Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

Kündigung in der Probezeit wegen Bundeswehr

Begonnen von kommi87, 03. Dezember 2008, 15:51:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

kommi87

Hallo,

habe ein paar Fragen.

Mein Arbeitgeber will mich kündigen weil ich am 1.1.08 Einberufen werde.
Jetzt ist meine Frage, da ich noch in der Probezeit bin.
Ist dies rechtens, oder sollet ich diese Kündigung nicht annehmen?
Wie läuft das, wer hat schon erfahrungen in die Richtung?

Hoffe auf gute Antworten.

Kommi87

schlammtreiber

Er kann nicht kündigen. Das Arbeitsverhältnis ruht.

Siehe hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbplschg/BJNR002930957.html#BJNR002930957BJNG000101311

Zu beachten ist nur, dass die Zeit des Wehrdienstes nicht auf die Probezeit angerechnet wird, d.h. die läuft danach weiter!
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

wolverine

In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Flo90

Richtig. In der Probezeit gibt es keinen Kündigungsschutz...

Willst Du unbedingt zur Bundeswehr und dafür deine Ausbildung sausen lassen, lass alles so weiter laufen.

Ist dir deine Ausbildung wichtig, schleunigst beim KWEA anrufen und fragen ob sich da noch was machen lässt, mit Aufschiebung des Wehrdienstes. Is zwar reichlich knapp jetzt. Aber dass Du zur BW musst, weißt sicher net erst seit heut.


Gruß Flo
-01.04.09 6./GebSanRgt 42 Kempten/Allgäu
-2./LazRgt 41 Horb am Neckar
-5. Insp. SanAkBw München
-ZAW-Betreuungsstelle SanRgt 22  Ahlen

kommi87

Hallo,

ich bin ja nicht in der Ausbildung.
Bin normal angestellt.
Allerdings handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis.
welche innerhalb der Wehrzeit enden würde.
Ist dies in dem Falle anders.

MfG

wolverine

Das ArbPlSchG soll den GWDL/FWDL stellen, wie einem nichtwehrpflichtigen Arbeitnehmer - nicht schlechter, aber auch nicht besser! Wenn also ein nichtwehrpflichtiger Arbeitnehmer befristet eingenstellt ist und seine Beschäftigung nach Zeitablauf endet, ist es beim GWDL/FWDL nicht anders. Und genau so, wie man in der Probezeit jederzeit ohne Grund gekündigt werden kann, kann man das auch mit GWDL/FWDL.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Dennis812

Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

So dumm kann aber kein AG sein - von daher leider für den TE: Pech gehabt!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Flexscan

Zitat von: Dennis812 am 03. Dezember 2008, 21:10:38
Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

wie willst Du bitte eine mündliche Kündigug, egal aus welchen Gründen auch immer, nachweisen?

Nen Tonband hast du sicher nicht dabei und Zeugen denke ich auch nicht also steht Aussage gegen Aussage.  ???

MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

wolverine

Kündigung ist ein sog. "Gestaltungsrecht", verändert also die Rechtslage. Ein "Widerspruch" macht sie nicht rückgängig. Eine Kündigungsschutzklage wäre das Mittel der Wahl. Jedoch würde ich hiervon selbst bei Beweisbarkeit des angenommenen Vorbringens abraten.

Ach ja: Eine Kündigung bedarf der Schriftform! Lediglich solche "Begründungen" könnten mündlich geäußert werden.

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

schlammtreiber

Zitat von: kommi87 am 03. Dezember 2008, 17:41:55
Allerdings handelt es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis.
welche innerhalb der Wehrzeit enden würde.

In dem Fall ist die Diskussion allerdings müßig:

Zitat§1 (4): Ein befristetes Arbeitsverhältnis wird durch Einberufung zum Grundwehrdienst oder zu einer Wehrübung nicht verlängert; das Gleiche gilt, wenn ein Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen während des Wehrdienstes geendet hätte.

Und was die Begründung angeht:

ZitatWenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

Dazu sagt das Arbeitsplatzschutzgesetz:

Zitat§2 (2): Ist streitig, ob der Arbeitgeber aus Anlass des Wehrdienstes gekündigt oder bei der Auswahl der zu Entlassenden den Wehrdienst zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt hat, so trifft die Beweislast den Arbeitgeber.

Was mich jetzt interessieren würde ist die Sache mit der Probezeit. Nirgendwo im Gesetzestext ist die Probezeit als Ausnahme aufgeführt. Sie findet lediglich Erwähnung in §6(3) (Zeit wird nicht angerechnet). Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis gilt somit der Kündigungsschutz auch während der Probezeit.
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

kommi87

Genau das gleiche habe ich mir auch gedacht.
Allerdings habe ich auch eine Zeugin was das ganze gespräch angeht.

Der nächste Punkt ist ganz einfach, dass das Arbeitsverhältniss innerhalb des Wehrdienstes eh geendet hätte.
Somit denke ich mal heben sich die Gesetzesteile alle gegenseitig auf.

Iich werde mal den Wehrdienstberater anrufen und den fragen, der hat da vermutlich mal ne antwort drauf. Er hatte mir letztens in dem Punkto schon geholfen.

F_K

@ kommi87:

Zu welchem TERMIN will Dich der Arbeitgeber denn kündigen? Ende Dezember?

... dann macht es doch keinen Unterschied.

Das Arbeitsverhältnis ist befristed und endet ohne Kündigung in der Wehrdienstzeit.
Da sich befristete Arbeitsverhältnisse NICHT verlängern (durch die Wehrdienstzeit), ist das Verhältnis nach Wehrdienstende eh beendet.

Im übrigen kann innerhalb der Probezeit jederzeit gekündigt werden, aber hier scheint das eh keinen  Unterschied zu machen ...

wolverine

Zitat von: schlammtreiber am 04. Dezember 2008, 08:51:43
Nirgendwo im Gesetzestext ist die Probezeit als Ausnahme aufgeführt. Sie findet lediglich Erwähnung in §6(3) (Zeit wird nicht angerechnet). Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis gilt somit der Kündigungsschutz auch während der Probezeit.

Umgekehrt wird die Sache rund: Weil nichts geregelt ist, gilt die Regel: Der AN kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Dennis812

Zitat von: Flexscan am 04. Dezember 2008, 00:02:21
Zitat von: Dennis812 am 03. Dezember 2008, 21:10:38
Wenn der AG allerdings so dämlich wäre, die Kündigung in der Probezeit mit der Begründung, die er evtl. mündlich geäußert hat, zu tätigen, hat ein Widerspruch durchaus gute Möglichkeiten.

wie willst Du bitte eine mündliche Kündigug, egal aus welchen Gründen auch immer, nachweisen?

Nen Tonband hast du sicher nicht dabei und Zeugen denke ich auch nicht also steht Aussage gegen Aussage.  ???



Lesen und verstehen  :) - WENN diese Aussage gefallen und WENN der AG dies dann schriftlich niederlegen WÜRDE  ;)
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

Bundeswehrforum.de - Seit 12 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau