Autor: Tobi40927
« am: 31. März 2009, 23:44:04 »Servus Kameraden
zu 3 : Normalerweise erhaehlst du mit dem Einberufungsbescheid die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehoerde , diese nimmst du gehst damit zu deiner zustaendigen Behoerde , die geben dir dann son Wisch den du ausfuellen musst und reichst ihn mit einer Kopie deines Mietvertrages wieder ein ( spaeteste abgabe ist 3 monate nach der Dienstzeit ) , ausserdem bekommst du einen Bahnberechtigungsausweis und fuer evt. fahrten wo er nicht gilt erhaelst du gegen Nachweis das Geld wieder .
zu 2 : Es gibt einen Standortpfarrer und auch Psychologen mit denen du reden kannst .
MKG
Tobi
zu 3 : Normalerweise erhaehlst du mit dem Einberufungsbescheid die Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehoerde , diese nimmst du gehst damit zu deiner zustaendigen Behoerde , die geben dir dann son Wisch den du ausfuellen musst und reichst ihn mit einer Kopie deines Mietvertrages wieder ein ( spaeteste abgabe ist 3 monate nach der Dienstzeit ) , ausserdem bekommst du einen Bahnberechtigungsausweis und fuer evt. fahrten wo er nicht gilt erhaelst du gegen Nachweis das Geld wieder .
zu 2 : Es gibt einen Standortpfarrer und auch Psychologen mit denen du reden kannst .
MKG
Tobi