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Zusammenfassung

Autor Dennis812
 - 04. Dezember 2008, 15:10:25
Zitat von: Flexscan am 04. Dezember 2008, 00:02:21
Zitat von: Dennis812 am 03. Dezember 2008, 21:10:38
Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

wie willst Du bitte eine mündliche Kündigug, egal aus welchen Gründen auch immer, nachweisen?

Nen Tonband hast du sicher nicht dabei und Zeugen denke ich auch nicht also steht Aussage gegen Aussage.  ???



Lesen und verstehen  :) - WENN diese Aussage gefallen und WENN der AG dies dann schriftlich niederlegen WÜRDE  ;)
Autor wolverine
 - 04. Dezember 2008, 10:07:31
Zitat von: schlammtreiber am 04. Dezember 2008, 08:51:43
Nirgendwo im Gesetzestext ist die Probezeit als Ausnahme aufgeführt. Sie findet lediglich Erwähnung in §6(3) (Zeit wird nicht angerechnet). Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis gilt somit der Kündigungsschutz auch während der Probezeit.

Umgekehrt wird die Sache rund: Weil nichts geregelt ist, gilt die Regel: Der AN kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Autor F_K
 - 04. Dezember 2008, 09:34:01
@ kommi87:

Zu welchem TERMIN will Dich der Arbeitgeber denn kündigen? Ende Dezember?

... dann macht es doch keinen Unterschied.

Das Arbeitsverhältnis ist befristed und endet ohne Kündigung in der Wehrdienstzeit.
Da sich befristete Arbeitsverhältnisse NICHT verlängern (durch die Wehrdienstzeit), ist das Verhältnis nach Wehrdienstende eh beendet.

Im übrigen kann innerhalb der Probezeit jederzeit gekündigt werden, aber hier scheint das eh keinen  Unterschied zu machen ...
Autor kommi87
 - 04. Dezember 2008, 09:14:23
Genau das gleiche habe ich mir auch gedacht.
Allerdings habe ich auch eine Zeugin was das ganze gespräch angeht.

Der nächste Punkt ist ganz einfach, dass das Arbeitsverhältniss innerhalb des Wehrdienstes eh geendet hätte.
Somit denke ich mal heben sich die Gesetzesteile alle gegenseitig auf.

Iich werde mal den Wehrdienstberater anrufen und den fragen, der hat da vermutlich mal ne antwort drauf. Er hatte mir letztens in dem Punkto schon geholfen.
Autor schlammtreiber
 - 04. Dezember 2008, 08:51:43
Zitat von: kommi87 am 03. Dezember 2008, 17:41:55
Allerdings handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis.
welche innerhalb der Wehrzeit enden würde.

In dem Fall ist die Diskussion allerdings müßig:

Zitat§1 (4): Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Und was die Begründung angeht:

ZitatWenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

Dazu sagt das Arbeitsplatzschutzgesetz:

Zitat§2 (2): Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber.

Was mich jetzt interessieren würde ist die Sache mit der Probezeit. Nirgendwo im Gesetzestext ist die Probezeit als Ausnahme aufgeführt. Sie findet lediglich Erwähnung in §6(3) (Zeit wird nicht angerechnet). Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis gilt somit der Kündigungsschutz auch während der Probezeit.
Autor wolverine
 - 04. Dezember 2008, 08:04:11
Kündigung ist ein sog. "Gestaltungsrecht", verändert also die Rechtslage. Ein "Widerspruch" macht sie nicht rückgängig. Eine Kündigungsschutzklage wäre das Mittel der Wahl. Jedoch würde ich hiervon selbst bei Beweisbarkeit des angenommenen Vorbringens abraten.

Ach ja: Eine Kündigung bedarf der Schriftform! Lediglich solche "Begründungen" könnten mündlich geäußert werden.

Autor Flexscan
 - 04. Dezember 2008, 00:02:21
Zitat von: Dennis812 am 03. Dezember 2008, 21:10:38
Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

wie willst Du bitte eine mündliche Kündigug, egal aus welchen Gründen auch immer, nachweisen?

Nen Tonband hast du sicher nicht dabei und Zeugen denke ich auch nicht also steht Aussage gegen Aussage.  ???

Autor Dennis812
 - 03. Dezember 2008, 21:10:38
Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

So dumm kann aber kein AG sein - von daher leider für den TE: Pech gehabt!
Autor wolverine
 - 03. Dezember 2008, 18:32:00
Das ArbPlSchG soll den GWDL/FWDL stellen, wie einem nichtwehrpflichtigen Arbeitnehmer - nicht schlechter, aber auch nicht besser! Wenn also ein nichtwehrpflichtiger Arbeitnehmer befristet eingenstellt ist und seine Beschäftigung nach Zeitablauf endet, ist es beim GWDL/FWDL nicht anders. Und genau so, wie man in der Probezeit jederzeit ohne Grund gekündigt werden kann, kann man das auch mit GWDL/FWDL.
Autor kommi87
 - 03. Dezember 2008, 17:41:55
Hallo,

ich bin ja nicht in der Ausbildung.
Bin normal angestellt.
Allerdings handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis.
welche innerhalb der Wehrzeit enden würde.
Ist dies in dem Falle anders.

MfG
Autor Flo90
 - 03. Dezember 2008, 17:04:34
Richtig. In der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz...

Willst Du unbedingt zur Bundeswehr und dafür deine Ausbildung sausen lassen, lass alles so weiter laufen.

Ist dir deine Ausbildung wichtig, schleunigst beim KWEA anrufen und fragen ob sich da noch was machen lässt, mit Aufschiebung des Wehrdienstes. Is zwar reichlich knapp jetzt. Aber dass Du zur BW musst, weißt sicher net erst seit heut.


Gruß Flo
Autor wolverine
 - 03. Dezember 2008, 16:19:59
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Autor schlammtreiber
 - 03. Dezember 2008, 16:10:05
Er kann nicht kündigen. Das Arbeitsverhältnis ruht.

Siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html#BJNR002930957BJNG000101311

Zu beachten ist nur, dass die Zeit des Wehrdienstes nicht auf die Probezeit angerechnet wird, d.h. die läuft danach weiter!
Autor kommi87
 - 03. Dezember 2008, 15:51:03
Hallo,

habe ein paar Fragen.

Mein Arbeitgeber will mich kündigen weil ich am 1.1.08 Einberufen werde.
Jetzt ist meine Frage, da ich noch in der Probezeit bin.
Ist dies rechtens, oder sollet ich diese Kündigung nicht annehmen?
Wie läuft das, wer hat schon erfahrungen in die Richtung?

Hoffe auf gute Antworten.

Kommi87