muss.


Was genau Du nochmal machen musst oder auch nicht, kann ich dir nicht sagen.


Gruß Flo
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Andi

Wenn eine Bewerbung zurückgezogen wird werden alle damit zusammenhängenden Daten bei der Bundeswehr gelöscht!
Dementsprechend ist es wenig sinnig eine zurückgezogene Bewerbung später noch mal anzugeben. Der Bewerber wird behandelt, wie alle anderen Erstbewerber und es müssen alle Tests nochmal gemacht werden.

Wieso dazu geraten wurde die Bewerbung zurückzuziehen erschließt sich mir nicht. Zumindest erscheint es nicht sinnig das auf Grund des laufenden Verfahrens zu tun. An sich wird das nur gemacht, wenn die Testergebnisse nicht zu einer Einstellung reichen, die Prüfkommission aber davon überzeugt ist, dass der Bewerber grundsätzlich zu besseren Ergebnissen fähig ist.

Gruß Andi
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roberto24487

Zitat von: Andi am 18. November 2008, 02:17:27

Wieso dazu geraten wurde die Bewerbung zurückzuziehen erschließt sich mir nicht. Zumindest erscheint es nicht sinnig das auf Grund des laufenden Verfahrens zu tun. An sich wird das nur gemacht, wenn die Testergebnisse nicht zu einer Einstellung reichen, die Prüfkommission aber davon überzeugt ist, dass der Bewerber grundsätzlich zu besseren Ergebnissen fähig ist.

Gruß Andi

Nun ja, die Prüfkommission hat mit mir in dem Sinne ja garnicht gesprochen. Wie gesagt, der Psychologe nannte meine Computertests nur "sehr ordentlich", hörte mich an im Bezug auf das schwebende Verfahren und sagte dann dass ein weiteres Testverfahren so nicht möglich sei. Wer nun die Entscheidung zum "Rücktritt von der Bewerbung" getroffen hat weiß ich nicht genau. Ich musste nach dem Gespräch noch ca. 20 min. warten bis ich dann ins "Personalbüro" gebeten wurde wo mir meine Unterlagen gegeben wurden und ich eben diesen Rücktritt unterzeichnen musste.

Gut, dann herrscht nun zumindest Klarheit darüber dass ich den Gesamten Test aufgrund des Rücktritts nochmal machen muss. Könnte man auch als Chance betrachten, FALLS ich nochmal eingeladen werde, sich auf den Test gut vorbereiten zu können da man ja in etwa weiß was gefordert wird ^^.

Thx!
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Andi

Zitat von: roberto24487 am 18. November 2008, 11:10:37
Wer nun die Entscheidung zum "Rücktritt von der Bewerbung" getroffen hat weiß ich nicht genau.

Du und niemand anders.

Gruß Andi
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roberto24487

Zitat von: Andi am 18. November 2008, 11:20:16
Zitat von: roberto24487 am 18. November 2008, 11:10:37
Wer nun die Entscheidung zum "Rücktritt von der Bewerbung" getroffen hat weiß ich nicht genau.

Du und niemand anders.

Gruß Andi

Ja sicher, aber blieb mir denn eine andere Wahl? Mir viel keine ein und eine Alternative wurde mir nicht geboten. Dass die Bewerbung erstmal "auf Eis" gelegt wird war mir klar, aber das der Rücktritt die logische Konsequenz war, nicht! Nun muss ich damit zurecht kommen wie es ist. Ich bewerbe mich neu und werde sehen was passiert!
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wolverine

Ein Ermittlungsverfahren wird von der StA geführt und wenn diese von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung überzeugt ist, beantragt sie vor dem AG/LG ein Strafverfahren zu eröffnen. Wenn das Verfahren bereits vor dem AG ist, gab es wohl mehr als nur Tatverdacht.
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roberto24487

Zitat von: wolverine am 18. November 2008, 15:36:49
Ein Ermittlungsverfahren wird von der StA geführt und wenn diese von der Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung überzeugt ist, beantragt sie vor dem AG/LG ein Strafverfahren zu eröffnen. Wenn das Verfahren bereits vor dem AG ist, gab es wohl mehr als nur Tatverdacht.

Es ging dabei um einen Einbruchdiebstahl, um eine nötige Wohnungsdurchsuchung zu erlangen muss dies von einer/einem Richter genehmigt werden. Nochmal, ich hab damit nichts zu tun, sonst würde ich es nicht so offen kund tun weder hier, noch bei der Bewerbung. Natürlich gab es mehr als einen Tatverdacht, ich war ehemaliger Angestellter der offensichtlich verärgert über die Situation war. Zudem waren z.B. Felgen die in meinem Besitz waren dort auf dem Firmengelände noch eingelagert. Und genau diese, nur diese Felgen wurden gestohlen. Ist alles sehr verzwickt.. trotzdem ist es lächerlich mir sowas andichten zu wollen obwohl ich zuvor nich NIE etwas mit der Polizei zu tun hatte. Naja, die Menschen machen auch nur ihren Job, seis drum. Nun muss ich Antwort abwarten..
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roberto24487

Mal eine ganz andere Frage.. wenn Ermittlungen laufen, man sorich nur Tatverdächtiger ist, steht denn sowas schon in Polizeilichen Führungszeugnis? Denn nur dort wird doch Einsicht genommen!?!
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Timid

Was im Polizeilichen Führungszeugnis steht, und was (allgemein) Behörden an Informationen erhalten können, sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge! Bei einer Einstellung als Soldat können und werden gegebenenfalls Informationen abgefragt werden, an die ein normaler Arbeitgeber nicht herankommen würde.

Abgesehen davon: Es ist egal, was die Bundeswehr für Informationen erhalten könnte. Wenn sowas in entsprechenden Formularen angegeben werden muss, dann muss man es dort angeben. Sollte man das "zufällig" "vergessen" und es kommt nachher heraus, ist man ansonsten ganz schnell wieder Zivilist ... "Einstellungsbetrug" nimmt kein Arbeitgeber auf die leichte Schulter!
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